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Speichern und Erinnern von WissenWissen erhält seine Bedeutung durch zwei zusätzliche Dimensionen: Erinnerung und Öffentlichkeit. Wird Wissen nicht gespeichert und erinnert, ist es an den Moment der Erkenntnis oder allenfalls an den individuellen Träger gebunden; wird Wissen nicht veröffentlicht, ist es ein Arcanum. Erst durch diese beiden Merkmale wird Wissen relevant außerhalb von privater Lebensgestaltung und Geheimwissen. WissensspeicherBereits in den frühen Hochkulturen begann die Menschheit, institutionalisierte Wissensspeicher zum Sammeln und Bewahren des relevanten Wissens zu entwickeln, wenngleich sich das damals als bewahrenswert wahrgenommene Wissen natürlich ebenso vom heutigen Verständnis unterschied wie die Formen, in denen es die Ewigkeit überdauern sollte. Während sich Kulturen ohne schriftliche Aufzeichnungsformen beispielsweise Mechanismen wie der Mnemotechnik und der Kanonisierung [1] bedienten, entwickelten Schriftkulturen Systeme wie die ägyptische Hieroglyphenschrift, die »eine Art enzyklopädisches Bildlexikon darstellt und die ganze Welt im Tempel vergegenwärtigt« [2]. All diese Formen dienten dazu, Wissen über die Lebensspanne eines Individuums hinaus zu bewahren und somit dauerhaft nutzbar zu machen. Etwa ab dem sechsten vorchristlichen Jahrhundert sind Bibliotheken bezeugt [3]; deren bekannteste dürfte wohl die angeblich unter Caesar verbrannte Bibliothek von Alexandria gewesen sein [4], die sogar bereits eine aktive Sammeltätigkeit betrieben haben soll. Das flexibelste Speichermedium der Antike waren Papyrusbögen, die in Rollenform aufbewahrt wurden; in der Spätantike wurde der Papyrus durch Pergament, die Rolle durch den Kodex abgelöst. Das Reproduktionssystem war praktisch ausschließlich skriptografisch, Papyri und Kodices mussten in Skriptorien händisch kopiert werden, was kostspielig und zeitaufwändig war und die Verbreitung von verschriftetem Wissen wie der Suda (η Σουδα, 10. Jh.) begrenzte. Einen im heutigen Verständnis öffentlichen Zugang zu Wissen gab es nicht: Kodices wurden meist in Klosterbibliotheken aufbewahrt und waren für das gemeine Volk unzugänglich - darüber hinaus konnten nur wenige Menschen lesen oder schreiben. Eine grundsätzliche Veränderung der Wissensspeicher setzte durch den Übergang vom Publikationssystem der Skriptorien zum Typographeum – McLuhans »Gutenberg-Galaxis« [5] – ein; der Buchdruck mit beweglichen Lettern fungierte hier als »Katalysator kulturellen Wandels« [6], der weit über die unmittelbaren Auswirkungen der typografischen Reproduktionstechnik hinauswirkte [7] und beispielsweise einen Buchmarkt im heutigen Verständnis ermöglichte. Es entwickelte sich auch langsam eine Öffentlichkeit, die dem heutigen Verständnis ähnelte. Auch andere Faktoren wirkten auf den Zugang zu gespeichertem Wissen ein, so beispielsweise die zunehmende Alphabetisierung und der Übergang von der Wissenschaftssprache Latein zu normierten National- und Einheitssprachen [8]. Zu den universellsten Wissensspeichern des Abendlandes entwickelten sich nun Bücher, oder allgemeiner: Gieseckes »typographisches Informationssystem«; wie die skriptographischen Rollen und Kodices wurden die typographischen Endprodukte in ortsgebundenen Bibliotheken gesammelt, aufbewahrt und dem Schriftkundigen dauerhaft zugänglich gemacht. Auch Archive zählen natürlich zu den Speicherinstitutionen für das als bewahrenswert angesehene Wissen; diese Speicher waren jedoch meist nur begrenzt einer Öffentlichkeit zugänglich, zumindest war ein