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Zugführer (Bahn)
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Mit Zugführer, abgekürzt "Zf" bezeichnet man bei einem Eisenbahnunternehmen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, der/dem die Verantwortung für die Sicherheit und ordnungsgemäße Abwicklung einer Zugfahrt übertragen ist.
Der Zugführer darf nicht mit dem Triebfahrzeugführer (früher Lokführer) verwechselt werden, welcher "den Zug fährt", während der Zugführer hauptsächlich im Zug (also im Fahrgastbereich) und auf dem Bahnsteig seine Aufgaben erfüllt.
Die Aufgaben des Zugführers lagen ursprünglich schwerpunktmäßig im Bahnbetrieb und damit im betriebssicherheitlichen Bereich. Inzwischen liegt, vor allem in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn, ein zweiter Schwerpunkt im Servicebereich. Als Zugchef, wie er hier genannt wird, obliegt ihm zusammen mit den Zugschaffnern, die auch Zugbegleiter heißen, die Fahrausweiskontrolle und der Service im Zug im Gastro-Bereich, wie zum Beispiel den "Am-Platz-Service" mit Kaffee und Kuchen etc. Der Zugchef ist an seiner roten Armbinde (früher: rote Schärpe) zu erkennen (siehe auch Mitropa).
Im Regionalverkehr der DB AG wird der Zugführer intern auch als Kundenbetreuer im Nahverkehr/Bahnbetrieb (KiN B) bezeichnet. Er trägt das rote Zugführer-Armband auch hier, wenn ihm Zugschaffner (KiN) zugeteilt sind. Die Kundenbetreuer im Nahverkehr sind in kleinen Gruppen zusammengefasst; deren Leiter ist der Gruppenchef (KiN C). Der KiN S ist sein Stellvertreter.
Zu Zeiten der deutschen Ländereisenbahnen wurde der Zugführer auch als Kondukteur bezeichnet, in der Schweiz trifft das heute noch zu.
Benötigt ein Zug aufgrund von technischen Einrichtungen keinen Zugführer, übernimmt der Triebfahrzeugführer die betriebssicherheitliche Verantwortung und ist damit zugleich Zugführer. Das ist heute bei allen Güterzügen und fast immer bei S-Bahnen sowie zunehmend auch im Regionalverkehr der Fall. Dennoch darf die Tätigkeit des Zugführers nicht mit der Bedienung des Fahrzeuges gleichgesetzt werden, was häufig in den Medien – etwa bei der Berichterstattung über Unfälle – geschieht.
Im betriebssicherheitlichen Bereich obliegt dem Zugführer die Zugaufsicht. In dieser Eigenschaft muss er vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges feststellen und dem Triebfahrzeugführer den Abfahrauftrag mit dem Abfahrsignal Zp 9 oder mündlich erteilen (siehe dazu Zugaufsicht). Wenn eine örtliche Aufsicht vorhanden ist, nimmt diese die Zugaufsicht wahr. In diesem Fall meldet der Zugführer der örtlichen Aufsicht die Abfahrbereitschaft des Zuges mündlich oder mit erhobenem Arm bzw. bei Dunkelheit mit einer weiß leuchtenden Handlampe.
Die Ausbildung zum Zugführer beinhaltet u. a. den Bahnbetrieb mit den Teilbereichen Rangieren incl. Kuppeln, Behandeln (Einstellung) der Bremsen im Zug, Berechnen der Bremsen, Erstellen des Bremszettels und der Wagenliste sowie die technische Wagenkunde und nicht zuletzt Fahrausweisverkauf und -kontrolle sowie Service im Kundenbereich.

