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Xenokratie

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Der Begriff Xenokratie (von altgriech.: xenos [ξένος], Ausländer, Söldner und kratein [κρατεῖν], herrschen) beschreibt eine Fremdherrschaft.

Der Begriff bezeichnet vorwiegend im geschichtlichen Zusammenhang Militärdiktaturen (in deutscher Staatsrechtstradition: „Generalgouvernements”), die nach der Eroberung eines Gebietes errichtet werden, und über eine Verwaltung durch Besatzungstruppen hinausgehen. Gewöhnlich werden politische Institutionen installiert, deren Führungspositionen nicht militärisch sind und von zivilen Angehörigen der erobernden Macht bzw. lokale Statthalter (Vasallen) besetzt werden.

In der von den Alliierten Siegermächten gegründeten BRD bezeichnet der Begriff Fremdherrschaft im Prozess der Nationenbildung einen völkisch-nationalistischen Kampfbegriff antidemokratischer und präfaschistischer politischer Richtungen, der in den konservativen nationalrevolutionären Strömungen im Begriff „amerikanisch-plutokratische Fremdherrschaft” den Hinweis auf Anti-US-System-Einstellung anbietet. [1] Als Topos im Antisemitismus beschwört der Begriff als verschwörungstheoretische Gedankenkonstrukte die weltweite geheimgehaltene Zionisten-Macht. [2]

Zitate

„Die Bundesrepublik Deutschland ist die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft”.

Carlo Schmid, bekanntester Verfassungsrechtler und „Mitvater” des BRD-Grundgesetzes am 18. 9. 1948 vor dem Parlamentarischen Rat zu Bonn.


Literatur

  • Christian Koller: Fremdherrschaft. Ein politischer Kampfbegriff im Zeitalter des Nationalismus. Campus, Frankfurt am Main 2005 (Rezension [2])

Quellen

  1. Christian Koller: Fremdherrschaft. Ein politischer Kampfbegriff im Zeitalter des Nationalismus.
  2. Brandenburgerische Landeszentrale für Politische Bildung in der Rezension zu Chr. Koller [1]
Wikipedia
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