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Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus

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Für die Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus wurden während des Zweiten Weltkriegs zwischen sieben und elf Millionen Menschen zur Zwangsarbeit überall im Deutschen Reich eingesetzt.

Der Gauleiter von Thüringen, Fritz Sauckel, wurde 1942 zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (GBA) ernannt. 1946 wurde Sauckel im Rahmen der Nürnberger Prozesse zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Die Folgen der NS-Zwangsarbeit für die Betroffenen wurden in der Nachkriegszeit lange Zeit bagatellisiert oder verschwiegen. Im Jahr 2000 hat der dt. Bundestag eine Bundesstiftung eingerichtet, die Leistungen direkt für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und -er bereitstellen soll.

Inhaltsverzeichnis

Ausmaß der Zwangsarbeit

Im Spätsommer 1944 waren etwa ein Viertel der Arbeitskräfte in der gesamten deutschen Wirtschaft Zwangsarbeiter. Sie wurden in den meisten Industrie- und in vielen mittelständischen und Landwirtschaftsbetrieben eingesetzt und stammten aus allen von der Wehrmacht besetzten Ländern Europas, die meisten aus Polen und der damaligen Sowjetunion, letztere wurden auch als Ostarbeiter bezeichnet. Viele von ihnen waren sehr jung; etwa die Hälfte waren Mädchen und Frauen.

Ein eigenes Kapitel sind die Schicksale der Kinder von Zwangsarbeiterinnen. Besonders den „Ostarbeiterinnen“ wurde kein Mutterschutz zugestanden, was bedeutete, dass sie bis kurz vor der Entbindung (und bald danach) arbeiten mussten. Sie wurden auch nicht in deutschen Krankenhäusern untergebracht, weil man eine „rassische“ Vermischung und Gefährdung befürchtete. Die Entbindungsheime, Kreißsäle, Säuglings- und Kinderheime waren, entgegen einer Direktive, zwar einfach eingerichtet, befanden sich aber in äußerst unhygienischem Zustand. Es gehörte zur nationalsozialistischen Politik, die Zwangsarbeiterinnen möglichst kostengünstig einzusetzen, Schwangerschaften tunlichst zu verhindern und die „unerwünschten“ Kinder entweder aufzuziehen (als künftige Zwangsarbeiter) oder verhungern zu lassen. Für letzteren Zweck gab es eigens eingerichtete Säuglings- und Kinderheime, so genannte Ausländerpflegestätten (auf Anregung des Reichsführers-SS Heinrich Himmler eingerichtet), wo man die „unerwünschten“ Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verkümmern ließ. Einige von ihnen fielen auch dem Massenmord an den Kranken und Behinderten zum Opfer (siehe auch unter: Jugendkonzentrationslager, Euthanasie, Aktion T4, Nationalsozialistische Rassenhygiene, Erziehung im Nationalsozialismus).

Ziele

Bild:Zwangsarbeiter ausweis axb01.jpg
Dokument litauischer Arbeiterin

Betroffene Gruppen

Zwangsarbeitende lassen sich in folgende Gruppen einteilen:

Völkerrechtliche Bewertung

Bild:Ennertst.JPG
Mahnmal für drei von den Nazis auf dem Ennert bei Bonn ohne Gerichtsverfahren hingerichteten polnischen Zwangsarbeiter

