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Wildunfall
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Begründung: Das ist ein Essay und HowTo. Das Lemma wird nicht beschrieben. Wait4Weekend 13:44, 2. Apr. 2007 (CEST)
Bei Wildunfällen treffen mehrere Rechtsbereiche aufeinander: das Jagdrecht regelt die Verhältnisse in den Lebensräumen des Wildes und die Zuständigkeiten des jeweiligen Jagdberechtigten. Das Straßenverkehrsrecht StVO regelt das Verhalten des Autofahrers, hier speziell im Sinne des Gebotes zu vorausschauender Fahrweise und Gefahrenabwehr. Das Tierschutzrecht Tierschutzgesetz regelt Umgang und Verantwortlichkeit mit Tieren, worin wildlebende Tiere als Mitgeschöpfe eingeschlossen sind. Speziell §17 TschG legt fest, dass Tieren ohne vernünftigen Grund kein Leid und Schaden oder Tod zugefügt werden darf. Seit einiger Zeit - nicht zuletzt aufgrund der hohen und steigenden Zahlen von Wildunfällen und deren Folgen - werden die Rechtsgebiete zur Vermeidung von Wildunfällen zunehmend enger ausgelegt.
Wildunfälle als Chance für neue Kooperationen
Bemerkenswert ist, dass in Sachen Wildunfallschutz Jagd und Tierschutz in gleicher Weise gefordert sind, so dass sich in den ansonsten kontrovers diskutierten Zuständigkeiten hier die Chance einer Reform abzeichnet.
Massiver volkswirtschaftlicher Schaden
Nach Aussage einer Presseveröffentlichung des DJV von 2005 http://www.djv.de nahm die Zahl der Wildunfälle bei manchen Tierarten um knapp ein Drittel zu. "Rund 200.000 Rehe kamen zwischen März 2004 und April 2005 auf Deutschlands Straßen ums Leben - 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Jedes fünfte Reh aus der amtlichen Jagdstreckenstatistik wird demnach im Straßenverkehr "erlegt". Trauriger Spitzenreiter ist Niedersachsen mit über 28.000 verunfallten Rehen - dies entspricht knapp einem Viertel der offiziellen Streckenliste. In Nordrhein-Westfalen liegt der Anteil mit über 30 Prozent noch höher, was 24.500 verunfallten Tieren entspricht. Die offiziell erfassten Kollisionen von Wildschweinen mit Kraftfahrzeugen haben gegenüber dem Vorjahr besonders stark zugenommen: und zwar um rund ein Drittel auf etwa 21.000 Tiere. Zudem stark gefährdet durch den Straßenverkehr sind Damwild mit 3.000 und Rotwild mit 2.500 überfahrenen Tieren."
Hohe Dunkelziffer und Statistikmängel
Es spricht einiges dafür, dass diese Zahlen nur "die Spitze des Eisbergs" sind, da Unfälle mit kleinen Wildtieren kaum erfasst würden. Ferner sind weitaus nicht alle Verkehrsteilnehmer teilkaskoversichert, so dass die Notwendigkeit zur amtlichen Unfallaufnahme nicht gegeben ist. Weiterhin werden keine bundeseinheitlichen Statistiken geführt, so dass die Erfassung mit zahlreichen Mängeln behaftet ist. Hierzu gehört etwa, dass Wildunfälle in Kreisrandgebieten zu teils erheblichen Ungenauigkeiten hinsichtlich der Erfassung und Zuordnung der Unfälle führen. In der Folge bleiben Unfallschwerpunkte oft unerfasst, oder aber aus den bekannten Zahlen erwächst keine Konsequenz, da die Verwaltung von der Zuständigkeit des benachbarten Landkreises ausgeht.
Pflegewildtiere als Folge
Nicht erfasst ist zudem die hohe Zahl der nicht getöteten, sondern verwaisten und pflegebedürftig gewordenen Wildtiere. Allein hieraus entsteht jährlich ein volkswirtschaftlicher Millionenschaden, da diese Tiere oft auf Kosten von Tierärzten, Privatpersonen oder der Allgemeinheit versorgt werden müssen. Dies führt zu einer Folgeproblematik: gepflegte Wildtiere werden unvermeidlich auf den Menschen geprägt. Diese Fehlprägung führt zu einer Abgewöhnung der natürlichen Scheu. Im Fall der späteren Auswilderung sind diese Tiere noch weniger in der Lage, Straßen und Gefahrenzonen zu meiden. Als vom Menschen gepflegte Tiere fühlen sie sich vor allem in der winterlichen Notzeit eher zu Siedlungen hingezogen. Derartige Fehleigenschaften geben sie an Nachkömmlinge weiter. Bei jährlich tausenden gepflegter Wildtiere züchtet die Gesellschaft daher das Problem der Wildunfälle - außer durch das Fahrverhalten der Autofahrer - künstlich heran. Verstärkt wird dieser Problemkomplex durch eine hohe Zahl von Menschen eingesammelter Jungwildtiere, die in der Jungtierzeit fälschlich für verwaist gehalten und angenommen werden.
