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Körperstrafe
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Eine Körperstrafe ist eine Strafe, die körperlich erfahrbar ist und meist als Schläge mit der Hand oder einem Gegenstand verabreicht wird; dies wird dann auch als körperliche Züchtigung oder Prügelstrafe bezeichnet. Der ältere Ausdruck Leibesstrafen umfasste auch das Abschlagen von Gliedmaßen (Händen, Ohren, Nasen), das Brandmarken, das Stäupen, das Auspeitschen, das Abscheren von Haar (bei Frauen) und Bart (bei Männern), das öffentliche Anprangern (z.B. das öffentlliche Schließen in den Block) u.a.m.
Körperstrafen werden als juristische Rechtsfolge und in der Kindererziehung angewendet. Anwendung und gesetzliche Zulässigkeit - sowohl im pädagogischen wie auch juristischen Bereich - haben sich im Lauf der Zeit stark gewandelt und haben immer eine starke Abhängigkeit von den jeweils herrschenden Normen gezeigt. Zu den heute allgemein gesetzlich unzulässigen Körperstrafen gehören alle Formen, die unter den Begriff der Folter fallen.
In Deutschland sind Körperstrafen verboten. Das Züchtigungsrecht der Eltern eines Kindes wurde im Jahr 2000 durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausdrücklich abgeschafft. Nach der Verschärfung des Paragrafen 1631 Bürgerlichen Gesetzbuches haben Kinder ein ausdrückliches „Recht auf gewaltfreie Erziehung“: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“. Ob die Abschaffung wirksam ist, oder ob dafür auch das Elterngrundrecht des Grundgesetzes (Artikel 6) hätte geändert werden müssen, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bisher nicht entschieden.
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Juristische Körperstrafen
Als juristische Strafen wurden Körperstrafen im Abendland meist in der Form einer Auspeitschung (meist mit einer Peitsche oder Birkenrute) oder in Form von Stockhieben erteilt. Die Schläge erfolgten üblicherweise auf den Rücken oder auf das Gesäß. Im Nahen Osten waren auch Stockhiebe auf die Fußsohlen (Bastinado) üblich. Insbesondere in Militär und Seefahrt wurden bis ins 19. Jahrhundert schwere Körperstrafen wie das Spießrutenlaufen oder das Stäupen angewendet.
Heute werden juristische Körperstrafen in vielen Ländern der Welt als barbarisch angesehen und sind daher abgeschafft – auch in solchen Ländern, die die Todesstrafe beibehalten haben. In anderen Ländern (v.a. in Afrika, im Nahen Osten und in Asien) sind sie jedoch noch gesetzlich vorgesehen. In Malaysia und Singapur erhalten z.B. Gewaltverbrecher wie Vergewaltiger zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine Körperstrafe, die unter streng kontrollierten Bedingungen und medizinischer Aufsicht mit einem Rohrstock aus Rattan auf das Gesäß des verurteilten Täters erteilt wird. Auf den Bahamas wurde die Körperstrafe durch Stock- oder Peitschenhiebe 1984 als Relikt der Kolonialzeit abgeschafft, 1991 jedoch wieder eingeführt, obwohl nach Artikel 17 der Verfassung unmenschliche und erniedrigende Bestrafung nicht zulässig ist.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verbietet neben jeder Art der Folter auch "grausame, ungewöhnliche und erniedrigende Strafen", die Scharia (islamisches Recht) schreibt hingegen Körperstrafen ausdrücklich vor.
Nach einem Bericht von Amnesty International wurden im Jahr 2001 in folgenden Staaten juristische Körperstrafen durchgeführt: Afghanistan, Belize, Brunei, Iran, Malaysia, Nigeria, Saudi Arabien, Singapur, Sudan, Vereinigte Arabische Emirate.
