Wirtschaftsprüferkammer

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Die Wirtschaftsprüferkammer (auch WPK) ist die berufständische Vertretung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Aufgaben

Durch die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) wurde dem Berufsstand die Selbstverwaltung übertragen. Ihr Aufgabenbereich regelt sich hieraus mittel- und unmittelbar. Dazu gehören u.a.:

  • Beratung und Belehrung der Mitglieder zu Fragen der Berufsausübung, Versicherungsfragen, Fragen der Zusammenarbeit mit anderen Freien Berufen sowie Fragen im Zusammenhang mit den Berufsgrundsätzen
  • Vermittlung in Streitigkeiten zwischen Mitgliedern untereinander als auch bei Problemen mit ihren Auftraggebern
  • Überwachung der den Mitgliedern obliegenden Pflichten und Verfolgung von Verstößen (Berufsaufsicht) und bei schwerwiegenden Verstößen gegen Berufspflichten ggf. Weiterleitung an die Generalstaatsanwaltschaft als zuständige Ermittlungsbehörde zur Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (Berufsgerichtsbarkeit)
  • fortlaufende Sichtung der von ihren Mitgliedern geprüften und im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse, deren Prüfung zu den Vorbehaltsaufgaben der Berufsangehörigen gehört, sowie Kontrolle aller bekannt gewordenen Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer (Abschlussdurchsicht)
  • Überprüfung des Bestehens und der Aufrechterhaltung eines lückenlosen Berufshaftpflichtversicherungsschutzes
  • Vertretung der Belange des Berufsstandes gegenüber der Öffentlichkeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausbildung des Berufsnachwuchses und Durchführung des Berufsexamens
  • Führung des Berufsregisters
  • System der Qualitätskontrolle, welches sicherstellen soll, dass die Berufsausübung der Berufsangehörigen einer regelmäßigen, präventiven Kontrolle unterliegt. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer müssen, sofern sie gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, ihre Praxis alle drei Jahre durch einen anderen unabhängigen Prüfer des Berufstandes (Prüfer für Qualitätskontrolle) prüfen lassen ("Peer Review").
  • Benennung von Sachverständigen, Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Kritik

Die Wirtschaftsprüferkammer ist die Zwangsvereinigung eines "freien Berufs". Der Kammerzwang entstammt, wie andere Vorschriften der Wirtschaftsprüfer-Ordnung auch - dem Recht der nationalsozialistischen Zeit. Über diese Rechtsvorschriften wurde von den Nazis versucht, Deutschland in eine ständische Gesellschaft ("Gildensozialismus") umzustrukturieren, in vielen Bereichen durchaus mit Erfolg bis heute. Wesentlich ist, dass einerseits der Zugang zum Wirtschaftsprüfer-Examen und die Durchführung der Prüfung mit unnötigen und im heutigen Rechtsverständnis inakzeptablen Hindernissen versehen ist. Dadurch liegt in Deutschland die Zahl der Wirtschaftsprüfer (und Steuerberater, die ähnlich geschützt sind) je 100T-Einwohner nur ca. 1/3 von der in GB. Aufgrund der deutschen Prüfungsanforderungen und einer einseitigen Durchführung der Prüfung scheitern fast 50% der Kandidaten endgültig. Dadurch, dass die WP-Kammer so die Zahl der WPs steuern kann, ist sie in der Lage, ihren Mitgliedern ein Renten-Einkommen zu verschaffen. Obwohl die Prüfungsdurchführung und der Zugang zur Prüfung vermutlich weder mit dem Europarecht noch mit der freiheitlichen Grundordnung des Art. 2 Grundgesetz übereinstimmen, hat das vom Nationalsozialismus wieder eingesetzte mittelalterliche berufsständische Rechtsverständnis in der Bundesrepublik immer noch Bestand.

Die Durchführung des Examens zum WP ist z.B. mit dem US-Examen zum CPA (Certified Public Accountant) nicht vergleichbar. Es müssen deutliche Abstriche in Bezug auf Reliabilität und Validität des deutschen Test-Verfahrens gemacht werden. Im US-weiten "unified exam" werden nur einheitliche, schon im vorherein getestete Fragen gestellt. Das sichert, dass durch schlechte Fragestellung des Prüfer keine falschen Antworten erzeugt werden. In Deutschland werden, im WP-Examen wie auch bei vielen Uni-Prüfungen, falls die Klausurergebnisse schlecht ausfallen, meistens nur die Prüflinge für die schlechten Ergebnisse verantwortlich gemacht.

Zugang zur Prüfung in den USA hat (in der Regel) jede/r, der genügend Semesterwochenstunden Wirtschaft inkl. Rechnungslegung besucht hat. Auch wenn in Deutschland das Universitäts-Examen grundsätzlich als berufsqualifizierend angesehen wird, müssen noch 3 Jahre Praxis vor der Zulassung zum Examen abgeleistet werden. Das führt zu Zuständen, bei denen junge Absolventen für wenig Geld viel arbeiten müssen und ältere Bewerber gar nicht erst eingestellt werden. U.a werden die in diesem Beruf üblichen hohen Fahrzeiten zur Arbeit vor Ort bei den Mandanten i.d.R. nicht bezahlt.

Weblinks

Website der Wirtschaftsprüferkammer

Wikipedia
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