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Zukunft der Europäischen Union
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Bild:European flag.svg Die Zukunft der Europäischen Union wird in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutiert. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Fragestellungen:
- Wo liegen die künftigen Grenzen der Europäischen Union, welche Staaten können Mitglied werden und welche nicht?
- Wie weit soll der Integrationsprozess fortgeführt werden, sind die "Vereinigten Staaten von Europa" das Ziel?
Aktuelles Beispiel dieser Diskussion um die EU-Erweiterung ist die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.
Inhaltsverzeichnis |
Grenzen der Europäischen Union
Die Grenzen der Europäischen Union sind hauptsächlich Richtung Osten unklar.
Definition unter geografischen Gesichtspunkten
Während im Norden Europas die Arktis die Grenze bildet, im Westen der Atlantik und im Süden das Mittelmeer, ist die künftige Grenze der EU im Osten und insbesondere Südosten bei der Erweiterung der EU schwer festzulegen.
Die Definition der Grenzen der Europäischen Union nach geografischen Aspekten fällt mit der Grenzdefinition Europas zusammen. Da inzwischen anerkannt ist, dass Europa Teil des eurasischen Kontinents ist, geht es um die Festlegung der innereurasischen Grenze. Die am weitesten verbreitete Definition einer Grenze zu Asien ist bis heute die geografische Grenzziehung von Philip Johan von Strahlenberg aus dem Jahr 1730, wonach die Ostgrenze durch Bosporus, Schwarzes Meer, Manytschniederung nördlich des Kaukasus, Kaspisches Meer und Ural verläuft.
Diese geografische Grenzziehung nach Asien ist meistens politisch motiviert. Von Strahlenberg war vom russischen Zaren beauftragt, die Grenzen Europas so zu legen, dass das Russische Reich zu Europa gehören sollte. Demnach liegen die Türkei, Russland und Kasachstan mit einem Teil ihres Staatsgebiets in Europa und mit dem größeren Teil in Asien. Der EU-Staat Zypern liegt geografisch gesehen nicht mehr in Europa, genauso wie die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla auf dem afrikanischen Kontinent, sowie die Kanarischen Inseln. Neben der Türkei und Russland liegen auch die drei Kaukasus-Republiken Armenien, Aserbaidschan und Georgien außerhalb von Europa.
Unbestritten ist, dass die EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, sowie die restlichen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und Mazedonien, aber auch Albanien, Weißrussland, Moldawien und die Ukraine geografisch gesehen Mitglieder einer künftigen größeren Union sein können. Genauso auch die Zwergstaaten Andorra, der Vatikanstaat, Monaco und San Marino, die bereits den Euro eingeführt haben.
Der Europarat kam 1960 zu dem Schluss, dass eine Definition nach physisch-geografischen Gesichtspunkten nicht gemacht werden kann, sondern nur nach humangeographischen Kriterien wie Besiedlung, Geschichte, Wirtschaft, Kultur und Politik.
Zur EU gehören schon heute einige größere Gebiete außerhalb des geografischen Europas, die aber keine eigenständigen souveränen Nationalstaaten bilden. Dazu zählen beispielsweise Französisch-Guayana in Südamerika oder die französische Insel Réunion im Indischen Ozean, ebenso Französisch-Polynesien im Pazifik. Durch weitergehende Unabhängigkeit kann sich indes aber, wie im Beispiel Grönlands, welches aus der Europäischen Gemeinschaft austrat, auch wieder ändern.
Definition unter kulturell-religiösen Gesichtspunkten
Nicht weniger schwierig ist eine Abgrenzung Europas unter religiösen und kulturellen Aspekten. Das Christentum ist in weiten Teilen Europas die vorherrschende Religion, Bosnien und Herzegowina ist ein Land, in dem eine knappe christliche Mehrheit lebt, nämlich zurzeit 49% Christen (serbisch-orthodox 34%, römisch-katholisch 15%) und 40% Muslime. Andererseits haben asiatische Länder wie Georgien und Armenien eine christliche Bevölkerung. Eine Abgrenzung unter religiösen Gesichtspunkten scheint auch aufgrund des Prinzips der religiösen Neutralität des Staates schwierig. Ob Religion als Grenzkriterium in Frage kommt, hängt nicht zuletzt davon ab, ob man Europa als christliches Abendland oder als von der Säkularisierung geprägten Kontinent ansieht.
Definition als Wertegemeinschaft
Eine besonders unter europäischen Politikern verbreitete Auffassung über die Grenzen Europas ist die Definition der Europäischen Union als eine Wertegemeinschaft auf der gemeinsamen Grundlage von Menschenwürde, Demokratie, Freiheit und Marktwirtschaft. Danach können Staaten, die sich zu diesen Werten bekennen, der EU beitreten.
Definition als Identitätsgemeinschaft
Da weder die geografische Grenzdefinition präzise ist (Russland, Türkei) und auch eindeutig außereuropäische Gebiete zur EU gehören (Zypern, Französisch-Guayana, etc.), noch die Definition unter kulturellen und religiösen Gesichtspunkten oder als Wertegemeinschaft ausreicht (sonst würden Kanada und Neuseeland auch EU-Mitgliedsländer werden können), müssen diese Punkte um eine sinnvolle Identitätsgebung ergänzt werden. Das "Wir"-Gefühl führt automatisch zu einem geographisch-kulturellen Raum mit parallel verlaufenden Geschichten und Mythen.
Der weitere Integrationsprozess in der EU
Während die wirtschaftliche Integration der EU durch den gemeinsamen Binnenmarkt seit 1993 und die Euro-Einführung ab 1999 ein hohes Maß erreicht hat, ist man in der Sozialpolitik sowie in Außen- und Sicherheitsfragen noch weit von einer gemeinsamen Politik entfernt.
Wichtiger Meilenstein in der weiteren Entwicklung der EU ist die auf den Weg gebrachte Europäische Verfassung. Sie sieht sowohl den freiwilligen Austritt aus der Union, als auch den erzwungenen Austritt vor, falls sich ein Mitgliedsland dahin entwickeln sollte, dass die Union ihre Ziele als unvereinbar mit der Politik dieses Staates betrachtet.
Durch das Nein in den Volksabstimmungen über die Verfassung in Frankreich und den Niederlanden im Mai/Juni 2005 hat die Diskussion über den Integrationsprozess neue Nahrung erhalten.
Staatenbund oder Vereinigte Staaten von Europa
Vor dem Hintergrund eines immer enger verbundenen Europas stellt sich die Frage, wie weit dieses Zusammenwachsen gehen soll und welche Kompetenzen auf der europäischen Ebene und Ebene der Nationalstaaten angesiedelt werden sollen. Während Europaskeptiker schon heute zu viele Aufgaben in europäischer Verantwortung sehen, sind die Europabefürworter für eine weitere Europäisierung der bisherigen Aufgaben der Mitgliedsländer der EU. Als besonders stark integriertes Modell wird ein Bundesstaat diskutiert ("Vereinigte Staaten von Europa"), in denen die Nationalstaaten zugunsten eines neuen europäischen Staats aufgehen sollen. Aufgrund der kulturellen, sprachlichen, politischen und wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb Europas gilt dieses Modell auf absehbare Zeit als unrealistisch. Vermutlich wird die Europäische Union auf lange Zeit ein Bund souveräner Staaten bleiben, der je nach Aufgabengebiet unterschiedlich funktioniert (mal Bundesstaat/Föderation, mal Staatenbund/Konföderation, mal Internationale Organisation). Der institutionell verankerte Mischcharakter definiert die Union als Gebilde "sui generis", also weder als supranationale, noch als intergouvernementale Staatengemeinschaft.
Außerdem wird inzwischen das Subsidaritätsprinzip mehrheitlich anerkannt, wonach jede Aufgabe auf der untersten Ebene, auf der sie erledigt werden kann, angesiedelt werden soll. Das Subsidaritätsprinzip war ausdrücklich Teil der vorerst gescheiterten Europäischen Verfassung.
Europa der zwei Geschwindigkeiten
Der politische und wirtschaftliche Integrationsprozess innerhalb der Europäischen Union hat in den letzten Jahren gezeigt, dass es durchaus möglich ist, dass einige Mitgliedsstaaten der EU weitere Schritte gehen, während andere vorerst zurückbleiben oder sich nur punktuell an weiteren Integrationsschritten beteiligen. So ist der Euro als gemeinsame Währung bisher erst in 13 EU-Staaten gesetzliches Zahlungsmittel. Das Schengener Abkommen zur weitgehenden Abschaffung der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen wurde 1985 von Deutschland, Frankreich und den Benelux-Ländern unterzeichnet. Erst nach und nach traten weitere Staaten bei, darunter auch die Nicht-EU-Länder Norwegen, Schweiz und Island. Während unter einem Europa der zwei Geschwindigkeiten eine Zukunft der EU verstanden wird, in der weitere Integrationsschritte überwiegend von der gleichen Staatengruppe vollzogen werden, benutzt man den Begriff Europa à la carte, wenn sich aus weiteren Integrationsschritten jeder einzelne Mitgliedstaat individuell die Schritte zur Übernahme heraussucht, die ihm behagen. In der politischen Diskussion um die Integration Europas taucht immer wieder auch der Begriff eines Kerneuropa auf, in dem einzelne EU-Staaten einen höheren Integrationsgrad aufweisen.
Dem Spannungsverhältnis zwischen Erweiterung (nach außen) und Integration (nach innen) wird somit eine dritte Dimension zugefügt, die man als Kohärenz der EU bezeichnen könnte. Diesem Verständnis zufolge kann sich die EU stets nur in zwei der drei Dimensionen zugleich ausbreiten (z.B. mehr Integration und mehr Erweiterung führen zu weniger Kohärenz).
Die Vereinigten Staaten von Europa als Vision
Vor dem Ersten Weltkrieg wurde die durch Pazifisten propagierte Parole von Vereinigten Staaten von Europa, unter anderem von Karl Kautsky 1911), von Leo Trotzki 1923 in der Schrift "Wohin treibt England/Europa und Amerika" wieder aufgegriffen. Winston Churchill benutzte diese Bezeichnung in seiner Zürcher Rede (Volltext: [1]) vom 19. September 1946, in der er sagt, „[...] wir [müssen] die europäische Völkerfamilie in einer regionalen Organisation neu zusammenfassen, die man vielleicht die Vereinigten Staaten von Europa nennen könnte.“
Weblinks
- Die Grenzen Europas (Andreas Hohlt)
- Die Grenzen Europas (Hartwig Hummel)
- Ausstellung zur EU-Erweiterung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
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