Körperstrafen in der Kindererziehung
Als Strafmethode in der Kindererziehung waren Körperstrafen in abgemilderter Form das wohl beliebteste Erziehungsmittel bis etwa zur Mitte des 20. Jahrhunderts. Diese Körperstrafen wurden in der Regel mit der flachen Hand, einem dünnen Rohrstock oder einem Lineal auf den Po, im Schulmilieu oft auch auf die ausgestreckte Hand des Kindes gegeben (sogenannte "Tatzen"). Andere häufig gebrauchte Körperstrafen waren die Ohrfeige, die Kopfnuss, das Ziehen an den Haaren oder Ohren, oder das Knienlassen des Kindes auf einem dreikantigen Holzscheit.
Im Englischen wird die Züchtigung auf das Gesäß "Spanking", im Französischen "Fessée" genannt. (Im Deutschen gibt es hierfür keinen hochsprachlichen Begriff. Verbreitet ist der Ausdruck "den Hintern versohlen" sowie eine Vielzahl von regionalsprachlichen Dialekt-Wendungen, z.B. "schinkenkloppen", im Süddeutschen "Hosenspanner".) Im Gegensatz zu Nord-, Mittel- und Südamerika, Afrika, Asien und Ozeanien, spielt "Spanking" in der Kindererziehung in Europa und insbesondere im deutschsprachigen Raum heute jedoch kaum noch eine Rolle. In Deutschland sind alle Körperstrafen in der Kindererziehung seit dem Jahr 2000 gesetzlich verboten (mehr dazu siehe unten).
Geschichte
Von manchen Naturvölkern ist uns die Praxis der Körperstrafe übermittelt, von anderen dagegen nicht. Dagegen wird in nahezu allen höher entwickelten antiken Gesellschaften die körperliche Züchtigung als Strafe erwähnt, z.B. an den Schulen der Sumerer, im antiken Indien oder im Kaiserreich China. Eine erste theoretische Rechtfertigung für die Praxis der Körperstrafe findet man bei den Hebräern im Alten Testament. Hier wird die Züchtigung nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar immer wieder empfohlen, vor allem im Buch Sprüche Salomos.
Beispiele (Einheitsübersetzung):
- Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter hört, und wenn sie ihn züchtigen und er trotzdem nicht auf sie hört, dann ... sollen alle Männer der Stadt ihn steinigen und er soll sterben. (Dtn 21,18-21)
- Wen der Herr liebt, den züchtigt er, / wie ein Vater seinen Sohn, den er gern hat. (Spr 3,12)
- Wer die Rute spart, hasst seinen Sohn, / wer ihn liebt, nimmt ihn früh zur Zucht. (Spr 13,24)
- Für die Zuchtlosen stehen Ruten bereit / und Schläge für den Rücken des Toren. (Spr 19,29)
- Steckt Torheit im Herzen des Knaben, / die Rute der Zucht vertreibt sie daraus. (Spr 22,15)
- Erspar dem Knaben die Züchtigung nicht; / wenn du ihn schlägst mit dem Stock, wird er nicht sterben. (Spr 23,13)
Allerdings findet sich ebenfalls bereits im alten Testament (5. Buch Mose 25,3) die Regel, dass eine Körperstrafe den (erwachsenen) verurteilten Täter nicht entehren darf. Der zu Bestrafende darf deshalb höchstens vierzig Schläge ("Gertenstreiche") erhalten.
Auch im antiken Athen waren Züchtigungen an der Tagesordnung, wenngleich sich erstmalig Platon an einer Stelle bereits für eine gewaltfreie Erziehung aussprach. Aristoteles rät, ein unfolgsames Kind solle "entehrt und geschlagen werden" (Politik, VII, 17).
Verglichen zum vergleichsweise moderaten Athen spielte die körperliche Züchtigung in der strengen Gesellschaft der Spartaner eine ganz besonders große Rolle. Harte und häufige Schläge sollten hier nicht nur Gehorsam erwirken, sondern Seele, Geist und Körper abhärten. Plutarch berichtet von grausamsten Auspeitschungen für geringste Vergehen.
