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Zutatenliste
Aus Kefk.
Eine Zutatenliste ist eine Aufzählung der Stoffe, die einem Lebensmittel zu dessen Herstellung zugegeben wurden. Sie führt die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Zugabemenge auf. Bei Zutaten, die bei der Bezeichnung des Produktes hervorgehoben werden (z.B. "mit Hühnerfleisch"), steht bei der jeweiligen Zutat zusätzlich der Anteil in Prozent an der Gesamtmasse (siehe auch Quid-Regel).
In Deutschland muss sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, auf jeder Fertigpackung eines Lebensmittels aufgedruckt sein, dies folgt aus der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Zusatzstoffe in Lebensmitteln, wie z. B. Farbstoffe, Konservierungsmittel, Emulgatoren usw. können auch durch ihre Kürzel, die sogenannten E-Nummern, aufgelistet werden.
Besteht die Packung nur aus einer Zutat, so ist die Zutatenliste entbehrlich, denn der Inhalt geht aus der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels hervor.
Außerdem ist zu beachten, dass jede Zutat, die in der Zutatenliste aufgeführt ist, in der Packung auch nachweisbar sein muss.
Ab einer bestimmten (sehr geringen Menge) müssen Zutaten nicht mehr angegeben werden. Dies gilt allerdings nicht für allergieauslösende Stoffe, wie z.B. Nüsse. Selbst wenn diese nur in Spuren vorhanden sein könnten, muss dafür ein Hinweis am Produkt angebracht werden.
In der Zutatenliste werden Nichtzutaten nicht aufgeführt.
Nicht zu verwechseln ist eine Zutatenliste mit einer Zubereitungsanleitung (z. B. mit einem Kochrezept), da bei der Zutatenliste keine Informationen, wie und in genau welchen Mengen die einzelnen Stoffe zu verarbeiten sind, geliefert werden. Weiterhin darf die Zutatenliste nicht mit der – optionalen – Nährwertkennzeichnung verwechselt werden.
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