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Willkür
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Das Wort Willkür bezeichnet:
- historisch ein offizielles Privileg von Kurfürsten
- juristisch eine ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes, siehe Recht
- medizinisch die bewusste Kontrolle von Körperfunktionen, siehe Willkür (Medizin)
- soziologisch das soziale Handeln in Gesellschaft, siehe Wille
Siehe auch: Wille (Begriffsklärung)
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
