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Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr
Aus Kefk.
Die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr ist in allen Ländern der Welt gesetzlich geregelt. Sie bezeichnet das gesetzlich respektive behördliche Zulassungsverfahren für Verkehrsteilnehmer und das von Fahrzeugen und deren Teilen zum Öffentlichen Straßenverkehr.
Sinn und Zweck
Die Zulassungen dienen der Kontrolle über die erteilten Genehmigungen, z.B. im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, der Übersicht (Informationssysteme der Straßenverkehrsbehörden und des KBA) und der Kraftfahrzeugsteuer.
Als Nachweis für den Gebrauch im Rechtsverkehr dienen Dokumente wie beispielsweise der Führerschein (Zulassung von Personen) oder Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen (Zulassung von Fahrzeugen). Diese werden hauptsächlich von den Straßenverkehrsbehörden ausgestellt.
Gliederung
Die Zulassung teilt sich auf in:
- Zulassung von Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr
- Zulassung von Personen zum Öffentlichen Straßenverkehr
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