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Zuckersteuer
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Die Zuckersteuer war eine Verbrauchsteuer, die in Deutschland zum Jahresende 1992 abgeschafft wurde.
Zucker war ein kostbares Genussmittel, das bis in die Neuzeit nur für reiche und adelige Leute zur Verfügung stand und daher auch „Weißes Gold“ genannt wurde. Erst mit der industriellen Zuckerherstellung aus der Zuckerrübe, die im Jahr 1801 entwickelt wurde, konnte Zucker zu einem beliebten Lebensmittel für die breiten Massen und damit zu einem ergiebigen und auch geeigneten Gegenstand der Besteuerung werden.
1841 wurde der Würfelzucker von Jakob Christian Rad erfunden und gleichzeitig das erste Zuckersteuergesetz in Preußen erlassen. Mit der Rohstoffsteuer wurden sowohl der Import von Rohzucker aus Übersee, als auch der heimische mit Zuckerrüben hergestellte Zucker besteuert. Später wurde die Steuer in eine reine Verbrauchsteuer umgewandelt.
In anderen Ländern (z.B. England) wurde die Steuer nur auf den Import von Zucker erhoben. In diesen Fällen war die Steuererhebung einfach, weil sie lediglich auf dem Weg der Verzollung eingeführten Zuckers erfolgte. Als 1874 in England die Zuckersteuer abgeschafft wurde, stieg der Pro-Kopf-Zuckerverbrauch von 23 kg (1873) auf 31 kg (1880).
In den meisten anderen Ländern, die selbst Zucker produzierten, variierte der Gegenstand der Besteuerung. In Frankreich und Russland wurde die Steuer auf das fertige Endprodukt erhoben, in Belgien auf das halbfertige Produkt, also die Menge des produzierten Rübensaftes. In Deutschland schließlich wurde die Menge der gelieferten Zuckerrüben besteuert, die genaue Bezeichnung der Steuer war also Rübenzuckersteuer.
Siehe dazu auch die Liste nicht mehr erhobener Steuerarten.
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