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Zulassung
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Als Zulassung bezeichnet man eine behördlich erteilte Erlaubnis. Der Begriff wird im Speziellen verwendet für
- die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs (siehe auch Approbation) oder innerhalb eines Berufs für besondere Tätigkeiten (z.B. zur Behandlung von Kassenpatienten als Vertragsarzt)
- die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr
- die Zulassung zum Studium für (ausländische) Studienbewerber nach Prüfung ihrer Bildungs- und Sprachnachweise
- die Freigabe eines Produktes für den Markt, ein spezieller Fall ist die Arzneimittelzulassung
- die Erlaubnis bestimmter Rechtsmittel wie Berufung oder Revision. Diese bedürfen teilweise einer speziellen Zulassung.
- die Erlaubnis, mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen. Erlaubnis (Sprengstoffrecht)
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