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Wirtschaftsflüchtling
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Als Wirtschaftsflüchtling bzw. Wohlstandsflüchtling wird ein Mensch bezeichnet, der in seinem Heimatland in existentieller Not lebt und es verlässt, weil er in einem anderen Land bessere ökonomische Lebensbedingungen erwartet. Diese Migration ist ein weltweites Phänomen.
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Rechtsstatus
Wirtschaftliche Not wird in vielen Staaten nicht als Asylgrund anerkannt, so dass Menschen, die ihr Heimatland aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, im Aufnahmeland nicht als asylberechtigte Flüchtlinge anerkannt werden. Um dennoch eine Chance auf den Status als Asylant zu haben, täuschen Wirtschaftsflüchtlinge manchmal politische Gründe für ihre Flucht vor.
Aus diesem Sachverhalt resultieren mehrere Probleme sowohl für den Flüchtling als auch in der der Mehrheitsgesellschaft. So werden Flüchtlinge, die aus wirtschaftlichen Gründen wie Armut oder Hunger geflohen sind, aber andere Gründe vortäuschen, oftmals als "Scheinasylanten" bezeichnet. Den Asylbewerberinnen und Asylwerbern wird vorgeworfen, sie gäben in ihren Asylanträgen nur vor, in ihrem Herkunftsland politischer Verfolgung ausgesetzt zu sein, um in den Aufnahmeländern Vorteile zu erhalten.
Politische Debatte
Vielen Asylbewerbern in Deutschland wird entgegengehalten, keine "politischen" Motive für ihren Asylantrag zu haben, sondern Wirtschaftsflüchtlinge und damit "Scheinasylanten" zu sein.
In der politischen Diskussion um das Asylrecht wird der Begriff gelegentlich nicht nur auf die tatsächlich nicht politisch motivierten und daher abgelehnten Asylbewerber angewandt, sondern auch auf die unter den noch laufenden Verfahren vermuteten Fälle eines Asylrechtsmissbrauchs.
Die Horrorvision vom "massenhaften Missbrauch des Asylrechts" begründen die Verfechter dieses Szenarios oft unter Verweis auf die niedrigen Zahlen an anerkannten Asylbewerbern. Positiv beschiedene Verfahren stellten im Jahr 1989 5 Prozent und 1990 4,4 Prozent aller Asylanträge. Dies suggeriert, dass 95 Prozent der Asylbewerber als "Scheinasylanten" oder "Wirtschaftsasylanten" einzuordnen sind. Im Asylverfahren wurde jedoch bis 2005 lediglich überprüft, "ob die erlittene Verfolgung aus der Sicht des Verfolgerstaates 'politisch motiviert' war." (H. Uihlein 1989: 18). Weit über die Hälfte der verfahrenstechnisch abgelehnten Asylbewerber werden jedoch nicht abgeschoben, weil Grundgesetz und Völkerrecht eine Abschiebung aus humanitären, rechtlichen oder politischen Gründen nicht erlauben. Diese "De-facto-Flüchtlinge" erhalten als Aufenthalstitel eine Duldung. Im Jahre 1989 stellte diese größte Gruppe der Flüchtlinge 57 Prozent der im Asylverfahren abgelehnten Bewerbungen. (Klaus Bade,2001 : 65f)
Literatur
- H. Uihlein, W. Weber, Werkheft Asyl, 3. überarb. Aufl., Karlsruhe 1989
- Klaus J. Bade, "Ausländer- und Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland: Grundprobleme und Entwicklungslinien",2001)
Siehe auch
Arbeitsmigration, Asyl, Asylmissbrauch, Flüchtling
Weblinks
Schwerpunkt Migration (no-racism.net)
