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Interessenkonflikt

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Ein Interessenkonflikt im weiteren Sinn, oder auch Zielkonflikt, liegt vor, wenn eine Situation dem Einfluss von einander widerstrebenden Faktoren unterliegt und zwischen ihnen ausgewogen reguliert werden soll. Je nachdem, wieviele Ziele miteinander im Konflikt stehen, spricht man auch von magischen Drei-, Vier- usw. -Ecken.

Ein Interessenkonflikt im engeren Sinn ist eine spezielle Konfliktsituation, in der ein sachlicher Widerspruch nach Vermeidung verlangt. Er kann aus organisatorischen, oder ethischen, meist berufsethischen, Gründen nicht hingenommen werden, da er sich kontraproduktiv im Sinne höher angesehener Werte, Interessen oder Ziele auswirkt.

Unechter Zielkonflikt

Manche Zielkonflikte sind nicht echt, sondern eher ein falsches Dilemma. Bei solchen Konflikten glauben möglicherweise sogar die jeweiligen Parteien daran, dass ein Konflikt bestehe. Tatsächlich gibt es aber eine Möglichkeit, die scheinbar in Konflikt stehenden Ziele gleichzeitig zu erreichen, jedoch wird diese bei einem unechten Zielkonflikt von den jeweiligen Parteien nicht erkannt.

Beispiele

Beispiele für Interessenkonflikte im engeren Sinn:

In der Wirtschaftspolitik spricht man vom Zielkonflikt zwischen den verschiedenen wirtschaftspolitischen Zielen, wie etwa Preisstabilität und Vollbeschäftigung (siehe auch Phillips-Kurve) wenn das Erreichen des einen Zieles dem anderen abträglich ist oder die Ziele in Konkurrenz zueinander stehen.

Die Gewaltenteilung ist ein Mechanismus, um Interessenskonflikte der Regierung gegenüber der Bevölkerung zu vermeiden, die z. B. dann entstehen, wenn eine Regierung Gesetze oder Konventionen bricht und selber darüber richtet, ob sie einen Rechtsbruch begangen hat.

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