Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

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Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen (im allgemeinen Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen oder im Behördenverkehr auch nur Zentrale Stelle genannt) wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren der Länder vom 6. November 1958 gegründet. Am 1. Dezember 1958 nahm in Ludwigsburg bei Stuttgart die Ludwigsburger Zentrale Stelle ihre Arbeit auf. Sie hat die Aufgabe, Informationen für staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher zusammenzutragen und die staatsanwaltlichen Ermittlungen der Bundesländer voranzutreiben und zu bündeln. Die Zentrale Stelle selbst hatte keine autonomen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsbefugnisse und auch keine Weisungsbefugnis. Die von ihr aufgearbeiteten Fälle mussten zur Entscheidung über eine Anklage an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Sie war eine bedeutende Institution der frühen Bundesrepublik bei der juristischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus, denn erst mit ihrer Gründung begann eine systematische Verfolgung der Untaten.

Inhaltsverzeichnis

Gründe für die Einrichtung

Die Einrichtung der Ludwigsburger Zentralen Stelle erfolgte auf dem Hintergrund des Ulmer Einsatzgruppen-Prozesses von 1957/1958, der großes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregte. Es wurde offensichtlich, dass ein Großteil derjenigen NS-Verbrechen noch nicht geahndet worden war, denen ausländische Staatsangehörige zum Opfer gefallen waren. Diese Taten hatten sich ursprünglich die westlichen Besatzungsmächte zur Aburteilung vorbehalten. Als diese sich zurückzogen, tat sich eine Lücke in der Zuständigkeit auf. Oft fühlten sich die Staatsanwälte auch nicht zuständig, weil Tatorte im Ausland lagen und die gemeinschaftlich handelnden Täter unterschiedliche Wohnsitze angenommen hatten. Nun sollte diese Lücke geschlossen und die bislang kaum ermittelten Verbrechen in den östlichen Gebieten geahndet werden.

Zur Geschichte

Bei der Ludwigsburger Zentralen Stelle arbeiteten zeitweilig bis zu 121 Beschäftigte, darunter 49 Staatsanwälte und Richter. Der erste Behördenleiter Erwin Schüle arbeitete zunächst erfolgreich. Er trat zum 1. September 1966 zurück, nachdem ihm im Rahmen einer DDR-Kampagne im „Braunbuch“ vorgehalten worden war, er sei Mitglied der NSDAP und SA gewesen. Sein Nachfolger Adalbert Rückerl leitete mehr als 20 Jahre lang die Einrichtung und verschaffte ihr einen untadeligen Ruf.

1964 und abermals 1966 wurden die Zuständigkeiten der Zentralen Stelle ausgeweitet. Während zuvor der Tatort im Ausland die Zuständigkeit begründete, wurden jetzt auch Vorermittlungen gegen Angehörige der Reichsbehörden , der Polizei und Lagermannschaften der Konzentrationslager auf dem Gebiet der BRD eingeleitet. Später wurden auch Verbrechen gegenüber Kriegsgefangenen verfolgt. Die Zentrale Stelle versuchte in den frühen 70er Jahren, der Weitergabe und Durchführung des Kommissarbefehls nachzugehen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Verdächtigen zum größten Teil aber schon selbst tot. Weitere Untersuchungspunkte waren verschiedene zentrale Befehle des Oberkommandos der Wehrmacht und des Oberkommandos des Heeres:

  • der Nacht- und Nebel-Erlass vom 7. Dezember 1941 (Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in besetzten Gebieten)
  • der Kommandobefehl vom 7./18. Oktober 1942 (Befehl über die Behandlung feindlicher Terror- und Sabotagetrupps)
  • der Kugelerlass vom 4. März 1944 (Anordnung von Maßnahmen gegen wiederergriffene flüchtige kriegsgefangene Offiziere und nicht arbeitende Unteroffiziere mit Ausnahme britischer und amerikanischer Kriegsgefangener)
  • der Befehl über Maßnahmen gegen Überläufer und deren Angehörige vom 19. November 1944

