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Zahlschein

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Mit einem Zahlschein kann eine Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Konto vorgenommen werden. Der Auftraggeber braucht dazu selbst kein Konto. Vielen Rechnungen werden bereits vorausgefüllte Zahlscheine beigelegt, somit müssen Empfänger, Rechnungsbetrag und Verwendungszweck nicht vom Kunden ausgefüllt werden. In der Regel dienen diese Vordrucke gleichzeitig auch als Überweisungsformulare.

In Österreich werden Zahlscheine Erlagscheine und in der Schweiz Einzahlungsschein genannt.

Weblinks

Wikipedia
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