Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Zweidrittelmehrheit

Aus Kefk.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Unter der Zweidrittelmehrheit versteht man die Zustimmung von mindestens zwei von drei Stimmen (mindestens 66,66%).

In Demokratien müssen häufig zwei von drei Abgeordneten zustimmen, um eine Verfassungsänderung zu beschließen. Dies bedeutet, dass eine Minderheit mit mehr als einem Drittel der Stimmen die Verfassungsänderung verhindern kann. Im Gegensatz dazu werden einfache Parlamentsgesetze in der Regel mit absoluter Mehrheit, d.h. mit über 50 % der Stimmen beschlossen.

Unterschieden wird zwischen einfachen und qualifizierten Zweidrittelmehrheiten. Letztere werden nur erreicht, wenn (mindestens) zwei Drittel der Mitglieder des beschließenden Gremiums zustimmen. Bei einfachen Zweidrittelmehrheiten genügen die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland müssen zwei von drei Abgeordneten zustimmen, um eine Verfassungsänderung zu beschließen (qualifizierte Zweidrittelmehrheit).

In Deutschland wird vom Grundgesetz eine Zweidrittelmehrheit verlangt, um den Verteidigungsfall zu erklären, wenn im Verteidigungsfalle die Verhinderung des Bundestages durch den Gemeinsamen Ausschuss festgestellt wird - worauf der letztere an die Stelle des ersteren tritt - und wenn bei Verhinderung des Bundestages im Verteidigungsfalle der Gemeinsame Ausschuss den Bundeskanzler absetzen will.

Bisher gelang es in der Bundesrepublik lediglich einer Partei, auf Landesebene alleine eine Zweidrittelmehrheit zu erringen: der CSU bei der bayerischen Landtagswahl am 21. September 2003. Dieser ungewöhnliche Erfolg trat ein, obwohl die bei dieser Wahl erzielten 60,7 Prozent der Stimmen "lediglich" drei Fünftel der abgegebenen Stimmen darstellten. Die im Landtag vertretenen Oppositionsparteien erreichten jedoch zusammengerechnet nur 27,1 % der Stimmen (SPD: 19,6 % und Bündnis 90/Die Grünen: 7,5 %). Da diese 27,1 % weniger als die Hälfte der CSU-Stimmen darstellten, war dieser Erfolg aus wahlarithmetischen Gründen möglich.

Obwohl die CSU 1974 mit 62,1 % der Stimmen und die Berliner SPD mit 64,5 % (1948) und 61,9 %(1963) der Zweidrittelmehrheit der Stimmen näher waren, reichte dies jeweils nicht zur Zweidrittelmehrheit.

Wikipedia:Quellenangaben
Quellenangaben
Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht oder unzureichend durch Quellenangaben (Literatur, Webseiten usw.) belegt worden, wodurch den fraglichen Inhalten eine Löschung droht. Bitte hilf der Wikipedia, indem du gute Belege für die Informationen nennst. a) Rechtsgrundlage? b) Umgang mit Enthaltungen? c) Wo in Österreich und Schweiz sind Zweidrittelmehrheiten relevant?


Österreich

Nach der Zusammenstellung im Taschen-Kodex "Bundesverfassung" verlangt das Bundesverfassungsgesetz Zweidrittelmehrheiten in folgenden Artikeln:

14(10) Nationalrat: Gesetze betreffend Schulbehörden in den Ländern u. ä. (Eingriff in Länderkompetenzen)

14a(8) Nationalrat: Rahmengesetze betreffend land- und forstwirtschaftliche Ausbildung in den Ländern u. ä. (Eingriff in Länderkompetenzen)

23a(5) Nationalrat: Gesetze über Stimmabgabe im Ausland im Rahmen der EU (aussen- und innenpolitisch heikel)

23f(1) Nationalrat: Beschlüsse über EU-Verteidigungs- und Sicherheitspolitik (Eingriff in österreichische Souveränität)

26(6) Nationalrat: Bestimmungen über Stimmabgabe im Ausland für nationale Wahlen (aussen- und innenpolitisch heikel)

30(2) Nationalrat: Geschäftsordnung (Verhindert einseitige Regeländerungen durch die Regierungsmehrheit)

37(2) Bundesrat: Geschäftsordnung (Verhindert einseitige Regeländerungen durch eine einfache Mehrheit)

44(1)(2) Nationalrat (1), Bundesrat (2): Verfassungsänderungen (weltweit üblich; verhindert einseitige Änderungen einer Mehrheit)

50(3) Nationalrat: Verfassungsändernde Staatsverträge (enstpricht Verfassungsänderungen)

60(6) Bundesversammlung: Absetzungsantrag gegen den Bundespräsidenten (vgl. USA: Impeachment)

68(3) Bundesversammlung: Strafklage gegen den Bundespräsidenten (vgl. USA: Impeachment)

99(2) Landtage: Änderungen der Landesverfassungen (entspricht Verfassungsänderungen auf Bundesebene)

100(1) Bundesrat: Auflösung eines Landtages (verhindert einseitige Maßnahmen einer Regierungsmehrheit oder des Bundespräsidenten)

Die Berechnung ist übrigens (abgesehen von einigen Besonderheiten bspw. im Fall von 100(1) [Ausschluss der Abgeordneten des betroffenen Landes]) dem Grundsatz nach folgende: Anwesenheitsquorum der Hälfte der Mitglieder des betreffenden Gremiums, dann 2/3 der abgegebenen Stimmen.

