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Meister

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel beschreibt den beruflichen Titel Meister. Für weitere Bedeutungen siehe Meister (Begriffsklärung).

Der Meister ist im Handwerk die höchste Qualifikationsstufe, sie wird durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung erreicht. Diese bescheinigt ihm umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Können in seinem Handwerk, kaufmännischen Belangen und der Ausbildung. Sie gestattet ihm, einen Handwerksbetrieb zu führen sowie Auszubildende in seinem Handwerk auszubilden. In die Meisterprüfung ist die Ausbildereignungsprüfung integriert. Von einem Meister geleitete Handwerksbetriebe dürfen sich als Meisterbetrieb bezeichnen. Die Meisterprüfung als zwingende Voraussetzung einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen (zulassungspflichtige Handwerke mit Erfordernis des großen Befähigungsnachweises) wurde in der Novelle der Handwerksordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat, für viele Handwerke abgeschafft (zulassungsfreie Handwerke). Auch für fast alle zulassungspflichtigen Handwerke wurden die Möglichkeiten mit alternativen Qualifikationen zum Meisterbrief das Handwerk selbständig auszuüben ausgebaut.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben des Handwerksmeisters

Der Handwerksmeister ist durch seine Dreifachqualifikation ein Spezialist für sein Fachgebiet, Ausbilder und Unternehmer. Er muss neue Verfahrens-, Informations-, und Kommunikationstechniken in die eigenen Arbeitsabläufe und Leistungsangebote aufnehmen und umsetzen und die Nachwuchsförderung ist ein fester Bestandteil einer zukunftsorientierten Strategie. Denn die Lehrlinge von heute sind die Handwerksmeister von morgen.

Obermeister sind die gewählten Vorsitzenden der Innungen, die unter anderem die Ausbildung im Handwerk organisieren.

Als Fortbildungsmöglichkeit des Meisters gibt es beispielsweise im Handwerk den Betriebswirt (HWK).

Vom Handwerksmeister ist der Industriemeister zu unterscheiden, dessen Ausbildung die Industrie- und Handelskammern regeln. Der Industriemeister nimmt in der Industrie eine Stellung zwischen Facharbeitern und Technikern bzw. Ingenieuren ein.

In Österreich wird unterschieden in den gewerblichen Meister und den Werkmeister. Der gewerbliche Meister ist dem deutschen Handwerksmeister vergleichbar. Der Werkmeister entspricht dem deutschen Industriemeister. Wie diesem fehlt auch ihm die notwendige kaufmännische Ausbildung zur selbständigen Unternehmensführung. Der Aufgabenschwerpunkt der Industriemeister liegt in der fachlichen, organisatorischen und personellen Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in Industriebetrieben.

Über die Handwerks- und Industriemeister hinaus sind Meister oder Wortzusammensetzungen mit Meister die Bezeichnung für einige Berufe und berufliche Funktionen, z. B. Baumeister oder Flussmeister. Viele Dienstgrade von Beamten enthalten den Teil Meister, z. B. Wachtmeister.

Liste der zulassungspflichtigen bzw. -freien Handwerke in Deutschland seit Januar 2004

Zulassungspflichtig

Augenoptiker, Boots- und Schiffbauer, Brunnenbauer, Bäcker, Büchsenmacher, Chirurgiemechaniker, Dachdecker, Elektroinstallateur, Elektromaschinenbauer, Feinwerkmechaniker, Fleischer, Frisör, Gerüstbauer, Glasbläser und Glasapparatebauer, Glaser, Hörgeräteakustiker, Informationstechniker, Installateur und Heizungsbauer, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Klempner, Konditor, Kraftfahrzeugtechniker, Kälteanlagenbauer, Landmaschinenmechaniker, Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer, Metallbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Schornsteinfeger, Seiler, Steinmetz und Steinbildhauer, Straßenbauer, Stukkateure Tischler, Vulkaniseur und Reifenmechaniker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Zahntechniker, Zimmerer, Zweiradmechaniker

Zulassungsfreie Handwerke

Behälter- und Apparatebauer, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Bogenmacher, Brauer und Mälzer, Buchbinder, Buchdrucker, Schriftsetzer und Drucker, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Edelsteinschleifer und -graveur, Estrichleger, Feinoptiker, Flexograf, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Fotograf, Galvaniseur, Gebäudereiniger, Geigenbauer, Glas- und Porzellanmaler, Glasveredler, Goldschmied und Silberschmied, Holzbildhauer, Holzblasinstrumentenmacher, Keramiker, Klavierbauer und Cembalobauer, Korbmacher, Küfer (Böttcher), Kürschner, Metall- und Glockengießer, Metallbildner, Metallblasinstrumentenmacher, Modellbauer, Modist, Müller, Orgelbauer und Harmoniumbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Rollladen- und Jalousiebauer, Sattler und Feintäschner, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Damen- und Herrenschneider, Schneidwerkzeugmechaniker, Schuhmacher, Segelmacher, Siebdrucker, Sticker, Textilreiniger, Uhrmacher, Vergolder, Wachszieher, Weber, Weinküfer, Zupfinstrumentenmacher

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