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Willkür

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Das Wort Willkür bezeichnet:

  • historisch ein offizielles Privileg von Kurfürsten
  • juristisch eine ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes, siehe Recht
  • medizinisch die bewusste Kontrolle von Körperfunktionen, siehe Willkür (Medizin)
  • soziologisch das soziale Handeln in Gesellschaft, siehe Wille


Siehe auch: Wille (Begriffsklärung)


Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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