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Zivil-Militärische Zusammenarbeit

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Bild:CIMICPolenIrak.jpg
Eine polnische Einheit im Irak im Rahmen einer Civil-Military Co-operation (CIMIC), Oktober 2006

Der Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) (engl. Civil-Military Co-operation, CIMIC) beschreibt das Zusammenwirken von Organen der zivilen Verteidigung mit denen der militärischen Verteidigung sowohl im Bereich der Landesverteidigung als auch der Gefahrenabwehr. Dies umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen militärischen Institutionen und zivilen Organisationen und Behörden sowie der Zivilbevölkerung unterstützen, erleichtern oder fördern. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Bereiche:

Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland

Wichtige Rechtsgrundlagen für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland sind der Artikel 35 des Grundgesetzes sowie das Zivilschutzgesetz.

Die Bundeswehr verfügt für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit in jedem Bundesland über ein Landeskommando als Ansprechpartner. In den Landkreisen und kreisfreien Städten existieren darüber hinaus Verbindungskommandos, die mit erfahrenen und ortskundigen Reservisten besetzt sind. Geführt werden die derzeit etwa 470 Verbindungskommandos von einem Beauftragten der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ). 16 Standorte der Bundeswehr gelten als sogenannte ZMZ-Stützpunkte beziehungsweise Spezialstützpunkte. Von diesen sind fünf mit Pioniergerätschaften ausgestattet, neun mit medizinischer Ausrüstung und zwei mit Ausrüstung zur ABC-Abwehr:

Darüber hinaus besitzt die Bundeswehr ein CIMIC-Zentrum in Nienburg/Weser (Niedersachsen), an dem insbesondere Spezialisten für Auslandseinsätze zur Verfügung stehen.

Weblinks

Wikipedia
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