Von den Römern sind vor allem die Körperstrafen an den Schulen übermittelt. Die Schläge erfolgten dort mit besonderen Züchtigungsinstrumenten: der scutia, einem Lederriemen, der ferula, einer Rute, dem flagellum, einer Peitsche mit Knotenschnüren, und der virga, einer Birkenrute. Vereinzelte römische Autoren sprechen sich dafür aus, die Züchtigung auf Sklaven zu beschränken, da sie für Bürgerskinder zu entehrend sei.
Obwohl Jesus Christus die "unmündigen Kinder" teilweise als Vorbild betrachtete ("...wer die Liebe Gottes nicht annimmt wie ein Kind, wird sie niemals erfahren...", "...werdet wie die Kinder...") setzte sich eine sanftere Pädagogik in den christianisierten Ländern zunächst nicht durch.
Die westeuropäischen Gesellschaften des Mittelalters übernahmen die Züchtigungsmethoden von den Römern und aus ihrer eigenen Tradition, nicht nur in der Kindererziehung, sondern auch zur Bestrafung Erwachsener, wie beispielsweise das Stäupen am Pranger. Christentum und germanische Tradition lieferten die Rechtfertigung für die berüchtigt harten Strafen des Mittelalters in allen Lebensbereichen (andererseits wurde auch die vergleichsweise milde Strafpraxis im Byzantinischen Reich mit dem Christentum begründet). In dieser Zeit entstand - basierend auf biblischen Ratschlägen - das Sprichwort "Schone die Rute und verdirb das Kind". Besonders harte Erziehungsmittel sind aus den Klosterschulen überliefert, wo die Kinder als Novizen oft für den kleinsten Fehler "bis aufs Blut gegeißelt" wurden.
Die Erziehungsmethode der Strafe für Vergehen wurde zunehmend durch eine ausgewogener erscheinende Kombination aus Strafe und Belohnung abgelöst, wie sie die drastische Redewendung "Peitsche und Zuckerbrot" umschreibt. Noch Martin Luther (1483-1546) empfiehlt, bei der Kindererziehung "neben den Apfel eine Rute zu legen", und dies war nicht nur metaphorisch gemeint. Die Rute, die der Nikolaus den ungehorsamen Kindern bringt, ist ein brauchtümliches Überbleibsel.
Das Zeitalter der Aufklärung brachte noch keine wesentliche Änderung bei den Erziehungsmethoden. Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827) revolutionierte zwar als erster entscheidend die Pädagogik, aber erst im 19. Jahrhunderts wurden einzelne Stimmen laut, die den völligen Verzicht auf Körperstrafen in der Kindererziehung forderten. Dennoch war die körperliche Züchtigung von Kindern und Heranwachsenden in Westdeutschland in (insbesondere handwerklichen) Ausbildungsverhältnissen bis etwa 1960 und an Grundschulen bis etwa 1970 weit verbreitet. Auch die Übertragung des Züchtigungsrechts an Dritte (etwa an Nachhilfelehrer) war bis etwa 1970 sozial akzeptiert und nicht unüblich.
Die pädagogische Trendwende setzte erst ab den 1960er Jahren ein, ging dann aber - zumindest in Europa - sehr schnell und radikal vonstatten. Seit den 1970er Jahren gilt die Körperstrafe in Europa in weiten Gesellschaftskreisen, insbesondere in den Medien, als barbarisches Relikt vergangener Zeiten und wird mit Kindesmisshandlung oder mit sexuellem Missbrauch gleichgesetzt.
Situation heute
Heute verwenden in den westlichen Ländern viele den Begriff Schwarze Pädagogik, wenn sie negativ von den Erziehungsmethoden früherer Elterngenerationen sprechen. Aber auch heute noch sind in den meisten Ländern der Welt Körperstrafen (z.B. Ohrfeigen) als Erziehungsmittel (soweit sie maßvoll und angemessen sind, also keine Misshandlung darstellen) legal und können dort vor allem von den Eltern, jedoch auch - im Rahmen festgeschriebener Gesetze - von Lehrern oder anderen Erziehungsverantwortlichen erteilt werden.
