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Zollfahndungsamt

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Zollfahndungsämter sind Behörden der Bundeszollverwaltung. Sie sind zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Zolls (Zollfahndungsdienst). Zollfahndungsämter unterstehen direkt dem Zollkriminalamt.

Es gibt 8 Zollfahndungsämter mit 24 Außenstellen:

Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg

Zollfahndungsamt Dresden

Zollfahndungsamt Essen

Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

Zollfahndungsamt Hamburg

Zollfahndungsamt Hannover

Zollfahndungsamt München

Zollfahndungsamt Stuttgart

Jedes Zollfahndungsamt hat einen örtlichen Zuständigkeitsbereich, der sich aber nicht an den Grenzen der Bundesländer orientiert. So reicht der Zuständigkeitsbezirk des Zollfahnungsamtes Hamburg zum Beispiel bis weit nach Mecklenburg-Vorpommern hinein.

Neben der eigenen örtlichen Zuständigkeit sind auch einige Zollfahndungsämter sachlich für andere Bezirke zuständig, z.B. bearbeitet das Zollfahndungsamt Stuttgart die Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht im Bereich des Zollfahndungsamtes München.


Siehe auch

Zollfahndungsdienst, Observationseinheit Zoll, Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe, Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift

Weblink

Wikipedia
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