Die strafrechtliche Vergangenheitsbewältigung wurde keineswegs von allen Seiten begrüßt und gefördert. Der Ludwigsburger Bürgermeister Anton Saur befand die Einrichtung als rufschädigend für das Ansehen der Stadt. Regierungsvertreter untersagten Mitarbeitern bis zum Jahre 1964, Archive in Osteuropa zu besuchen, vorgeblich, weil dort gefälschtes Material untergeschoben würde. Als 1965 die Verjährung von Mord drohte, und damit die Möglichkeit, dass untergetauchte NS-Verbrecher wieder auftauchen könnten, erhielt die Zentrale Stelle, deren Anträge von der Bundesregierung stets überheblich und anmaßend zurückgewiesen [1] worden waren, endlich die Erlaubnis, auch Archive in Osteuropa zu nutzen. Eine große Gruppe von Ermittlern reiste nach Warschau und unterbrach damit die Verjährung. Der frühere Generalbundesanwalt Max Güde bezeichnete noch 1968 Staatsanwälte, die aus Moskau Material abholten, als „unsere Idioten“.

Durch die Vorermittlungen der Zentralen Stelle kam es in den 1960er und 1970er Jahren zu einer vorher und auch später nicht mehr erreichten hohen Anzahl von Strafprozessen. Die Zentrale Stelle war auch maßgeblich bei den Ermittlungen zum Auschwitz-Prozess 1963-1965 beteiligt. Insgesamt wurden fast 7200 Vorermittlungsverfahren an die Justizorgane der Bundesländer weitergeleitet, bei denen in der Regel mehrere Täter namentlich beschuldigt wurden.

Die Verjährungsfrist für Tötungsverbrechen wurde 1969 auf 30 Jahre verlängert und 1979 schließlich aufgehoben. 1999 wurde beschlossen, die Ludwigsburger Zentrale Stelle solange weiterzuführen, wie Strafverfolgungsaufgaben anfallen. Im April 2001 waren noch 12 Vorermittlungen nicht abgeschlossen.

Seit dem Jahr 2000 werden die nicht mehr aktuell benötigten Unterlagen der Zentralen Stelle als Ludwigsburger Außenstelle des Bundesarchivs betreut und vom Historischen Seminar der Universität Stuttgart genutzt. Eine Dauerausstellung zu den Ermittlern von Ludwigsburg unterrichtet über die Tätigkeit der Behörde.

Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm, Leiter der Fahndungsstelle, sagte am 3. Januar 2007: „Wir werden in absehbarer Zeit unsere Arbeit beenden[2].

Fazit und Bewertung

Insgesamt wurden in der alten Bundesrepublik gegen 106.496 Personen Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren geführt, davon wurden lediglich 6.495 Angeklagte rechtskräftig wegen NS-Verbrechen verurteilt.

Die Arbeit der Ludwigsburger Zentralen Stelle hat trotz vieler Hemmnisse insgesamt etwa 45% aller ab 1945 gezählten Vorermittlungen bearbeitet und somit eine beträchtliche Anzahl von Verfahren ausgelöst. In vielen Fällen kam es zu milden Urteilen oder Freisprüchen. Dies wurde von Teilen der Öffentlichkeit mit Unverständnis zur Kenntnis genommen, kann aber nicht der Zentralen Stelle angelastet werden.


Siehe auch

Verjährungsdebatte, Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen

Quellen

  1. . Micha Brumlik, Doron Kiesel, Cilly Kugelmann: Jüdisches Leben in Deutschland seit 1945 Athenaeum Vlg., Frankfurt 1986 ISBN 3-7610-0396-X
  2. . Nazi-Fahnder beenden (bald ihre) Arbeit Meldung vom 3. Januar 2007

Literatur

  • Adalbert Rückerl: Strafverfolgung von NS-Verbrechen 1945-1978. Eine Dokumentation, Karlsruhe 1979 (nicht eingesehen)
  • Annette Weinke: Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Paderborn u.a. 2002. ISBN 3-506-79724-7 (Seite 197-235 Hintergrund-Material)

Weblinks

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