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Zweigniederlassung
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Eine Zweigniederlassung ist die Niederlassung eines Kaufmanns. Von dieser werden Geschäfte zum Teil selbständig zum Teil unselbständig getätigt.
Eine Zweigniederlassung ist räumlich von der Hauptniederlassung getrennt, stellt aber keine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Es werden von ihr aus ähnliche oder gleichartige Geschäfte wie die der Hauptniederlassung selbständig getätigt.
Der Leiter einer Zweigniederlassung muss vom Unternehmen mit einer Prokura oder einer Handlungsvollmacht ausgestattet sein, und sie muss die Firma des Unternehmens mit einem besonderen Zusatz führen.
Siehe auch: Filiale