In den meisten Staaten Europas hat sich seit etwa dem Ende des Zweiten Weltkriegs, vor allem in den 1960er/1970er Jahren und gestützt durch neue psychologische Erkenntnisse, die neue öffentliche Meinung durchgesetzt, dass Körperstrafen schädlich für die Entwicklung des Kindes sind und nicht mehr angewendet werden sollen. In der DDR wurden Körperstrafen an den Schulen 1949 abgeschafft, 1973 auch in der Bundesrepublik Deutschland. Jedoch erklärte noch 1979 das Bayerische Oberste Landesgericht, dass "im Gebiet des Freistaates Bayern ... ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht" besteht. 1980 wurde die Prügelstrafe in Schulen auch in Bayern abgeschafft.
Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland wird in offiziellen religiösen Unterweisungen für deutsche Moslems die Prügelstrafe gegen Kinder und Jugendliche tw. sogar noch gefordert. In einer von einem muslimischen Buchversand (em-buch.de; erreichbar über die Homepage des "Zentralrates der Muslime in Deutschland") als "Lehr- und Referenzbuch" empfohlenen und mehr als 200 Seiten umfassenden Schrift "As-Salah - Das Gebet im Islam" heißt es ausdrücklich: ""Kinder sollen vom siebten Lebensjahr an von den Eltern durch Ermahnungen zum Gebet angehalten werden, vom zehnten Lebensjahr an auch notfalls, wenn es gar nicht anders geht, durch Schläge" (S. 11 in der Internetausgabe http://www.way-to-allah.com/dokument/as-Salah_das_Gebet.pdf ).
Neben Deutschland verbieten die gesetzlichen Regelungen Spanking innerhalb von Familien in mehreren Ländern, beispielsweise in Schweden, der Schweiz, Island, Finnland, Dänemark, Norwegen, Österreich, Italien, Zypern, Kroatien, Israel und Litauen. Entsprechende Gesetzesinitiativen in den USA sind im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte immer wieder gescheitert. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich dort Elterninitiativen die einem entsprechenden Verbot entgegen traten.
In Schweden wurden schon 1979 Körperstrafen als Erziehungsmittel grundsätzlich illegalisiert, ebenso seither in mehreren anderen (v. a. europäischen) Staaten, die dem Beispiel Schwedens folgten. So verbot Großbritannien am 22. Juli 1986 per Gesetz die Prügelstrafe in Schulen. Mit Änderung des § 1631 Abs. 2 BGB haben auch in Deutschland Kinder seit 6. November 2000 ein Anrecht auf gewaltfreie Erziehung, das heißt, auch Demütigungen sind verboten. Damit wurde das bis dahin bestehende elterliche Züchtigungsrecht aufgehoben. Körperliche oder seelische Misshandlungen von Kindern in der Erziehung hingegen sind in Deutschland bereits seit 1998 verboten.
In den USA sind noch immer Körperstrafen an den Schulen in ungefähr der Hälfte aller US-amerikanischen Bundesstaaten erlaubt, werden aber praktisch nur noch in den ehemaligen Südstaaten praktiziert. Diese werden in der Regel mit einem speziellen Holzpaddel (Paddle) oder auch mit einem Lederriemen auf das bekleidete oder, jedoch nur in seltenen Fällen, entblößte Gesäß des Schülers gegeben ("paddling"/"lashing"). In den folgenden 23 amerikanischen Bundesstaaten ist Paddling an staatlichen Schulen per Gesetz zugelassen: Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado, Delaware, Florida, Georgia, Idaho, Indiana, Kansas, Kentucky, Louisiana, Missouri, Mississippi, New Mexico, North Carolina, Ohio, Oklahoma, Pennsylvania, South Carolina, Tennessee, Texas und Wyoming. Nach einer Schätzung des amerikanischen Bundeserziehungsministeriums gab es im Schuljahr 1996/97 an allen staatlichen US-Schulen insgesamt rund 458.000 Paddlings, das entspricht etwa 1 % der Schüler. Die prozentual meisten Paddlings gibt es in Arkansas und Mississippi (über 10 % der Schüler erhalten dort mindestens ein Paddling im Schuljahr). In den betroffenen Bundesstaaten obliegt es dem jeweiligen Schulbezirk die Zulässigkeit, Anlässe, Umfang und Durchführungsregelungen für körperliche Bestrafungen festzulegen. In der Vergangenheit haben wiederholt Schulangestellte ihre Stellung verloren da sie gegen die entsprechenden Vorschriften verstießen.
