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Interessenkonflikt
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Ein Interessenkonflikt im weiteren Sinn, oder auch Zielkonflikt, liegt vor, wenn eine Situation dem Einfluss von einander widerstrebenden Faktoren unterliegt und zwischen ihnen ausgewogen reguliert werden soll. Je nachdem, wieviele Ziele miteinander im Konflikt stehen, spricht man auch von magischen Drei-, Vier- usw. -Ecken.
Ein Interessenkonflikt im engeren Sinn ist eine spezielle Konfliktsituation, in der ein sachlicher Widerspruch nach Vermeidung verlangt. Er kann aus organisatorischen, oder ethischen, meist berufsethischen, Gründen nicht hingenommen werden, da er sich kontraproduktiv im Sinne höher angesehener Werte, Interessen oder Ziele auswirkt.
Unechter Zielkonflikt
Manche Zielkonflikte sind nicht echt, sondern eher ein falsches Dilemma. Bei solchen Konflikten glauben möglicherweise sogar die jeweiligen Parteien daran, dass ein Konflikt bestehe. Tatsächlich gibt es aber eine Möglichkeit, die scheinbar in Konflikt stehenden Ziele gleichzeitig zu erreichen, jedoch wird diese bei einem unechten Zielkonflikt von den jeweiligen Parteien nicht erkannt.
Beispiele
Beispiele für Interessenkonflikte im engeren Sinn:
- Rechtsanwälte unterliegen einem standesrechtlichen Verbot, sich in Ausübung ihrer Tätigkeit in Interessenkonflikte zu begeben
- Der bislang gemeinsame Rechtsanwalt eines Ehepaars darf im Fall einer Scheidung nicht kontrovers die Interessen beider Ehepartner vertreten.
- Der Rechtsvertreter in einem Zivilprozess wird die gleichzeitige Übernahme eines millionenschweren Scheidungsprozesses in der Familie der Gegenseite sicher dankend ablehnen.
- In vielen Unternehmen bestehen Richtlinien, bis zu welchem Wert ihre Einkäufer Geschenke von Lieferanten oder Dienstleistern annehmen dürfen, um ihre unabhängige Entscheidung bei Beschaffungen nicht zu gefährden.
- Ähnliches gilt in vielen Situationen für Vergünstigungen oder Geschenke durch Abhängige.
- Speziell im Umgang mit dem Öffentlichen Dienst wird deren Annahme als Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme, und deren Überlassung als Bestechung oder Vorteilsgewährung strafrechtlich geahndet.
- Allgemein in Organisationen fallen Vorteile darunter, die Vorgeordneten ("Vorgesetzten") von Nachgeordneten ("Untergebenen"), oder Aufsichtspflichtigen von Berichtspflichtigen geboten werden.
- Ein klassischer Fall war auch die Verbindung von Telekommunikation und Briefpost bei der früheren Post, die in Deutschland dazu führte, dass damals neue Technologien wie z. B. Fax deutlich später als in anderen Ländern verfügbar waren.
In der Wirtschaftspolitik spricht man vom Zielkonflikt zwischen den verschiedenen wirtschaftspolitischen Zielen, wie etwa Preisstabilität und Vollbeschäftigung (siehe auch Phillips-Kurve) wenn das Erreichen des einen Zieles dem anderen abträglich ist oder die Ziele in Konkurrenz zueinander stehen.
Die Gewaltenteilung ist ein Mechanismus, um Interessenskonflikte der Regierung gegenüber der Bevölkerung zu vermeiden, die z. B. dann entstehen, wenn eine Regierung Gesetze oder Konventionen bricht und selber darüber richtet, ob sie einen Rechtsbruch begangen hat.
