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Zeugen Jehovas

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Die Zeugen Jehovas sind eine im ausgehenden 19. Jahrhundert in den USA durch Charles Taze Russell gegründete christlich-chiliastische Religionsgemeinschaft. Es gibt weltweit etwa 6,7 Millionen aktive Mitglieder (2006), davon ca. 164.000 in Deutschland, 20.000 in Österreich und etwa 18.000 in der Schweiz.[1]

Das deutsche Verwaltungszentrum der Religionsgemeinschaft befindet sich unter dem Namen „Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e.V.“ in der Gemeinde Selters im Taunus. Der Sitz der Jehovas Zeugen in Deutschland, KdÖR befindet sich in Berlin.

Die Zeugen Jehovas grenzen sich streng von anderen Glaubensgemeinschaften ab und sind für ihre stark ausgeprägte Missionstätigkeit, ihre Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!, die Ablehnung von Bluttransfusionen sowie die Verweigerung des Militärdienstes bekannt.


Inhaltsverzeichnis

Name

Den Namen „Jehovas Zeugen“ benutzt die früher als „Ernste Bibelforscher“ oder „Internationale Bibelforschervereinigung“ bekannte Religionsgemeinschaft erst seit 1931. Die Bezeichnungen Jehovas Zeugen und Zeugen Jehovas werden nicht einheitlich verwendet; Ortsvereine sind teilweise als „Jehovas Zeugen (mit Stadtbezeichnung) e.V.“ eingetragen.

Zur Herkunft des Namen Jehova siehe auch Artikel JHWH.

Geschichte

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Charles Taze Russel (1852-1916)
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Die Ursprünge der Zeugen Jehovas finden sich in der Gruppe und dem späteren Lesekreis um Charles Taze Russell, der als Presbyterianer erzogen wurde, und der damals noch Mitglied der Kongregationalistenkirche war[2]. Er begann enttäuscht von den Lehren seiner Kirche, ein intensives Studium der Bibel. Er verstand nicht, wie ein Gott der Liebe eine ewige Qual für Sünder anordnen könne. 1870 gründete er nach diesen Erlebnissen mit Bekannten einen Kreis zur Erforschung der Bibel. Bis 1875 bildeten sie sich aus der Bibel die Meinung, dass

  1. es keine unsterbliche Seele gebe, aber die Unsterblichkeit als Gabe im himmlischen Reich gewährt würde
  2. Jesu Tod ein Loskaufsopfer für alle Menschen darstelle
  3. die Wiederkunft Christi zunächst unsichtbar erfolgen würde, um die Seinen zu sammeln
  4. die Wiederkunft Christi nicht in erster Linie den Zweck einer Vernichtung hat, sondern einen Segen für die wiederhergestellte Menschheit bedeuten würde.

Im Jahr 1876 erhielt Russell eine Ausgabe der Zeitschrift Herald of the Morning, die von dem Adventisten Nelson H. Barbour in Rochester herausgegeben worden war. Barbour überzeugte Russell davon, dass die unsichtbare Wiederkunft Christi bereits 1874 stattgefunden habe. Diese Überzeugung ließ Russell noch aktiver werden; dazu schränkte er seine geschäftlichen Aktivitäten ein. Er unterstützte die Zeitschrift, deren Mitherausgeber und Finanzier er wurde. Gemeinsam gaben sie auch das Buch Three Worlds, and the Harvest of This World heraus, in dem sie Gründe für die angebliche Wiederkunft Christi im Jahre 1874 und für „die irdische Phase des Reiches Gottes“ (Ende der Zeiten der Nationen, „sieben Zeiten“) im Jahre 1914 ausführten.

Barbour und Russell arbeiteten zusammen, bis es zum Eklat in Bezug auf den Wert des Loskaufsopfers kam. Kurz darauf trennten sich die Beiden. Russell gründete eine eigene Zeitschrift, Zion's Watch Tower and Herold of Christ's Presence, die ab Juli 1879 mit einer Startauflage von 6.000 Exemplaren erschien und bis heute als Der Wachtturm in einer Millionenauflage ohne Unterbrechung erscheint.

1881 gründete er die Zion's Watch Tower Tract Society, die 1884 nach den Gesetzen des Staates Pennsylvania als Körperschaft eingetragen wurde. Die Leitung übernahm Russell selbst.

Zu seinem umfangreichen Schrifttum zählt auch die ab 1886 erscheinende Buchreihe Millennium-Tagesanbruch, die später (in kleineren Auflagen ab 1904) in Die Schriftstudien umbenannt wurde. Zu Russells Lebzeiten erschienen sechs Bände. Der abschließende siebte Band erschien kurz nach seinem Tod, der sich inhaltlich nur zum Teil auf das stützte, was Russell geschrieben hatte. Bis 1916 waren knapp 9,4 Millionen Exemplare erschienen.

Nachdem Russell auf der Heimfahrt von einer Vortragsreise in einem Zug verstarb, wurde am 31. Oktober 1916 Joseph Franklin Rutherford nach verschiedenen internen Spannungen einstimmig zum Präsidenten der Watch Tower Society gewählt.[3]. Die Veränderungen in Lehre und Leitung führten zum Bruch und zur Gründung verschiedener Bibelforscher-Bewegungen, z.B. des Pastoralen Bibel Institutes, oder der auch in Deutschland heute noch ebenso aktiven Tagesanbruch Bibelstudien-Vereinigung und der Laien-Heim-Missionsbewegung. Die Annahme des Namens Jehovas Zeugen im Jahr 1931 diente zur Abgrenzung von den Freien Bibelforschern und entsprach dem Wunsch eine biblische Basis für die Gruppenbezeichnung zu finden; der Hinweis auf [[Jesaja

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|Jes]] 43,10-12 ELB

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„ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas“ (gem. NWÜ) wurde dafür herangezogen.

Der Wachtturm auf Deutsch erschien erstmals 1897. In Deutschland gibt es sie offiziell seit 1903, als in Elberfeld (heute Wuppertal) ein Zweigbüro der Wachtturm-Gesellschaft eröffnet wurde. Später gab es ein Zweigbüro in Magdeburg. 1927 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Gemeinschaft im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen. 1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone eröffnet.

Unter Bezugnahme auf ein russisches Gesetz gegen „Religionen, die Intoleranz und Hass predigen“ sind nach einem langjährigen Prozess seit 2004 die Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Moskau verboten[4][5].

Diskriminierung und Verfolgung im Dritten Reich

Siehe Hauptartikel Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus

Unter anderem Wegen ihrer konsequenten Weigerung, den Hitlergruß zu erbieten oder in anderer Weise am Führerkult teilzunehmen, wurden sie in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus heftig verfolgt.

Diskriminierung und Verfolgung in der DDR

Nach dem Krieg erhielten die Zeugen Jehovas zunächst die Zulassung der „gottesdienstlichen Betätigung“ in Magdeburg. Doch im August 1950 wurden sie in der DDR völlig verboten und ihr Zweigbüro in Magdeburg geschlossen. Ihnen wurde vorgeworfen, Hetze gegen die demokratische Ordnung zu betreiben und Spione einer imperialistischen Macht zu sein. Am 3. und 4. Oktober 1950 wurden Schauprozesse durchgeführt, die mit hohen Zuchthausstrafen für die Angeklagten endeten. Bis 1956 war allerdings kein einziger Zeuge Jehovas des Vorwurfs der Spionage überführt worden. In diesen ersten Jahren versuchte man durch besondere Härte vorzugehen. Es kamen 1.850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug. In dieser Zeit gab es 60 Todesfälle, die auf Misshandlung, Unterernährung, Krankheit und hohes Alter zurückzuführen sind. Es wurden zwölf lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (später wurden sie auf 15 Jahre Haft abgeändert). Man versuchte sogar, den damaligen Leiter des Ost-Berlin-Büros in West-Berlin zu entführen.

Bis Mitte der 1950er Jahre war der Mitgliederbestand der ostdeutschen Zeugen Jehovas in etwa mit dem vor Beginn des Verbots vergleichbar. Das MfS änderte nun die Taktik (auch aufgrund der Abkehr vom Stalinismus). Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft zu zersetzen, indem man sie mit eingeschleusten Personen zu unterwandern suchte, um so die Zeugen Jehovas von innen heraus zu zerstören. Man beabsichtigte dabei, das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch eine eigens herausgegebene Zeitschrift „Christliche Verantwortung“ zu erschüttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR und BRD als ungebetene Zusendung.

Ab 1967 wurde jedoch kein Zeuge mehr wegen seiner Tätigkeit von Strafgerichten verurteilt. Der illegale Predigtdienst und die Verbreitung von Zeitschriften wurde aber weiter als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung, Wehrdienst zu leisten, zu Haftstrafen verurteilt (bis 1987 waren es 2.750). Noch kurz vor Ende der DDR wurden für den Predigtdienst unsystematisch Geldstrafen bis zu 1.000 Mark (mehr als ein Monatslohn eines Arbeiters) erhoben.

Das 1978 eingeführte Pflichtfach „Wehrunterricht“ brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrängnis. Vielen wurde daraufhin eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.

Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5.000 Zeugen Jehovas in Strafvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil der Betroffenen gilt als „Doppeltverfolgte“: etwa 325 waren bereits im NS-Regime eingesperrt. Trotzdem gelang es dem SED-Staat nicht, die Organisation der Zeugen Jehovas zu zerschlagen.

Verhältnis zum Staat in der Bundesrepublik Deutschland

Siehe auch den Hauptartikel Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas

Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden worden, dass der Anspruch der Zeugen Jehovas auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin zu Recht besteht.

Diese Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde vom Land Berlin bisher mit der Begründung abgelehnt, die Zeugen Jehovas weisen die für die Anerkennung erforderliche Rechts- und Staatstreue nicht auf, obwohl das Grundgesetz diese Anforderung der Staats- und Rechtstreue nicht (explizit) fordert.

1993 befand daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin, dass diese ungeschriebene Verleihensvoraussetzung der ‚Rechtstreue‘ bzw. der ‚uneingeschränkten Achtung der Rechtsordnung‘ für den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sei. Das Verwaltungsgericht führte aus, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beschwerdeführerin bei der Ausübung ihrer Rechtsstellung als Körperschaft im außerkirchlichen Bereich nicht die Gewähr der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen biete oder dem Staat aktiven Widerstand leisten werde. Das allein könne die Versagung der Verleihung von Körperschaftsrechten begründen. Angesichts des Umstands, dass die Beschwerdeführerin als mitgliederstarke Religionsgemeinschaft jahrzehntelang in der demokratischen Gesellschaft unbeanstandet tätig sei, müsse man davon ausgehen, dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen und gesetzeswidrige Verhaltensweisen bei den Zeugen Jehovas nicht gebe.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte 1995, dass die ungeschriebene Voraussetzung der 'Rechtstreue' erfüllt sei.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bemängelte jedoch die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen, erkannte aber an, dass „die Gemeinschaft ... dem Staatswesen gegenüber ... grundsätzlich positiv eingestellt [sei]“.[6]

Gegen dieses Urteil des BVerwG legten die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht bemerkte daraufhin in seinem Urteil im Jahre 2000, dass „nicht jeder einzelne Verstoß gegen Recht und Gesetz die Gewähr rechtstreuen Verhaltens in Frage“ stelle. „In ihrer auf Abgrenzung bedachten Haltung, die sich auf religiös begründete Verlautbarungen beschränkt und sich politischer Optionen enthält, übt die Beschwerdeführerin offenbar keinen spürbaren Einfluss auf Nichtmitglieder aus.“ Inwieweit „durch die von ihr empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeinträchtigt oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhält und damit dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeinträchtigt“ seien, wollte das Gericht durch Zurückverweisung an das Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen.[7]

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 17. Mai 2001 entsprechend den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts und verwies den Rechtsstreit mit der Begründung an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück, dass die bisher getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Frage der Beachtung der Grundrechte durch die Zeugen Jehovas nicht ausreichend geklärt seien. Es sei vom Oberverwaltungsgericht zu klären, ob die Erziehungspraktiken der Zeugen Jehovas darauf hinauslaufen, dass sie Austrittswillige aus der Familie herausdrängen oder den Kontakt von Kindern mit ihren Eltern erschweren würden.

Am 2. Dezember 2004 schlug das Gericht eine Einigung zwischen den Prozessparteien bis zum 20. März 2005 vor. Im Rahmen des Vergleichs wären die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden, hätten jedoch auf einige Rechte verzichten müssen. Die Zeugen Jehovas stimmten dem Vergleich zu, nicht jedoch das Land Berlin.

Daraufhin kam es am 24. März 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfüllen und vom Land Berlin deshalb anerkannt werden müssten. Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht bewiesen an.[8] Eine vom Berliner Senat beim BVerwG Leipzig eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 10. Februar 2006 abgelehnt.[9] Am 13. Juni 2006 wurde der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas die Rechte einer KdöR durch den Berliner Senat verliehen.[10]

Verbreitung

Bild:Jehovas Zeugen - Länder ohne berichtete Aktivität.png
Verbreitung der Zeugen Jehovas weltweit
rot: Länder, in denen Zeugen Jehovas nicht offiziell im Predigtwerk tätig sind
grau: Länder, in denen Zeugen Jehovas offiziell im Predigtwerk tätig sind
Bild:Zj2.png
Entwicklung der Zahl der aktiven Mitglieder
(grün: Jahresmittel, blau: Höchstwerte)
lineare Skala
Bild:Zj1.png
Entwicklung der Zahl der aktiven Mitglieder
(grün: Jahresmittel, blau: Höchstwerte)
logarithmische Skala

Im Jahr 2006 gab es weltweit 99.770 Versammlungen mit ca. 6,7 Millionen im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas, davon wurden 163.904 in Deutschland gezählt. Über eine Million Mitglieder leben in den USA.

Durch die intensive Mission werden jährlich etwa 250.000 Erwachsenentaufen durchgeführt (was 3,8% entspricht). Abzüglich der Todesfälle, Ausschlüsse, Austritte und der Beschränkung der offiziellen Statistiken auf im Predigtwerk aktive Mitglieder ergibt sich ein tatsächlicher Zuwachs von 1,6%. Dieser Zuwachs findet zu großen Teilen in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt. In westlichen Ländern ist die Mitgliederzahl in etwa stabil[11].

Lehre

Die Zeugen Jehovas leiten ihren Glauben nur von ihrem Verständnis der Bibel ab. Für Jehovas Zeugen beinhaltet die Bibel die von Gott geoffenbarte religiöse Wahrheit, die Grundlage aller religiösen Lehre ist. Ihre Exegese der Bibel unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist.

Die „Leitende Körperschaft“ (siehe unten) als Leitungsgremium der Religionsgemeinschaft legt dabei die gültige Lehre fest. Dabei erhebt sie keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit [12]. Es wird jedoch von jedem Zeugen Jehovas erwartet, diese Lehre als für die Religionsgemeinschaft gültig anzuerkennen und nicht durch Wort oder Tat abweichende Lehren zu verbreiten oder zu unterstützen.

Das Selbstverständnis der Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas ist in ihrer Literatur unmissverständlich dokumentiert. Sie selbst sagt, sie sei, von Gottes heiligem Geist „gesalbt und geleitet“.[13] In diesem Kontext will die Leitende Körperschaft die aktuellen Lehrpunkte angenommen wissen und demnach auch verstanden und bewertet werden.

Rückfragen und begründete Zweifel einzelner Zeugen Jehovas sowie neue Informationen zu einzelnen Sachgebieten dienen dabei als Anstöße für die leitende Körperschaft, um die Lehre immer wieder neu anhand der Bibel zu überprüfen. Die leitende Körperschaft nimmt diese Überprüfungen in begründeten Fällen zum Anlass, einzelne Lehrpunkte zu ändern, die dann z.B. im Wachtturm als „Fragen von Lesern“ veröffentlicht werden.[14]

Gottesbild (Namen, Dreifaltigkeit)

Angebetet wird „der allmächtige und ewige Gott“ Jehova. Nach dem Bibelverständnis der Zeugen Jehovas hat er die Welt und das Leben im Himmel (Engel) und auf der Erde erschaffen. Seine wichtigsten Haupteigenschaften sind Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit, wobei die Liebe herausragt und all sein Handeln bestimmt. Jehova sei ein unsichtbarer Geist, der unabhängig vom Menschen lebe und persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe.

Die Zeugen Jehovas lehnen die Lehre der Dreifaltigkeit ab[15]. Sie sind der Auffassung, dass es keine Verse in der Bibel gibt, die bei korrekter Übersetzung und Auslegung die Lehre der Dreieinigkeit stützen. Die Aussage in [[Evangelium nach Johannes

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|Joh]] 1,1 ELB

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(„und Gott war das Wort“) deuten sie nicht trinitarisch in dem Sinn, dass Jesus und sein Vater wesenseins seien[16]. Den heiligen Geist betrachten sie weder als Person noch als Teil eines dreieinigen Gottes, sondern als Gottes wirksame Kraft. Die Ablehnung der Lehre der Dreieinigkeit ist einer der Haupteckpfeiler ihres Glaubensgebäudes und unterscheidet sie grundlegend von den meisten anderen christlichen Konfessionen.

