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Zwangsläufigkeit

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Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Zwangsläufigkeit allen Ereignissen zugesprochen, die als unabwendbar betrachtet werden.

Im Zusammenhang mit Themen aus der Sicherheitstechnik steht Zwangsläufigkeit dagegen für ein Ziel, das beim Einrichten von Alarmanlagen erreicht werden soll. Man strebt danach, die Alarmanlagen so einzurichten, dass sie nur noch dann Alarm geben, wenn tatsächlich ein außergewöhnliches Ereignis eingetreten ist. Zwangsläufigkeit ist erreicht, wenn die Zahl der Falschalarme auf ein Minimum reduziert wurde.

Dies sind Maßnahmen, mit denen Zwangsläufigkeit erreicht werden kann:

  • Man sorgt dafür, dass die Räume, die durch die Alarmanlage überwacht werden, nur dann betreten werden können, wenn die Alarmanlage zuvor unscharf geschaltet wurde. Eine Alarmauslösung durch Vergessen des Unscharfschaltens ist somit ausgeschlossen.
  • Man sorgt dafür, dass die Alarmanlage nur dann scharfgeschaltet werden kann, wenn alle Zugänge ordnungsgemäß verschlossen sind.

Bei der praktischen Umsetzung dieser Maßnahmen kommen spezielle technische Vorrichtungen zum Einsatz (z.B. Blockschlösser. Diese arbeiten zumeist mit elektrischen Bauteilen zusammen, deren Schaltfolgen auf die speziellen Zwecke der Falschalarm-Vermeidung ausgerichtet sind.

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge