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Zugmaschine
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Eine Zugmaschine ist ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor, welches dazu bestimmt ist, andere, antriebslose Fahrzeuge (Anhänger, Wagen), die dem Transport von Gütern oder Personen dienen, zu ziehen. Zugmaschinen sind selbst nicht für den Transport von Gütern oder Personen ausgelegt, sehr wohl können aber Fahrzeuge, die selbst angetrieben sind und dem Transport von Gütern oder Personen dienen, als Zugmaschine verwendet werden.
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Eisenbahn
Der Begriff Zugmaschine wird vorwiegend für schienengebundene Motorfahrzeuge verwendet, siehe auch: Lokomotive.
Sattelzugmaschinen
Straßenzugmaschinen, bei denen ein erheblicher Teil der Anhängelast auf der Zugmaschine aufliegt, werden als Sattelzugmaschinen bezeichnet. Volkstümlich verwendet wird auch der verkehrsrechtlich nicht korrekte Bezeichnung Sattelschlepper. Sonst handelt es sich um einen Gliederzug aus einem sogenannten Kurz-LKW (kleine Pritsche) und zwei Anhängern.
Landwirtschaftliche Zugmaschine
Siehe auch Traktor
Schlepper
DIN 15140 definiert einen Schlepper wie folgt: "Schlepper sind Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung. Sie dienen zum Ziehen und Schieben anderer Fahrzeuge, vornehmlich von Anhängern."
In großen Industriebetrieben werden im innerbetrieblichen Transport von Lasten Zugmaschinen eingesetzt. Diese verfügen meist über einen Elektro- oder Dieselantrieb, bisweilen sind aber auch Zugmaschinen mit Treibgas (LPG)- oder Hybridantrieb im Einsatz. Elektro-Zugmaschinen kommen aufgrund ihres emissionsfreien Antriebs vor allem dann zum Einsatz, wenn Transportaufgaben innerhalb geschlossener Gebäude zu bewältigen sind. Müssen dagegen vergleichsweise große Distanzen im Freien überwunden werden, sind Diesel- bzw. Treibgas-Zugmaschinen meist besser geeignet. Denn diese verfügen typischerweise über eine größere Reichweite als batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Hybrid-Zugmaschinen verfügen sowohl über einen Elektro- als auch über einen Dieselmotor. Sie sind daher immer dann hervorragend geeignet, wenn das Einsatzprofil sowohl die Verwendung in geschlossenen Räumen als auch die Überwindung relativ großer Distanzen im Freien vorsieht. Die maximalen Anhängelasten liegen bei Elektroschleppern zwischen 1 Tonne und 50 Tonnen, bei Diesel- und Treibgasschleppern meist zwischen 10 und 100 Tonnen und bei Hybridschleppern typischerweise zwischen 20 und 40 Tonnen.