Nicht selten wird die Meinung vertreten, dass Kriegsgefangene keine Zwangsarbeiter gewesen seien. Diese Position lässt sich so nicht aufrechterhalten. Hier ist differenziert zu prüfen, inwieweit die bestehenden völkerrechtlichen Normen – die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer Konvention von 1929 – beim Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen beachtet wurden. Das Deutsche Reich und die Wehrmacht verstießen hier massiv gegen das Völkerrecht; die Behandlung der verschiedenen Nationalitäten der Kriegsgefangenen war an der Rassenhierarchie der NS-Ideologie ausgerichtet. Kriegsgefangenen, vor allem aus Polen und der Sowjetunion, sowie italienischen Militärinternierten wurden die geltenden völkerrechtlichen Normen vorenthalten. Dies gilt auch in Bezug auf deren Arbeitseinsatz. Eingeschränkt beachtet wurde aus gewissen außenpolitischen Rücksichtnahmen das Völkerrecht gegenüber französischen Kriegsgefangenen. Um die einengenden völkerrechtlichen Bestimmungen beim Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen zu umgehen, wurden viele Kriegsgefangenengruppen formal in den Zivilstatus versetzt. Davon betroffen waren u.a. die polnischen und ein Teil der französischen Kriegsgefangenen. War diese Umwandlung in den Zivilstatus bei anderen Nationalitäten nicht möglich oder gewollt, wurden die Gefangenen der Leistungsernährung unterworfen, d.i. die Koppelung der Lebensmittelration an die individuelle Arbeitsleistung. Dies betraf insbesondere die sowjetischen Kriegsgefangenen. (Was u.a. dazu führte, dass von den insgesamt ca. 5,7 Millionen russischen Kriegsgefangenen etwa 3,3 Millionen in deutscher Gefangenschaft umkamen.) Einzig gegenüber den angloamerikanischen Kriegsgefangenen hielt man sich weitgehend an die bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen.

Insofern ist davon auszugehen, dass Kriegsgefangene, die zur Arbeit eingesetzt wurden – außer der letztgenannten Gruppe – im völkerrechtlichen Sinne Zwangsarbeit verrichteten.

  • Vgl. zu diesem Komplex: Spoerer, Hakenkreuz, S.99 ff.

Bewertung

Der massenhafte Ausländer-Einsatz in Deutschland war für den NS-Staat von einem grundsätzlichen Widerspruch gekennzeichnet: Einerseits machte die Kriegswirtschaft es dringend notwendig, Zwangsarbeitende als Ersatz für die millionenfach eingezogenen deutschen Männer zu verwenden, insbesondere nach dem Scheitern der zunächst erfolgreichen Blitzkriegstrategie und der dann immer größer werdenden deutschen Verluste. Andererseits widersprach es der NS-Ideologie, Fremdvölkische in Deutschland zu beschäftigen. Man fürchtete um die "Blutreinheit" des deutschen Volkes und sah in der massenhaften Beschäftigung von feindlichen Ausländern im Reich sicherheitspolitische Gefahren. Dieser Widerspruch führte zur Ausgrenzung der Fremdvölkischen im Deutschen Reich unter Zuhilfenahme brutaler staatlicher Zwangsmaßnahmen. Insbesondere waren davon die als rassisch minderwertig verachteten Menschen aus Polen und noch stärker die aus der Sowjetunion betroffen. „Die von dem NS-Regime erlassene rassistische Hierarchie (in Bezug auf die Zwangsarbeitenden) stimmte dabei weitgehend mit der populären Vorurteilsstruktur der deutschen Bevölkerung überein.“

Entschädigung

Der Komplex NS-Zwangsarbeit wurde lange Zeit verleugnet oder bagatellisiert. Erst seit den achtziger Jahren wird er erforscht. Im Jahr 2000 hat der Bundestag die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" eingerichtet, die Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter bereitstellen soll.

Kriegsgefangene sind aus dem Kreis der Leistungsempfänger ausgeschlossen. Auch wenn der Begriff "Zwangsarbeiterentschädigung" verwendet zu werden pflegt, handelt es sich rechtlich nicht um eine Entschädigung, sondern vielmehr um eine Geste, mit der sich die Bundesregierung zu ihrer moralischen Verantwortung und Wiedergutmachungspolitik bekennt.

Darüber hinaus sollte ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit deutscher Unternehmen und der Bundesrepublik Deutschland insbesondere angesichts von Sammelklagen in den USA hergestellt werden.

Eine Entschädigung erhalten nur diejenigen Antragsteller, die durch Dokumente beweisen können, dass sie Zwangsarbeit leisten mussten, oder die dies auf anderem Wege glaubhaft machen können; Dokumente sind in vielen Fällen nicht überliefert, die Glaubhaftmachung setzt die Erinnerungsfähigkeit der mittlerweile hochbetagten Antragsteller ebenso voraus wie die Kommunikation der Erinnerungen an die am Antragsverfahren beteiligten Einrichtungen.

