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Zielverkehr
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Als Zielverkehr bezeichnet man den bei Verkehrsuntersuchungen ermittelten Teil des Verkehrs, der in der betrachteten Verkehrszelle (Ortslage oder Stadtteil, aber auch Staat) nicht beginnt, aber endet. Der zu untersuchende Verkehr hat seinen Beginn außerhalb der betrachteten Zelle und fährt in diese hinein.
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