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Zensuswahlrecht

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Unter einem Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das die Gewichtung der Stimmen eines Wählers von dessen Steueraufkommen oder Besitz abhängig macht, nicht jedoch von seiner Klasse (als gesellschaftliche Schicht), d.h. ein reicher Arbeiter hat mehr Stimmen als ein armer Adliger.


Deutschland

Das Zensuswahlrecht war in Deutschland ursprünglich eine Forderung der rechten bürgerlich-liberalen Opposition in den Aufständen von 1848, während die republikanische Opposition ein gleiches Wahlrecht für Männer (Prinzip: ein Mann - eine Stimme) forderte.

In Deutschland galt bei den Wahlen zum preußischen Landtag von 1850 bis 1918 das Zensuswahlrecht in Form des Dreiklassenwahlrechts (Unterteilung in drei Wählerklassen nach Besitz), während im deutschen Reichstag allgemeines und gleiches Mehrheitswahlrecht galt.

USA

In den USA galt bei Verabschiedung/Ratifizierung der Verfassung 1787/88 das Männerzensuswahlrecht. Erst unter der Regierung von Präsident Andrew Jackson (1829-1837) wird 1830 das allgemeine Männerwahlrecht (Wahlrecht auch für besitzlose Männer) eingeführt. Diese Einführung ist Teil der "Jacksonian Democracy", die auch eine Bewegung gegen die Sklaverei und für die frühe Schaffung von Arbeiterparteien und Gewerkschaften darstellt. Außerdem sind Antialkohol- und Frauenrechtsbewegungen Kennzeichen dieser Ideologie.

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