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Zusatzqualifikation

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Als Zusatzqualifikationen werden Kenntnisse und Fähigkeiten bezeichnet, die über die regulären Inhalte der Berufsausbildung (laut Ausbildungsordnung) hinausgehen. Sie richten sich an Auszubildende im dualen System, die in Betrieb und Berufsschule lernen, und werden für alle dualen Ausbildungsberufe angeboten.

Jugendliche erwerben Zusatzqualifikationen meist parallel zur dualen Berufsausbildung oder direkt im Anschluss daran. Sie verbessern dadurch ihre Arbeitsmarkt- und Karrierechancen und spezialisieren sich bereits während der Ausbildung.

Betriebe erhöhen durch hochwertige Ausbildungsangebote ihre Attraktivität für leistungsbereite Jugendliche, bilden zielgenau qualifizierte Nachwuchskräfte aus und eröffnen attraktive Karrieremöglichkeiten im Betrieb. Bundesweit gibt es etwa 2.200 Zusatzqualifikationen mit über 70.000 Auszubildenden, die diese Möglichkeiten nutzen . Angeboten werden Zusatzqualifikationen von Berufsschulen, Kammern, Bildungsträgern und oft auch von den Ausbildungsbetrieben selbst. Voraussetzung zum Erwerb einer Zusatzqualifikation ist ein Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Beispiele

Zusatzqualifikationen sind für Auszubildende aller allgemeinen Schulabschlüsse und in kaufmännischen, handwerklichen sowie technischen Berufen möglich. Besonders attraktive Zusatzqualifikationen sind:


Zusatzqualifikationen

  • richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System
  • ergänzen die Ausbildung durch zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufes vorgeschrieben sind
  • finden während der Berufsausbildung statt oder beginnen unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung
  • weisen einen gewissen zeitlichen Mindestumfang auf (z.B. sind Tagesseminare keine Zusatzqualifikation)


Weblinks

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