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Zwei-Klassen-Medizin
Aus Kefk.
Ein Zwei-Klassen-Medizin ist ein Gesundheitssystem, in dem die medizinische Versorgung eines Patienten von seiner sozialen Lage abhängig ist. Besser wäre der Begriff Mehrklassen-Medizin.
Zwar ist in Deutschland je nach Leistungsanbieter eine unterschiedliche Behandlung von Privatpatienten/Selbstzahler gegenüber Kassenpatienten möglich, jedoch korrelierte die Lebenserwartung schon immer mit dem sozialen Status, selbst bei gleichem Zugang zu medizinischen Leistungen. Die Unterschiede zwischen bestimmten sozialen Schichten können sich in Form von kürzeren Wartezeiten beim Arzt oder besserer Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus niederschlagen, jedoch auch im besseren Zugang zu medizinischen Leistungen von Patienten in der Stadt im Vergleich zum Land. Ebenso spielt der Zugang zu medizinischen Informationen eine Rolle. Zunehmend schwierig wird die genaue Definition einer medizinischen Kernversorgung, da im Zuge der Gesundheitsreformen immer mehr Therapien, Medikamente und Untersuchungen, die die privaten Krankenversicherungen noch bezahlen, nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Kritiker sehen gar den Grundsatz des sozialstaatlichen Gesundheitssystems gefährdet, dass jeder Patient zumindest Anspruch auf die medizinisch notwendige Versorgung hat.
Der Begriff der Zwei-Klassen-Medizin wird häufig von Medien als plakativer Alarmbegriff oder von den Gegnern der beschriebenen Entwicklung als politischer Kampfbegriff verwendet. Stimmen, die die gegenwärtige Entwicklung des Gesundheitssystems befürworten, bestreiten meist das Ausmaß oder sogar die Existenz der Zwei-Klassen-Medizin.
Außerdem besteht in Deutschland ein Trennung der Beitragssolidarität in 2 Klassen. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, muss sich nicht mehr gesetzlich versichern. Er trägt im Fall seines Ausscheidens auch nicht mehr mit seinem sonst fälligen Höchstbeitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Der entgangene Beitrag verteuert die Beiträge für die übrigen GKV-Mitglieder, die ein niedrigeres Durchschnittseinkommen und ein höheres Krankheitsrisiko haben. So besteht die Solidarität nur jeweils innerhalb zweier unterschiedlicher Gruppen.
Die privat Versicherten werden nach Risiko selektioniert und können daher relativ mehr pro Gesundheitsleistung für ihre Versorgung verwenden, was den Anschein erweckt, die PKV wäre leistungsfähiger. Der Staat stützt diese Trennung, indem er das Beihilfesystem für Beamte so organisiert hat, dass es sich für Beamte nicht rechnet, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Die anfänglichen Einsparungen bei den Beiträgen reichen jedoch nicht aus, die ständig steigenden Ausgaben (bedingt durch den medizinischen Fortschritt und zahlreiche andere Gründe) zu decken. Ein heute 35-jähriger kann damit rechnen, dass sich sein Beitrag bis zur Rente mindestens verdreifacht. So rät die Zeitschrift Finanztest, von dem in jungen Jahren im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eingesparten Geld einen Kapitalstock zu bilden. Dieser müsse so groß sein, dass der Privatversicherte davon im Rentenalter 25 Jahre lang zwei Drittel des Beitrags bezahlen kann. Tue er das nicht, drohe die Gefahr, dass er wegen klammer Kasse in einen billigeren Tarif mit weniger Leistungen und höheren Selbstbehalten wechseln muss oder im Extremfall in den künftigen Basistarif zurückgestuft wird. Denn im Schnitt verdoppeln sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung alle zwölf Jahre.
So bleibt jemanden in Deutschland, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt nur die Wahl zwischen ständig steigenden Beiträgen der privaten Krankenversicherung oder ständig sinkenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Weblinks
- Interview mit Prof. Karl Lauterbach zur Bürgerversicherung: "Wir haben eine Zwei-Klassen-Medizin", www.Stern.de, 20.8.03
- N.Jachertz/S.Rieser: Rationierung im Gesundheitswesen, Deutsches Ärzteblatt, 8.1.07
- Fritz Beske vom Institut für Gesundheits-System-Forschung in Kiel im Interview
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