gewisser Aufwand erforderlich, um Archivmaterial einzusehen: zumindest musste der Interessent das ortsgebundene Archiv persönlich aufsuchen. Dies wiederum änderte sich mit einer weiteren medialen Revolution: Die Informationsinfrastuktur des Internet ermöglichte vollkommen neuartige, zuvor undenkbare Dienste - und entfaltete eine Katalysatorwirkung, die durchaus mit der des Buchdrucks mit beweglichen Lettern vergleichbar ist. Presse- und Nationalarchive wurden digitalisiert und die Digitalisate über das Internet zugänglich gemacht. In vielen Fällen musste der Interessent nun keine beschwerlichen Wege zur Bibliothek oder zum Archiv der örtlichen Zeitung auf sich nehmen, sondern konnte vom heimischen Schreibtisch in den Beständen recherchieren. Ähnlich wie Bücherwissen in der frühen Neuzeit zu einer öffentlichen Angelegenheit wurden, wandelte sich nun auch Archivwissen von einem Schatz der privilegierten Nutzer zunehmend zu einem Gemeingut: Erneut änderte sich Reichweite und Verständnis von Öffentlichkeit. ÖffentlichkeitDie Unterscheidung zwischen ‚öffentlich’ und ‚privat’ ist spätestens seit der griechischen Antike bekannt (οικος und πόλις), wurde jedoch erstmals im römischen Recht normiert. Während ‚öffentlich’ hier noch den Bezug zum Staat meinte, wandelte sich der Begriff später im Verlauf der Aufklärung zu einem »Kennzeichen des bürgerlichen Zustandes nach der Befreiung aus feudaler und klerikaler Vormundschaft« [9]. Ähnlich wie sich die Bedeutung des Begriffes ‚öffentlich’ wandelte, veränderte sich auch die Bedeutung des Begriffes der ‚Öffentlichkeit’. Bestimmte Formen von Öffentlichkeit lassen sich ebenfalls zumindest bis in die Antike zurückverfolgen [10], und zumindest seit der Durchsetzung des Buchdrucks ist Öffentlichkeit in Mitteleuropa auch immer Medienöffentlichkeit. So bezeichnet der Hallenser Medien- und Kommunikationswissenschaftler Reinhold Viehoff Öffentlichkeit als »Ort und Formen der […] demokratischen und moralischen Mediendiskurse […], in denen und durch die Privatleute wichtige gemeinsame Interessen argumentativ zur Geltung bringen« [11]; im Kontext der Medienwissenschaften wird der Terminus somit, analog zur Genese des Begriffes ‚öffentlich’ zu seiner modernen Bedeutung, begrenzt auf eine spezifische Erscheinung, die erst mit der Aufklärung entstehen konnte [12]. Im heutigen Verständnis scheint Öffentlichkeit also zunächst etwas zu meinen, das weder privat noch geheim ist; allerdings ist auch dieses Merkmal nicht unumstritten. So indizieren Tendenzen zur Auflösung der »bürgerlichen Intimsphäre« oder zur »Informalisierung« für Plake et al., dass das Private »agendafähig« geworden sei und »als Gegenpol von Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung« stehe [Plake et al. 16.]. Statt der Abgrenzung von der Privatheit schlagen Plake et al. drei Merkmale des Öffentlichkeitsbegriffes vor, nämlich
Tilgen von WissenSchon immer gab es gegenläufige Tendenzen, also Bemühungen, überliefertes Wissen zu tilgen, beispielsweise durch Beschädigung oder Beseitigung von Kunstwerken und Denkmälern - auch dies sind Speicher für Wissen. Der Berliner Historiker Alexander Demandt bezeichnet diesen Kulturvandalismus auch als negative Kulturgeschichte und belegt dies mit einer Fülle von Beispielen, beginnend mit der »Kulturkatastrophe« beim Zusammenbruch des Alten Reichs des antiken Ägyptens im 3. Jahrtausend v. Chr.; die Belege setzen sich fort über das biblische Gebot, die Heiligtümer der Heiden zu zerstören [14] und reichen bis hin zu Ereignissen aus der jüngeren Zeitgeschichte [15]. Der