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Freie Wohlfahrtspflege

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Der Begriff Freie Wohlfahrtspflege (FW) bezeichnet in Deutschland Vereinigungen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder heilend zu helfen. Unter der freien Wohlfahrtspflege versteht man die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.

Spitzenverbände

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es sechs Dachorganisationen - die "Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege" - mit jeweils einer Vielzahl von Mitgliedsverbänden bzw. -organisationen:

Alle sechs Spitzenverbände haben sich zur Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossen.

Es handelt sich hierbei um gemeinnützige Organisationen, die ihr Handeln an z. B. religiösen (Caritas, Diakonie, ZWST) humanitären (DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband) oder politischen (AWO) Überzeugungen orientieren. Die Verbände sind nicht primär gewinnorientiert. Unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände arbeiten eine Fülle meist rechtlich selbständiger Organisationen. So betreiben Wohlfahrtsverbände bzw. deren rechtlich eigenständigen Unterorganisationen (Landes-, Diözesan-, Bezirksverbände oder eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs) Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime u.v.a.m. Weit über 50 % aller sozialen Einrichtungen in Deutschland sind in Trägerschaft der FW. Ein Teil der Arbeit wird von Menschen freiwillig und unentgeltlich im Ehrenamt geleistet. Allerdings nimmt die Bereitschaft der Menschen, sich im Rahmen von Wohlfahrtsverbänden zu organisieren, in den letzten Jahren kontinuierlich ab (Krise des Ehrenamtes). Dies hängt auch damit zusammen, dass die Attraktivität der besonderen Werte, die die einzelnen Verbände repräsentieren, nachlässt (s. auch Freier Träger). Die Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird zu weit über 90% aus staatlichen Mitteln bzw. den Sozialversicherungen) finanziert. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Leistungsentgelte (z.B. aus der Pflegeversicherung), teilweise gibt es auch pauschale Zuschüsse. Spenden und Eigenmittel (z.B. aus der Kirchensteuer) dienen hauptsächlich zur Aufrechterhaltung nicht staatlich finanzierter Aufgaben, die häufig mit der weltanschaulichen Grundüberzeugung der Verbände korrelieren.

Weblinks

Siehe auch

Sozialwirtschaft

Persönliche Werkzeuge