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Zuschlag
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Unter Zuschlag versteht man
- eine zusätzlich zu entrichtende Gebühr. So zahlt man bei der Eisenbahn etwa einen Zuschlag für die 1. Klasse. Bei einer Taxifahrt ist ab einer gewissen Uhrzeit ein Nachtzuschlag zu entrichten;
- bei einer Zwangsversteigerung die Eigentumszuweisung durch Beschluss;
- bei privatrechlichen Versteigerungen die Annahmerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot. Dabei wird der Zuschlag meist durch den Hammerschlag angezeigt.
- die Erteilung eines meist von der öffentlichen Hand zuvor bei einer Ausschreibung erhaltenen Auftrags an eine Firma oder ein Unternehmen, entweder im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme oder einer Dienstleistung;
- veralteter Begriff in der Bautechnik für Gesteinskörnung: Füllstoffe, die bei der Herstellung von Asphalt, Beton oder Mörtel beigegeben werden und den Baustoffcharakter bestimmen;
- in der Hüttenkunde Zusätze zum Erz-Koks-Gemisch, um einmal eine günstigere Schlacke zu erzielen oder auch um die Eisenbegleiter Schwefel und Phosphor zu entfernen. Dazu verwendet man unter anderem Kalkstein, Salz, Sand oder Flussspat;
- eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zur Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Noch um 1975 betrug in bestimmten Industriezweigen der Zuschlag für Nachtarbeit am Feiertag 100 % des Stundenlohns;
- eine zusätzliche Sozialleistung, z. B. den Kinderzuschlag;
- eine zusätzliche Steuer, z. B. den Solidaritätszuschlag; Reichensteuer
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