Kanada verschärfte seine Gesetze im Frühjahr 2004. Seitdem ist es dort nur noch legal, Kinder und Jugendliche zwischen zwei und einschließlich 12 Jahren entsprechend körperlich zu züchtigen. Entgegen der sonst in den westlichen Staaten verbreiteten Tendenz, körperliche Bestrafungen von Kindern generell zu verbieten, hat allerdings der Kanadische Oberste Gerichtshof in Ottawa am 30. Januar 2004 eine differenzierendere Haltung eingenommen und entschieden, dass Eltern körperliche Bestrafungen ihrer Kinder nicht durch Gesetz verboten werden können, solange die Bestrafungen "vernünftig" ("reasonable") sind, d.h. nicht im Zorn erfolgen. "Vernünftig" sind dabei laut Gericht außerdem nur Körperstrafen aus wichtigem Anlass, sie dürfen nach dem Urteil nur ohne Werkzeug (also nur mit der Hand) und nur an Kindern vorgenommen werden, die mindestens zwei und noch nicht dreizehn Jahre alt sind. Schließlich sind körperliche Erziehungsmaßnahmen gegen den Kopf (Ohrfeigen, Kopfnüsse, Ziehen an Haaren oder Ohren usw.) immer und ausnahmslos verboten.
Einer Meldung des Berliner Tagesspiegels vom 13. April 2006 zufolge hat nun in einem ähnlichen Fall auch der Oberste Gerichtshof Portugals in dem Sinne entschieden, dass die maßvolle körperliche Bestrafung eines Kindes Teil des elterlichen Erziehungsrechts sei, die nicht durch Gesetz ausgeschlossen werden könne. Der Tagesspiegel-Meldung zufolge soll der Fall deshalb dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu letztgültiger Entscheidung vorgelegt werden.
In Großbritannien wurde zunächst 1986 das Schlagen von Schülern in staatlichen Schulen und 1998 in allen Schultypen verboten. Ein Anhang zum britischen Kinderschutzgesetz der Eltern, welches das Schlagen ihrer Kinder generell verbieten sollte, wurde im Jahr 2004 im House of Commons 424 zu 75 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag, der das Schlagen von Kindern unter Hinterlassung sichtbarer Spuren verbietet, wurde hingegen mit 284 zu 208 Stimmen angenommen und trat im Januar 2005 in Kraft. Im Januar 2006 forderten die vier Kinderbeauftragten Großbritanniens ein totales Verbot von Gewalt in der Kindererziehung; diese Forderung wurde jedoch von der Regierung Tony Blairs abgelehnt. Tony Blair hatte in seiner Vergangenheit bekannt gegeben, dass er gelegentlich seine Kinder schlägt.
Siehe auch
Kielholen, Spießrutenlauf, Spanking
Weblinks
- CorporalPunishment - ausführliche, spezialisierte Dokumentensammlung
- § 1631 BGB
- Ralph Oliver Graef, "Caning - Die Prügelstrafe in Singapur' Juristenzeitung 1996, 1171"
- Entscheidung des Kanadischen Obersten Gerichtshofs in Ottawa vom 30. Januar 2004
- Urteil des Obersten Gerichtshofs von Portugal nach einer Meldung des Berliner Tagesspiegels vom 13. April 2006
- Mit Stock, Rute und Peitsche - Geschichte der körperlicher Züchtigungen in Deutschland von Rob Miller
- Project NoSpank (englisch)
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