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Unabdingbarkeit
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Mit Unabdingbarkeit bezeichnet man eine Regelung in einem Gesetz, die besagt, dass von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht durch Vereinbarungen der Vertragspartner abgewichen werden kann.
Im Privatrecht schränken unabdingbare Bestimmungen (auch: zwingende Bestimmungen) das grundsätzlich geltende Prinzip der Privatautonomie ein. Deswegen können die meisten Bestimmungen abbedungen werden (dispositive Bestimmungen). Unabdingbare Normen sind gleichwohl nötig, wenn es der Sicherung der Rechtsklarheit dient, oder eine Vertragspartei regelmäßig besonders schutzwürdig ist, so dass der anderen Partei nicht zugebilligt sein soll, einen die gesetzlichen Regelungen abbedingenden Vertrag zu oktroyieren (=aufzwingen, aufdrängen).
Beispielsweise bezeichnet die Unabdingbarkeit im Tarifrecht die unmittelbare und zwingende Wirkung der Normen eines Tarifvertrages, von denen nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden darf. (vgl. auch Günstigkeitsprinzip).
Siehe auch
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