Jesus Christus

Jesus betrachten Jehovas Zeugen als das erste und einzige von Gott allein erschaffene Geschöpf. Er sei somit nicht ewig, und als Sohn seinem Vater untergeordnet. Als solcher dürften Gebete durch Jesus Christus – in Funktion als Fürsprecher – an Gott gerichtet werden, jedoch nicht an ihn.

Abgesehen hiervon stimmen Jehovas Zeugen mit etlichen christlichen, insbesondere protestantischen Gemeinschaften in verschiedenen Punkten über Jesus Christus überein. Dazu gehört, dass Jesus der Sohn Gottes ist, und dass Gott durch ihn alles andere erschaffen hat. Etwa zu Beginn unserer Zeitrechnung kam er, „das Wort“ aus [[Evangelium nach Johannes

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|Joh]] 1,1 ELB

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, auf die Erde und wurde dort als vollkommener Mensch Jesus geboren, indem sein Leben durch Gottes Geist in seine irdische Mutter Maria verpflanzt worden sei. Hauptzweck seines Kommens auf die Erde sei es gewesen, sein vollkommenes menschliches Leben zur Erlösung von Sünde und Tod zu opfern; er ersetzte mit seinem Tod den Verlust des vollkommenen Menschen Adam als ausgleichenden Wert. Christus sei nach dem Tode auferweckt worden und habe sein Opfer Gott im Himmel dargebracht. Seitdem sei er das Haupt der Christenversammlung, die er gründete. Zu Gott könne man nur durch Jesus Christus beten, nur durch ihn gäbe es Vergebung von Sündenschuld und nur durch ihn sei ewiges Leben möglich.

Die Auferstehung Jesu war ihrer Auffassung nach nicht leibhaftig; sie glauben, sein menschlicher Leib sei in der Osternacht vernichtet worden und er sei mit einem nichtmateriellen „geistigen Leib“ auferstanden. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt als „Geistperson“ sei Jesus mit dem Erzengel Michael ([[Brief des Judas

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|Jud]] 0,9 ELB

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)

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[17] identisch. Mit dem Erzengel Michael sei niemand anderes als Jesus Christus gemeint, denn der Apostel Paulus gebraucht den Begriff „Erzengel“ ein weiteres mal in [[1. Brief des Paulus an die Thessalonicher

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|1 Thess]] 4,16 ELB

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„…denn der Herr selbst wird vom Himmel herabkommen mit dem gebietendem Zuruf, mit der Stimme eines Erzengels und mit der Posaune Gottes, …“ (Neue-Welt-Übersetzung). Dies müsse deshalb so sein, weil vom Himmel herab niemals der Vater kam, sondern immer nur Engel oder Jesus Christus. Außerdem lasse der Kontext zu obigem Bibeltext keinen anderen Schluss zu, als dass Jesus Christus der Heerführer der Engelscharen sei. Dabei handelt es sich um eine Sonderlehre der Zeugen Jehovas.

Die Zeugen Jehovas schließen aus biblisch historischen und linguistischen Gründen, dass Jesus an einem Pfahl und nicht am Kreuz starb. Die biblischen Wörter auf griechisch („stauros“ bzw. „xylon“) bedeuteten Pfahl, Balken, Stamm oder Baum; in der Bibel werde somit keine explizite Aussage gemacht, ob der Pfahl einen Querbalken hatte oder nicht, sondern nur darüber, dass mehrere Nägel für die Hände verwendet wurden. Sie sehen auch keinen Sinn in der Verehrung eines Gegenstandes – sei es Kreuz oder Pfahl – an dem der Herr Jesus Christus gestorben war. Es sei lediglich ein Hinrichtungswerkzeug, vergleichbar einer Mordwaffe, dem keinerlei Symbolismus beizumessen sei.

Vorstellung von der Zukunft

Sie glauben an die Wiederherstellung des im Garten Eden verloren gegangenen Paradieses auf Erden. Ausgangspunkt ist in ihrer Weltsicht der Hauptwidersacher Gottes Satan, ein abgefallener Engel, der aus Selbstsucht wollte, dass die Menschen ihn anbeten. Er verführte die ersten Menschen, die bewusst sündigten. Ihre dadurch eingetretene Unvollkommenheit vererben die Menschen seitdem an ihre Kinder.