Schweiz

In der Schweiz spielen Zweidrittelmehrheiten kaum eine Rolle: Die Bundesverfassung sieht nirgends eine Zweidrittelmehrheit vor. Da alle wesentlichen Beschlüsse durch obligatorische oder fakultative Volksabstimmungen sanktioniert werden, wäre dies auch eine blosse Schikane. Zweidrittelmehrheiten sind teilweise in der Bundesgesetzgebung vorgeschrieben innerhalb parlamentarischer Untersuchungskommissionen und der Kollegialgerichte, aber auch im privatrechtlichen Bereich, etwa für Statutenänderungen von Körperschaften (namentlich in Aktiengesellschaften) u. dgl. Auf Ebene der Kantone kommen vereinzelt noch Zweidrittelmehrheiten vor, spielen insgesamt aber keine grosse Rolle. Nach einer unlängst beschlossenen Regelung im Kanton Aargau werden Gesetze nicht mehr obligatorisch der Volksabstimmung unterstellt, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit im Parlament verabschiedet wurden - dies, um Leerlauf bei unbestrittenen Vorlagen zu vermeiden, da herkömmlich alle Gesetze der Volksabstimmung unterbreitet werden mussten.


USA

Nach der US-Bundesverfassung gelten Zweidrittelmehrheiten in folgenden Fällen:

art. I, sect. 3, par. 6: Senat: Verurteilung im Impeachment-(Amtsenthebungs-)Verfahren: 2/3 aller Senatoren (Selten; letzter bedeutender Anwendungsfall: Beurteilung des ehemaligen Präsidenten Clinton. Die erforderliche Mehrheit wurde jedoch nicht erreicht. Der Senat wirkt in solchen Fällen als Geschworenengericht.)

art. I, sect. 7, parr. 2 + 3: Repräsentantenhaus und Senat: Überstimmen eines Vetos des Präsidenten: 2/3 aller Mitglieder in jedem der beiden Häuser (Wichtigster Anwendungsfall von Zweidrittelmehrheit in den USA.)

art. V: Repräsentantenhaus, Senat, ggf. Gliedstaatenparlamente: 2/3-Mehrheit zum Vorschlagen von Verfassungszusätzen (amendments) (Verhältnismässig selten: Seit 1787 wurden mehr als 3000 Änderungsvorschläge behandelt, davon nur einige Dutzend angenommen, ratifiziert und in Kraft getreten sind bis heute nur 26!)

amendment 14, sect. 3: Repräsentantenhaus, Senat: 2/3-Mehrheit in beiden Häusern zum Widerruf von Unwählbarkeit wegen Aufstandes gegen die USA (Von historischem Interesse: Eingeführt, um ehemalige Amtsträger aus den konföderierten Südstaaten wieder eingliedern zu können; da es seither zu keinem Aufstand gegen die USA mehr kam, ist diese Regelung heute bedeutungslos.)

amendment 25, sect. 4: Repräsentantenhaus, Senat: 2/3-Mehrheit in beiden Häusern zur Erklärung der Amtsunfähigkeit des Präsidenten (Bisher noch nie angewandt.)


Vatikan

Die Zweidrittelmehrheit spielt auch eine Rolle in der Katholischen Kirche: Der Papst wird für gewöhnlich mit Zweidrittelmehrheit gewählt, wenn auch Johannes Paul II. diese Forderung abgeschwächt hat. Näheres siehe Konklave.

Malaysia

In Malaysia regiert seit 1957 das von der United Malays National Organisation (kurz UMNO, auf Malaiisch Pertubuhan Kebangsaan Melayu Bersatu) angeführte Parteienbündnis Barisan Nasional ("Nationale Front") mit einer Zweidrittelmehrheit.

Japan

In Japan kann das Unterhaus Gesetze, die das Oberhaus abgewiesen hat, mit einer Zweidrittelmehrheit durchsetzen. Umgekehrt ist dies für das Oberhaus nicht möglich. Allerdings ist in der Nachkriegsgeschichte Japans noch keine Zweidrittelmehrheit zustande gekommen.

Siehe auch:

Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Zweidrittelmehrheit, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Persönliche Werkzeuge
Andere Sprachen