Zentralbank

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Eine Zentralbank (auch Notenbank, Zentralnotenbank oder zentrale Notenbank) ist eine für die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraums zuständige Institution. Sowohl sie, als auch die verantwortlichen Personen nennt man auch Währungshüter. Da es nationale und supranationale Währungsräume gibt, sind Zentralbanken entsprechend auf nationaler Ebene (US-Federal Reserve System, Bank of England, Bank of Japan etc.) und auch supranational (z. B. Europäische Zentralbank) vorzufinden.

Zentralbanken sind meist staatliche Institutionen und haben in gewissem Umfang hoheitliche Aufgaben.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Notenbanken waren ursprünglich Geschäftsbanken, die Banknoten herausgaben. Dies waren Quittungen für Münzgeld, das die Notenbanken in Verwahrung nahmen. Die Quittungen wurden als Zahlungsmittel verwendet. Sie gaben ihren Inhabern das Recht, von einer dazu verpflichteten Bank jederzeit die Herausgabe der entsprechenden Menge Münzgeld zu verlangen.

Daraus entwickelte sich die Erfordernis der Notenbanken, die von ihnen ausgegebenen Banknoten durch Bestände zunächst an Münzen, später an Edelmetallen (Gold, Silber) abzusichern, zu decken (Deckungspflicht). Mit der Zeit überstieg die Menge an Papiergeld die Menge an Münzen und Edelmetallen deutlich. Deshalb müssen Notenbanken heute in vielen Ländern Banknoten nicht mehr durch Goldbestände abdecken (Aufhebung der Golddeckungspflicht).

Etwa seit Ende des 19. Jahrhunderts gingen die Staaten dazu über, das Recht zur Ausgabe von Banknoten den verschiedenen Notenbanken ihres Landes zu entziehen und einer zentralen Notenbank, der Zentralbank des Landes, zu übertragen. Diese versorgt ihrerseits die Geschäftsbanken über Kredite mit Banknoten. Ein erster Versuch fand schon im 18. Jahrhundert statt in England und dann Frankreich.

Mit der Errichtung von Zentralbanken war oft auch eine Zentralisierung des Geldwesens und die Schaffung einer einheitlichen Währung verbunden. Bis dahin hatten die einzelnen Notenbanken vielfach ihre eigenen Währungen ausgegeben. Dazu zwei Beispiele: 1907 wurde die Schweizerische Nationalbank errichtet und der Franken als neue Währung eingeführt anstelle von mehreren kantonalen Notenbanken mit eigenen regionalen Währungen. Und 1998 wurde die Errichtung der Europäischen Zentralbank und die Schaffung des Euros als neue europäische Währung vollzogen anstelle der Zentralbanken der einzelnen Länder und der Landeswährungen.

Zentralbanken im deutschsprachigen Raum

Zentralbank für Deutschland ist die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main. Sie verantwortet Geldversorgung und Zahlungsverkehr in Deutschland. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat ihren Sitz in Wien. Zusammen mit weiteren nationalen Zentralbanken und der übergeordneten Europäischen Zentralbank bilden Bundesbank und OeNB das Europäische System der Zentralbanken bzw. das Eurosystem. Dieses ist für die Geldversorgung innerhalb der Europäischen Union und für den Euro zuständig. Für den internationalen Zahlungsverkehr der Zentralbanken besteht in Basel die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ.

Zentralbank für die Schweiz ist die Schweizerische Nationalbank in Zürich und Bern. Sie ist weder dem ESZB noch dem Eurosystem angegliedert und somit alleine zuständig für die Geldpolitik in der Schweiz.

Aufgaben

Die möglichen Aufgabenbereiche einer Zentralbank können sein

Je nach Währungsraum unterscheiden sich die Aufgaben der Zentralbanken teilweise erheblich. Ein Überblick über die Aufgabenbereiche der EZB findet sich hier.

Instrumente

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen der Zentralbank eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Mit diesen kann Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb und außerhalb des Währungsraums genommen werden. Einen Überblick über die verschiedenen Instrumente geben die Artikel zu Geldpolitik, Währungspolitik und Finanzmarktaufsicht.

Zentralbankbilanz

Aktiva:

Passiva

Einfluss des Staates

In den einzelnen Währungsräumen prägen Regierungen und Interessengruppen die Zentralbanken unterschiedlich. Die Länder der Europäischen Union mussten im Vorfeld der Einführung der Währungsunion ihre Zentralbanken in die rechtliche und faktische Unabhängigkeit entlassen. Das Zentralbankstatut der EU garantiert die Unabhängigkeit der EZB - obwohl es zu Konflikten führen kann, dass der Europäische Rat die Mitglieder des Präsidiums der EZB beruft.

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard Mussel: Grundlagen des Geldwesens. 7. Auflage. Verlag Wissenschaft und Praxis, Sternenfels 2006, ISBN 3-89673-299-4
  • Michael Schinke: Corruption and Central Banks. Dissertation, Universität Passau 2006 (Volltext)

Weblinks

Wikipedia
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