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Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz
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Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG) vom 11.12.2001 (BGBl. I, 3510) vereinheitlicht die bisher länderspezifischen Regelungen zum Schutz gefährdeter Zeugen im Strafprozess.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen <tr>
<td>Kurztitel:</td>
<td>Zeugenschutz- |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Strafrecht |
| FNA: | 312-14
<tr><td>Datum des Gesetzes:</td><td>11. Dezember 2001 |
| Inkrafttreten am: | 31. Dezember 2001
<tr>
<td>Letzte Änderung durch:</td>
<td>Art. 2 Abs. 12 G vom 19. Februar 2007 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Zunächst normiert es, auf wen das Gesetz anzuwenden ist, wer also überhaupt ein gefährdeter Zeuge ist. Noch in den Beratungen zu diesem Gesetz wurde es abgelehnt eine Beschränkung der Anwendbarkeit auf Prozesse aus dem organisierten Verbrechen oder mit terroristischem Hintergrund aufzunehmen, sodass nunmehr auch Zeugen aus sonstigen Strafverfahren geschützt werden können.
Innovativ ist daneben auch, dass durch dieses Gesetz auch Angehörige gefährdeter Zeugen in den Genuss der Zeugenschutzmaßnahmen kommen können. Häufig wird natürlich eben nicht nur der Zeuge selbst bedroht oder angegriffen, sondern auch dessen Familie oder Freunde. Zuständig für den Zeugenschutz sind die Zeugenschutzdienststellen der Polizei. In der Regel sind dies die normalen Polizeidienststellen.
Neben weiteren Normen enthält das ZSHG als wesentlichste Bestimmungen Befugnisnormen bezüglich des Herstellens einer vorübergehenden Tarnidentität sowie zu Weitergabeperren von persönlichen Daten. Beide Handlungsmöglichkeiten waren bis dato unzureichend und uneinheitlich geregelt.
Der Zeugenschutz stellt in Verfahren, in denen eine Verurteilung auf Grund diffizieler Organisationsstrukturen im Bereich der OK häufig nur durch eine Zeugenaussage möglich ist, einen enorm wichtigen Punkt dar. Dies wird vor allem in den letzten Jahren immer deutlcher: die organisierte Kriminalität und terroristisch motivierte Straftaten nehmen stetig zu und damit auch die Fälle von notwendigem Zeugenschutz.
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