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Wohngebäude
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Der Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Umgangssprachlich bezeichnet man es oft einfach als (Wohn-)Haus.
Der Begriff wird in Deutschland vor allem in den Landesbauordnungen gebraucht. Dort gelten alle Gebäude als Wohngebäude, die überwiegend, das heißt zu mehr als 50% für Wohnzwecke bestimmt sind. Es können also auch gemischt genutzte Gebäude sein. Die Bauordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Wohngebäuden nach der Höhe:
Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. (Landesbauordnung NRW)
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