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Zivilliste
Aus Kefk.
Als Zivilliste wird der jährliche Betrag bezeichnet, der einem Monarchen und seinen Angehörigen aus der Staatskasse gewährt wird. Darin enthalten sind die Apanage - die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder zur Deckung eines standesgemäßen Lebenswandels - und die Aufwendungen für den herrschaftlichen Haushalt.
