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Zupfinstrumentenmacher

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Lautenmacher, 16. Jahrhundert

Die Berufsbezeichnung Zupfinstrumentenmacher umfasst als Teildisziplinen die Herstellung der Zupfinstrumente (in alphabetischer Reihenfolge)


In der Praxis spezialisiert sich der Zupfinstrumentenmacher meist und es entstehen Fachwerkstätten für

  • Lauten-/Gitarrenbau (oftmals weiter unterteilt)
  • Mandolinen-/Mandolenbau
  • Zither-/Hackbrettbau
  • Harfenbau

Der Beruf ist verwandt mit dem des Geigenbauers und kann in Deutschland an der

  • Berufs- und Berufsfachschule "Vogtländischer Musikinstrumentenbau" Klingenthal
  • Staatlichen Berufsfach- und Fachschule für Geigenbau und Zupfinstrumentenmacher in Mittenwald

erlernt werden.

Seit der Handwerksrechtsnovelle 2001 gehört der Zupfinstrumentenbau zu den zulassungsfreien Handwerken, die keinen Befähigungsnachweis erforden. Zur Ausbildung berechtigt seither die "Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden" durch die zuständige Handwerkskammer auf Antrag.

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