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Zollkommissariat
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Die Zollkommissariate der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundeszollverwaltung nachgeordnet und mit ihren Grenzaufsichtsstellen und Zollschiffstationen für die polizeiliche und zollrechtliche Überwachung der Grenzen des Bundesgebietes zuständig, soweit es sich dabei um EU-Außengrenzen handelt. Die Grenzüberwachung erstreckt sich auf die Landgrenzen, die Küste, die Grenzgewässer und auf Nord- und Ostsee. Seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres werden zusätzliche Aufgaben wahrgenommen, z.B. Fischereischutz, Festlandsockelüberwachung (d.h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten), Umweltschutz- und Verkehrssicherungsaufgaben.
In zwei Küstenwachzentren wird der Einsatz aller mit Vollzugsaufgaben auf See betrauten Behörden auf Nord- und Ostsee koordiniert. Einige Zollschiffstationen werden für die Durchsuchung von aus dem Ausland kommenden Schiffen sowie für die Abfertigung von Schiffen eingesetzt.
Gliederung innerhalb der Zollverwaltung
- Bundesministerium der Finanzen
- Oberfinanzdirektion
- Hauptzollamt
- Zollkommissariat
- Grenzaufsichtsstelle (GaSt)
- Zollschiffsstation (siehe Wasserzoll)
- Zollkommissariat
- Hauptzollamt
- Oberfinanzdirektion
Weblinks
Bundesfinanzministerium |
Oberfinanzdirektion |
Bundesfinanzdirektion |
Hauptzollamt |
Zollamt |
Abfertigungsstelle
Grenzaufsichtsdienst | Zollkommissariat | Grenzaufsichtsstelle | Wasserzoll | Zollschiffsstation
Zollfahndungsdienst | Zollkriminalamt | Zollfahndungsamt | Observationseinheit Zoll | Unterstützungsgruppe Zoll | Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll
Mobile Kontrollgruppe | Finanzkontrolle Schwarzarbeit |
Gemeinsame Ermittlungsgruppen Arbeit
Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe | Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift
Sonstige:
Deutsches Zollmuseum | Zollhundeschule | Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung | Koordinierungsverbund Küstenwache
Wikipedia:WikiProjekt Zoll | Liste zöllnerischer Abkürzungen | Liste der Rechtsthemen und -quellen im Zollbereich | Register Zoll
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