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Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels

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Die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels ist ein wesentlicher Produktbestandteil eines jeden Arzneimittels und fasst dessen wesentliche Eigenschaften sowie begleitende Informationen, wie sie zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der zuständigen Zulassungsbehörde vereinbart wurden, zusammen. Geläufig und allgemein gebräuchlich ist vor allem der englische Begriff, Summary of Product Characteristics (SPC). Sie ist weitgehend identisch mit der der Information für Fachkreise (Fachinformation) des betreffenden Arzneimittels.

Im Rahmen der Richtline 2001/83/EG des europäischen Parlaments und des Rates wurden Form und Inhalt innerhalb des europäischen Rechtraums für die SPC eines Humanarzneimittels festgelegt:

Die SPC wird während der Verfahrens der Arzneimittelzulassung entwickelt. Dazu wird zunächst ein Vorschlag vom Antragsteller als Bestandteil des Zulassungsantrags eingereicht. Ist das Verfahren abgeschlossen, so enthält der Wortlaut der SPC die zwischen der zuständigen Behörde des betroffen Mitgliedsstaates und dem Antragsteller vereinbarte, endgültige Aussage über das betroffene Arzneimittel. Die zuständige Behörde hat der Öffentlichkeit die SPC jedes von ihr genehmigten Arzneimittels verfügbar zu machen.

Der Inhalt der SPC kann ohne Zustimmung der zuständigen Behörde nicht geändert werden. Neben ihrer Funktion als Grundlage für die Fachinformation in Bezug auf die sichere und wirksame Anwendung des Arzneimittels, bildet sie inhaltlich auch die Basis für den Beipackzettel. Sie muss in der Amtssprache des Mitgliedsstaats, in dem das Arzneimittel zugelassen ist oder in Verkehr gebracht werden soll, abgefasst sein.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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