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Zwei-Schwerter-Theorie

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Die Zwei-Schwerter-Theorie (oder: Zweischwerterlehre) beschreibt das Rangverhältnis zwischen kaiserlicher und päpstlicher Macht und Rechtsetzungsbefugnis im frühen Mittelalter.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Nach der Akzeptanz des Christentums durch den römischen Kaiser Konstantin I. hatten Konstantins Nachfolger einen sehr starken Einfluss, auch auf die inhaltliche Entwicklung des Christentums. Alle gesamtkirchlichen Konzilien wurden bis zum 5. Jahrhundert vom römischen Kaiser einberufen und auch persönlich geleitet. Die Bischöfe besaßen den Status kaiserlicher Beamten (daher ist purpur heute noch Farbe der Bischofs- und [[Kardinalsgewänder}}) und waren mit umfangreichen Verwaltungsfunktionen betraut. Es galt die Idee „Ein Reich - Ein Kaiser - Eine Kirche“.

330 wird Byzanz neue Kaiser- und Hauptstadt des römischen Reiches. Dadurch spitzt sich der bereits vorher schwelende Konflikt zwischen dem Patriarchat Rom (dem Papst) und dem Patriarchat Byzanz' stetig zu, wie auch die ost- und weströmischen Kaiser untereinander nicht ohne Spannung agieren. 451 erklärt das Konzil von Chalkedon die Patriarchen von Rom und Byzanz für ebenbürtig. 476 wird Westrom erobert und Romulus Augustulus als letzter weströmischer Kaiser abgesetzt. Danach wurden die kaiserlichen Rechte selbstverständlich vom oströmischen Kaiser in Konstantinopel wahrgenommen, dessen Einfluss dem römischen Papst auch unter dem Gesichtspunkt der weiter dauernden Auseinandersetzung der Patriarchen um die Vormachtstellung Roms missfallen musste. Die kaiserliche Autorität und Hoheitsgewalt stellte für die stets hochpolitisch agierenden Päpste zudem eine große persönliche Bedrohung dar. Papst Gregor III. ist 731 n. Chr. der letzte Papst, der zu seiner Wahl das Einverständnis des oströmischen Kaisers einholt.

Nachdem in der Zeit der Patristik (lat., Wissenschaft von den Schriften und Lehren der Kirchenväter) durch Augustinus De Civitate Dei eine deutlichere Trennung zwischen geistlicher und natürlicher Welt vollzogen wurde, stellte sich auch für das Christentum immer stärker die Frage nach dem Verhältnis zwischen weltlicher und kirchlicher Rechtsetzungsbefugnis.

Die Theorie

Erstmals offiziell 494 wurde von Papst Gelasius I. in einem Brief an Kaiser Anastasios I. in Konstantinopel die These aufgestellt, Gott habe zur Regentschaft der Welt an den Papst und den Kaiser zwei Schwerter verliehen, eines dem Kaiser zur Herrschaft und Verwaltung der weltlichen Dinge, das geistliche Schwert aber dem Papst zur Herrschaft über die geistlichen Dinge. Sinnbildlich für die Verleihung von Legitimität und Souveränität an den Papst durch Christus selbst gemeint, beanspruchte der römische Bischof also die Freiheit von jeder autoritativen Einmischung durch den römischen Kaiser.

Das Verhältnis von Kaiser und Papst wurde bildhaft in der Zwei-Schwerter-Theorie ausgedrückt.

Kurialistische Theorie: = Subordinierend: Der Kaiser ist Lehensmann des Papstes. Der Papst ist Richter über den Kaiser. Vorrang der Kirche über den Staat.

Imperiale Theorie: = Koordinierend: Diese Theorie betont die Gleichrangigkeit = Zusammenwirken der beiden Kräfte; Es gibt keine päpstliche Oberhoheit.

Die Begründung

Gelasius I. berief sich in der Begründung seiner Theorie auf eine Bibelstelle im Evangelium nach Lukas 22, 38:

  • deutsch: Sie sprachen aber: Herr, siehe, hier sind zwei Schwerter. Er aber sprach zu ihnen: Es ist genug
  • lateinisch: At illi dixerunt Domine ecce gladii duo hic at ille dixit eis satis est

Diese Bibelstelle wäre in ihrer Aussagekraft vermutlich nicht ausreichend, um die kaiserlichen Einflüsse in die Kirchen zu unterbinden. Der päpstliche Anspruch auf eine Trennung von weltlicher und kirchlicher Macht stützte sich auch auf eine stärker werdende philosophische und geistige Strömung, die geistliche und weltliche Dinge voneinander unterschied und der geistlichen Welt die größere Wichtigkeit zuerkannte. Die große Frömmigkeit im zeitlichen Umfeld der Jahrtausendwende stärkte die Kirche zusätzlich auch materiell.

Weitere Entwicklung

Die Zwei-Schwerter-Theorie beschrieb immerhin etwa 600 Jahre lang das Verhältnis zwischen Staat und Kirche. In Abbildungen aus dieser Zeit wurde sie häufig dargestellt, siehe die Abbildungen im Sachsenspiegel. Über das Rangverhältnis der zwei Schwerter untereinander sagte sie noch nichts aus. Nach der Jahrtausendwende wurde sie aber argumentativ derart ausgebaut, dass den Päpsten im jüngsten Gericht die geistliche Verantwortung für die weltlichen Taten der Könige zukomme und daher die Päpste die Verleihung des weltlichen Schwertes auch wieder rückgängig machen könnten. So wandelten christliche Theologen (z. B. Bernhard von Clairvaux) die Zwei-Schwerter-Theorie dergestalt ab, dass Jesus Christus beide Schwerter dem Papst anvertraut, dieser aber das weltliche Schwert an die jeweiligen Fürsten weiterzugeben habe, was schließlich im Dictatus Papae manifestiert wurde. Bonifatius VIII. prägte dabei den Ausspruch „Unam Sanctam“ und forderte damit die Unterordnung aller weltlichen Macht unter den Papst. Mit letzterer Argumentation bestritt der Papst bereits die direkte Legitimation kaiserlicher Herrschaft durch Jesus Christus. Da der politische Einfluss des Papstes zu diesem Zeitpunkt bereits seinen Zenit überschritten hatte, schwand die faktische Bedeutung der Zwei-Schwerter-Theorie zum Ausgang des Mittelalters. Das grundsätzliche Problem einer politisch tätigen Kirche und der Verbindungen zwischen Thron und Altar bestand allerdings im weiteren fort. Im Anschluss an die Zwei-Schwerter-Theorie interpretierte der lutherische Protestantismus im Rückgriff auf Schriften und Aussagen Martin Luthers diese neu im Sinne einer Zwei-Reiche-Lehre.

Literatur

Weblinks

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