Akt des Kulturvandalismus, also »der gewaltsame Versuch, Erinnerungen zu beseitigen oder zu verändern« erfolge, so Demandt, mit »der Absicht oder Folge einer Bewusstseinsänderung« [16] - beispielsweise in Form des Todesurteils für Erinnerung, der damnatio memoriae. Die Auslöschung der Erinnerung durch Kulturvandalismus ist allerdings nicht die einzige Form der damnatio memoriae; andere Formen schließen das Vergessen, das Überfluten mit (irrelevantem) Wissen und nicht zuletzt die Geschichtsfälschung ein – die Gestalt der Antipoden des Wissensspeichers ist polymorh. Nicht jeder Versuch, Erinnerung zu tilgen ist Kulturvandalismus im Sinne von Alexander Demandt; es gibt auch subtilere Formen wie die Geschichtsklitterung. Dazu zählt beispielsweise das Manipulieren gespeicherter Informationen, wie es beispielsweise aus der Zeit des Stalinismus bekannt ist: Unter Josef Stalin wurde nicht nur die ehemalige Politprominenz aus Gruppenporträts herausretuschiert, sondern auch die Inhalte der Большая Советская Энциклопедия (Große Sowjetische Enzyklopädie) nach Bedarf verändert [17]. 'Ausschließen der Öffentlichkeit''' Das Bundesarchivgesetz [18] enthält eine Reihe von erheblichen Einschränkungen für die Nutzung des archivierten Materials:
Allerdings haben auch diese Einschränkungen wieder Schranken:
Siehe auch
Fußnotenfn1. Cf. Assmann 1992/2002: 103 ff. fn2. Assmann 1992/2002: 174; 182 f. fn3. Einführend zur Mediengeschichte der Bibliothek: Schanze 2001b: 220-223; 235. fn4. Plutarch, Caesar 49; Gellinus VII 17, cf. Demandt 1997: 97 s. fn5. McLuhan 1995. fn6. Giesecke 1998: 21 ff.; Michael Giesecke greift hier eine These von Elizabeth L. Eisenstein auf; cf. Eisenstein 1979. fn7. Cf. bspw. Die Technisierung der institutionellen Informations- und Kommunikationssysteme, Giesecke 1989: 217 ff., und Erste Schritte in der Technisierung der öffentlichen Kommunikation, Giesecke 1989: 154 ff. fn8. Vgl. Schiewe 2004: 63 ff. fn9. Schmitz 1999: 412 f. fn10. Solche anderen Formen oder Vorformen der ‚Öffentlichkeit’ gab es bspw. in der athenischen Demokratie (cf. z.B. Bleicken 1988, insbes. 373 ff.) oder in der frühen Neuzeit (cf. z.B. Giesecke 1998, insbes. 264 ff., 280 ff., 362 ff., 474 f., 476 ff.). fn11. Viehoff 2002: 282 s. fn12. Der Begriff "Öffentlichkeit" entstand etymologisch erst im 18. Jahrhundert (cf. Grimm, Deutsches Wörterbuch); zum Wandel der Begriffsbedeutungen kommt hinzu, dass sich vermutlich auch die Öffentlichkeit selbst ebenso gewandelt hat wie ihr Gegenpol, die Privatheit; cf. hierzu bspw. Imhof/Schulz 1998. fn13. Plake et al. 20. fn14. 2. Mose 34,12 f und 5. Mose 12,2 f. fn15. Vgl. Demandt 1997. fn16. Demandt 1997: 23. fn17. Wikipedia weiß zum Stichwort Große Sowjetische Enzyklopädie zu berichten: "Während und nach der Zeit von Josef Stalin wurde die Enzyklopädie zu einem Problem, wenn ein plötzlich zur persona non grata gewordener Zeitgenosse in der Enzyklopädie noch allzu ausführlich oder positiv gewürdigt wurde. So berichtet der Publizist Wolfgang Leonhard, dass die Abonnenten der Sowjetenzyklopädie nach Chruschtschows bekannter Tauwetter-Rede aufgefordert wurden, die Seiten mit dem Stichwort „Beria“, Stalins Geheimdienstchef, herauszutrennen und beim Verlag umzutauschen - zurückgekommen seien umfangreiche Papiere zum Thema Beringsee; http://www.tu-chemnitz.de/spektrum/98-1/tu40.html fn18. Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), zuletzt geändert durch § 13 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) Ähnliche Beiträge
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