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Zivilverteidigung
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Die Zivilverteidigung (auch als zivile Verteidigung bezeichnet) umfasst den nichtmilitärischen Teil der Verteidigung.
In der Bundesrepublik Deutschland untersteht sie dem Bundesinnenminister, nicht dem Bundesverteidigungsminister, da das Grundgesetz eine Machtzusammenballung bei militärischen Befehlshabern vermeiden wollte (Putschgefahr). Nicht zu verwechseln mit der Zivilverteidigung ist der Bereich des Zivilschutzes, der darin eingegliedert ist.
Die Zivilverteidigung wird auf Regierungsebene mit der militärischen Verteidigung zur Gesamtverteidigung zusammengefasst; diese untersteht in Deutschland weitgehend der NATO-Gesamtverteidigung.
Teil der zivilen Verteidigung sind:
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt, mit den Schwerpunkten
- Gesetzgebungsfunktionen
- Rechtspflege
- Regierungs- und Verwaltungsfunktionen
- Sicherheit und Ordnung
- Informationsmöglichkeiten und -mittel
- Zivilschutz, mit den Schwerpunkten
- Selbstschutz
- Warndienst
- erweiterter Katastrophenschutz
- Schutzbau
- Aufenthaltsregelung
- Gesundheitswesen
- Schutz von Kulturgut
- Versorgung
- mit Gütern der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft
- mit Gütern und Leistungen der gewerblichen Wirtschaft
- mit Energie und Wasser sowie die Abwasserbeseitigung
- mit Leistungen auf dem Gebiete des Verkehrswesens
- mit Leistungen auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens
- mit Personal sowie die soziale Sicherung
- auf dem Gebiete des Finanz- und Geldwesens
- Unterstützung der Streitkräfte
Zivilverteidigung in der DDR
Die DDR regelte die Zivilverteidigung gesetzlich zwischen 1967 und 1970, unterstellte ihr die Sanitätseinrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR und integrierte den Katastrophenschutz. Unterstellt war die Zivilverteidigung zunächst dem Vorsitzenden des Ministerrats, seit 1978 dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Ein Lehrgang für Zivilverteidigung war für alle Mädchen sowie diejenigen Jungen, die nicht in das Wehrlager fuhren, Bestandteil des Wehrunterrichts in der Polytechnischen Oberschule. Ähnliches galt für die vormilitärische Ausbildung in der Erweiterten Oberschule, der Berufsausbildung und im Studium.
Frauen konnten für Aufgaben der Zivilverteidigung dienstverpflichtet werden. Offiziere wurden in einem 1960 geschaffenen Institut der Zivilverteidigung der DDR ausgebildet.
Diskussion
Es bestehen international Bedenken, da durch die Zivilverteidigung zum Beispiel das Notkrankenhaussystem als Teil des Zivilschutzes von den Verteidigungszielen der NATO beeinflusst wird. Dies könnte im Notfall auf Kosten von einzelnen Patienten gehen (vgl. das Problem der Sichtung oder Triage) und ein individuelles Grundrecht auf Schutz verletzen. Somit trachtet man international danach, den Zivilschutz teilweise aus der Zivilverteidigung auszugliedern und dem Katastrophenschutz zuzuschlagen.