Verwandte Themen

Beispiele:

Literatur

  • Ralf Bierod: Der Arbeitseinsatz sowjetischer Kriegsgefangener in der Forstwirtschaft und im Güterumschlag der Provinz Hannover 1941-1945, Magisterarbeit Universität Hannover, Hannover 1992.
  • Klaus Barwig (u.a.) (Hrsg.): Zwangsarbeit in der Kirche. Entschädigung, Versöhnung und historische Aufarbeitung, Stuttgart 2001, ISBN 3-926297-83-2.
  • Helga Bories-Salawa: "Franzosen im 'Reichseinsatz'. Deportation, Zwangsarbeit, Alltag. Erfahrungen und Erinnerungen von Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern." Verlag Lang, Frankfurt/Main, Bern, New York 1996.
  • Hubert Feichtlbauer (u.a.): Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit: Späte Anerkennung, Geschichte, Schicksale. 1938 - 1945, Zwangsarbeit in Österreich. Wien 2005, 335 S., ISBN 3-901116-21-4. online deutsche, englische, polnische und russische Ausgabe.
  • Ulrich Herbert (Herausgeber): "Europa und der 'Reichseinsatz'. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Deutschland 1938 - 1945." Essen 1991.
  • Ulrich Herbert (Herausgeber): "Fremdarbeiter. Politik und Praxis des 'Ausländer-Einsatzes' in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches". Neuauflage, Bonn 1999.
  • Jochen-Christoph Kaiser: Zwangsarbeit in Diakonie und Kirche 1939-1945, Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 2005, ISBN 3-17-018347-8.
  • Uwe Kaminsky: Dienen unter Zwang. Studien zu ausländischen Arbeitskräften in Evangelischer Kirche und Diakonie im Rheinland während des Zweiten Weltkriegs, 2. Auflage Bonn 2002, ISBN 3-7749-3129-1.
  • Gabriele Lotfi: "Fremdvölkische im Reichseinsatz. Eine Einführung zum Thema NS-Zwangsarbeit." In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 7/2000, S. 818 f..
  • Andreas Maislinger: Fremdarbeiter und Kriegsgefangene. In: Widerstand und Verfolgung in Tirol 1934-1945, Band 1, Wien 1984, S. 388-414 und 615-617.
  • Holger Menne, Michael Farrenkopf (Bearbeiter): "Zwangsarbeit im Ruhrbergbau während des Zweiten Weltkrieges. Spezialinventar der Quellen in nordrhein-westfälischen Archiven." DBM, Bochum 2004 (Online Version (PDF; 450 KB).
  • Hermann Rafetseder: Der "Ausländereinsatz" zur Zeit des NS-Regimes am Beispiel der Stadt Linz. In: Nationalsozialismus in Linz. Hrsg.: Fritz Mayrhofer und Walter Schuster. Linz 2001, Bd. 2, S. 1107-1269. ISBN 3-900388-81-4;
  • Dirk Richhardt: Zwangsarbeit im Bereich von evangelischer Kirche und Diakonie in Hessen, Quellen und Studien zur hessischen Kirchengeschicht Band 8, 2003, ISBN 3-931849-13-9;
  • Tobias Schönauer: Zwangsarbeiter in Ingolstadt während des 2. Weltkrieges (Dokumentation und Begleitkatalog zur Ausstellung: Zwangsarbeiter in Ingolstadt während des 2. Weltkrieges, 5. April bis 30. Oktober 2005 im Stadtmuseum Ingolstadt), Ingolstadt 2005 ([1] Online Angebot zum Thema Zwangsarbeiter in Ingolstadt)
  • Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1938-1945. Stuttgart/München 2001, 332 S.

Rechtliche Aspekte zur Entschädigungsfrage

Weblinks

Quellen


Wikipedia
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