Jehova habe sofort reagiert und für eine Lösung gesorgt, indem er den Messias ankündigte ([[1. Buch Mose

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|1 Mos]] 3,15 ELB

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. Gott habe aber nicht sofort das Böse beseitigt, weil Satan das Herrscherrecht Gottes und dessen Recht zu bestimmen, was Gut und Böse ist, in Frage stelle. Zur Klärung dieser „Streitfrage“ räume Gott Zeit ein. Er erlaube auch den Menschen selbst festzustellen, ob sie von Gott unabhängig regieren können und ihre Probleme selbst in den Griff bekämen. Da Satan seinen schlechten Einfluss als „Herrscher der Welt“ ([[Evangelium nach Johannes

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|Joh]] 12,31 ELB

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geltend mache, gebe es bis heute auf der Erde so viel Leid und Ungerechtigkeit.

Leben nach dem Tod

Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine unsterbliche Seele, sondern der Leib, welcher zu atmen begann, wurde nach ihrem Verständnis von [[1. Buch Mose

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|1 Mos]] 2,7 ELB

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dadurch eine lebendige Seele. Die Seele sei demnach kein Teil des Menschen, sondern der ganze Mensch — der Mensch als lebendes Wesen. Daher sei die Seele sterblich [18] und somit vertreten sie zur Hölle den annihilationistischen Standpunkt.

Zeugen Jehovas unterscheiden zwei Gruppen von Christen. Eine begrenzte Anzahl von 144.000 (die „kleine Herde“ oder „Geistgesalbte“) habe die Hoffnung, nach ihrem Tod in den Himmel zu kommen, um dort mit Christus als Priester und Könige eine himmlische Regierung zu bilden. Die andere Gruppe bestehe aus einer unbestimmten Anzahl von Menschen, die im oben beschriebenen irdischen Paradies ewig leben werde. Sie setze sich aus Überlebenden des Kriegs von Harmagedon sowie aus denen, die in einer irdischen Auferstehung wieder zum Leben gekommen sind, zusammen. Sie begründen die Unterscheidung unter anderem damit, dass Jesus in [[Evangelium nach Johannes

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|Joh]] 10,1-16 ELB

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zwei Gruppen seiner Nachfolger erwähnte, und dass in [[Offenbarung des Johannes
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|Offb]] 7,4-10 ELB

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eine begrenzte Zahl „Versiegelter“ einer „großen Volksmenge“ unbestimmter Größe gegenübergestellt wird. Die Salbung mit Heiligem Geist, durch die jemand ein „Kind Gottes“ und „Bruder Christi“ werde, und die Teilnahme am Abendmahl sei auf diejenigen beschränkt, die mit Jesus Christus im Himmel regieren würden. Denn nur mit ihnen hätte Jesus einen Bund für das Königreich geschlossen, und durch den „neuen Bund“ befänden sie sich in einem besonderen Verhältnis zu Gott als ihrem Vater, das durch Jesus vermittelt werde ([[1. Brief des Paulus an Timotheus
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|1 Tim]] 2,5 ELB

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. Schriftstellen wie [[Brief des Paulus an die Galater

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|Gal]] 3,26 ELB

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, in denen alle Angesprochenen als Kinder Gottes bezeichnet werden, sehen sie als an die Christen der apostolischen Zeit gerichtet, denn alle damaligen Christen seien Teil der 144.000 gewesen, heute seien es dagegen nur noch sehr wenige.[19]

1914 – Beginn der „letzten Tage“

Als Beginn der „letzten Tage“ bezeichnen sie die angeblich 1914 erfolgte Übernahme der Herrschaft Jesu über das „Königreich Gottes“ im Himmel in Form einer „theokratischen Regierung“. Er habe als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel in die Nähe der Erde verbannt. Mit diesem Jahr begannen in den Augen der Zeugen Jehovas die von Jesus vorhergesagten „letzten Tage“.[20] Bis 1914 glaubten sie jedoch, dass die „letzten Tage“ zu diesem Zeitpunkt enden würden.

Für 1914 spräche u.a., dass die „Zeiten der Nationen“ 2.520 Jahre lang seien. Hierzu sehen sie in den 7 Jahren des Wahnsinns Nebukadnezars ([[Buch Daniel

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|Dan]] 4 EU

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Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Zeugen_Jehovas, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
eine Parallele, die als sieben „prophetische Jahre“ zu jeweils 360 prophetischen Tagen ([[Hesekiel
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