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Barrierefreiheit

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Bild:BadenweilerBrücke.jpg Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können. Bedingt unter anderem durch die demografische Entwicklung - in Deutschland etwa wird sich nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes die Zahl der 80-jährigen und Älteren von heute nicht ganz vier Millionen auf zehn Millionen im Jahr 2050 nahezu verdreifachen - ist das Thema seit den 1990er Jahren zunehmend ins öffentliche Bewusstsein gerückt.

Inhaltsverzeichnis

anderweitige Bezeichnungen

Teilweise wird statt Barrierefreiheit auch der Begriff Zugänglichkeit (abgeleitet vom englischen "accessibility") verwendet. Im Zusammenhang mit dem Internet wird häufig ganz auf eine Übersetzung verzichtet und das englische Wort benutzt. Häufig gebraucht wird auch immer noch der Begriff Behindertengerechtheit, obgleich Barrierefreiheit die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für alle Menschen beinhaltet und nicht nur solche mit Behinderungen. Daher wird in letzter Zeit von jenem Terminus Abstand genommen.

Annäherung an den Begriff

Es existieren verschiedene Definitionen des Begriffs Barrierefreiheit:

Die von ""Integration Österreich ist recht allgemein gehalten:

„Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, gehörlose, psychisch behinderte oder alte Menschen sind ...“

Wikipedia
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Genauer legt sich das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz in seinem § 4 fest:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

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Im Bericht der österreichischen Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich wird Zugänglichkeit wie folgt definiert:

„... eine wesentliche Voraussetzung für ihre [der Behinderten] gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen ...“

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Hier wird also die zuvor schon erwähnte Selbstständigkeit und Teilhabe auf alle Lebensbereiche ausgeweitet, was bedeutet, dass es Menschen mit Behinderung durch Anpassungen in ihrer Umwelt möglich sein soll, so zu leben wie nicht behinderte Menschen. Das beinhaltet Zugang zu Wohnungen, Gebäuden, Verkehrsmitteln, Ausbildung, Beschäftigung, Gütern, Dienstleistungen und Informationen.

Lebensbereiche

Zu den Lebensbereichen, in denen Barrierefreiheit herzustellen ist, zählen insbesondere:

  • die Gestaltung baulicher Anlagen, siehe Barrierefreies Bauen. Insbesondere im Reisesektor kann Barrierefreiheit nur durch umfassende Informationen zu den Gegebenheiten vor Ort erreicht werden, da beispielsweise in Eingangsbereichen und innerhalb von Gebäuden vorhandene Barrieren durch standardisierte Reisekataloge oftmals nicht hervorgehoben werden.
  • das Internet, siehe Barrierefreies Internet
  • der kulturelle Sektor, siehe für einen Teilbereich Barrierefreie Literatur

Da es allerdings die vielfältigsten Behinderungen gibt, ist Barrierefreiheit lediglich ein Ideal, dem sich die Realität nur weitestgehend angleichen kann; egal wieviele Hilfen man in einen Gegenstand, eine bauliche Anlage, Software etc. man hinzufügt, wird es wohl immer noch Menschen geben, die es trotzdem nicht benutzen können.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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