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Zölibatsdispens

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Zölibatsdispens ist die Freistellung eines Mannes von der in der katholischen, genauer Lateinischen Kirche geltenden Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit (Zölibat). Eine solche Dispens ist dem Papst vorbehalten und wird derzeit nur in zwei - sehr unterschiedlichen - Fällen erteilt.

Sie kann erstens einem geweihten Priester auf dessen Antrag im Zuge der so genannten Laisierung gewährt werden. Dieser Priester hat nach seiner Priesterweihe geheiratet und ist daraufhin durch seinen Bischof von allen Ämtern und Funktionen entbunden worden. Er darf nicht nur keine priesterlichen Dienste mehr ausüben (siehe aber Character indelebilis), sondern auch in keinem nichtpriesterlichen Dienst oder Ehrenamt eingesetzt werden, bis es nach einem meist langjährigen Verfahren, sofern er dies wünscht und beantragt, zur Laisierung kommen kann. Mit dieser ist die Dispens zur kirchlich gültigen Eheschließung verbunden - nicht jedoch zur Rückkehr in den priesterlichen Dienst.

Zweitens kann einem verheirateten Mann vor der Priesterweihe eine Zölibatsdispens erteilt werden, so dass er, ohne das Versprechen der Ehelosigkeit abzulegen und ohne Einschränkung seines Ehelebens, zum Diakon und Priester geweiht werden kann. Diese Dispens kann nur der zuständige Bischof beantragen, und sie wird derzeit ausschließlich aus nichtkatholischen Kirchen konvertierten Pastoren/Pfarrern gewährt. Erstmals geschah dies für den Mainzer evangelischen Pfarrer Rudolf Goethe, der 1951 mit Zölibatsdispens Pius' XII. zum Priester geweiht wurde. Bedingungen und Verfahrensdauer haben sich seither öfters geändert. Derzeit liegen zwischen bischöflichem Antrag und römischer Dispens gewöhnlich mehrere Jahre. Über Zahlen und Namen gibt es keine zuverlässigen Quellen. Ein Beispiel ist Peter Gerloff.

Zölibatsdispense für konvertierte Amtsträger beleben immer wieder die Diskussion über die Vorschrift des Priesterzölibats selbst.

Weblinks

Wikipedia
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