Hauptursache: überhöhte Geschwindigkeit
Unfallursache Nummer Eins ist laut DJV nach wie vor ueberhöhte Geschwindigkeit: "Ein Reh nimmt das heranbrausende Auto ab einer Geschwindigkeit von etwa 70 km/h nicht mehr wahr und rennt ins Verderben", so Borchert. "Die Gefahr für den Autofahrer ist enorm", bestätigte Peter Meyer, Präsident des ADAC. Ein ausgewachsenes Wildschwein schlage beim Zusammenstoß mit einem 50 km/h schnellen Fahrzeug mit dem Gewicht von rund zwei Tonnen ein, was einem Nashorn gleich komme. "Autofahrer sollten unbedingt die Schilder 'Achtung Wildwechsel' beachten und in waldreichen Gebieten besonders aufmerksam sein", so Meyer. Auf dieser Grundlage stellt sich die - eingangs erwähnte - Sicht mittlerweile zunehmend als überholt dar. Nicht mehr das Tier wird als Verursacher gesehen; vielmehr wird der Mensch durch sein unangepasstes Verhalten ins Ziel der Bemühungen genommen. Neuere Strategien gegen Wildunfälle zielen daher auf möglichst alle Risikofaktoren.
Hierzu zählen:
- Verringerung der Fahrgeschwindigkeit - Beeinflussung des Fahrers
- Verringerung ggf. vorhandener Überbestände an Wild
- Abbau von "grünen Versiegelungsflächen" in der Nähe von Wildunfallschwerpunkten. Entfernung von Waidezäunen, die dem Wild ein Durchdringen verwehren, so dass es über die Straßen ausweicht.
- Bewusstmachung von Wildunfallschwerpunkten in der Bevölkerung im Einzugsbereich der Problemzone
- Bildungspolitische Basisarbeit in Schulen, Kindergärten im Sinne eines ganzheitlichen, umweltgerechten Verhaltens im öffentlichen Raum
- Nutzung vorhandener Multiplikatoren (Tierschutz, Bürgerinitiativen usw.) und Erweiterung um die Belange des Wildschutzes im Straßenverkehr, Streckenpatenschaften etc.
Politische Konsequenzen
Im Jahr 2004 hat der Ausschuss für Verkehrstechnik des Deutschen Verkehrssicherheitsrates sich des Problems der Wildunfälle besonders angenommen. Dabei wurden die bisherigen Konzepte, und das Verkehrszeichen "Achtung Wildwechsel" als unzureichend angesehen. Auch aufwändige telematische Anlagen zur Vergrämung des Wildes wurden als wenig hilfreich erachtet, das sie aufs Ganze gesehen mehr zu Verdrängungseffekten als zur ursächlichen Problemlösung beitragen. Neben einer Plakataktion ist die Broschüre "Besser langsam als Wild" von DVR http://www.dvr.de , ADAC und DJV Bestandteil des Konzeptes.
Vermeidung von Wildunfällen
Es würde an dieser Stelle zu weit führen, die diesbezügliche Breite der Rechtspraxis darzulegen.
- Die STVO regelt zunächst, dass durch jahreszeitlich und situationsangepasstes Verhalten drohenden Wildunfällen zu begegnen ist. Dies ist keine "Kann"-Bestimmung, sondern obliegt der Gefahrenabwehrpflicht des Fahrers.
- Bei Dämmerung und in ländlichen Regionen langsam fahren, die Straßenränder gut beobachten;
- Bei Auftauchen von Wild abblenden, wenn möglich gefahrlos verlangsamen und das Wild wechseln lassen, dabei auf häufig nachfolgende Tiere achten bzw. warten.
- Sämtlich gilt für das Verhalten des Fahrers im Umgang mit Wildtieren, dass andere Verkehrsteilnehmer hierdurch nicht gefährdet werden dürfen.
- Im Umkehrschluss bedeutet das Vorgenannte, dass der Schutz des Menschen nach deutschem Recht Vorrang vor den Tieren hat. Insofern folgt daraus: falls zum Schutz des Menschen ein Zusammenprall mit einem Wildtier nicht vermeidbar ist, so muss dieser notfalls in Kauf genommen werden.
- Bei Hasen / Wildkaninchen ist zu beachten: diese Tiere flüchten oft lange Strecken geradeaus oder am Straßenrand. Wenn der Fahrer das Tier überholen will, läuft der Hase oft doch unvermittelt vors Auto ("Haken schlagen"!). Dieses arttypische Verhalten von Hasen etc. kann notfalls nur durch Anhalten im Sinne der Vermeidung eines Wildunfalls umgangen werden. Das setzt aber absolut ruhige Strassenverhältnisse voraus.
- Wildschweine sind nicht wie Rehe dämmerungs- sondern nachtaktiv. Hier werden oft die hohen Stückzahlen der sog. Rotten unterschätzt. Mitunter können 10 bis 15 Tiere in einem die Fahrbahn wechseln.
- Ist dennoch ein Wildunfall eingetreten, ist gefahrlos anzuhalten, als erstes das eigene Fahrzeug abzusichern (+ Warnweste tragen!). Danach ist die Polizei zu verständigen, die den jeweiligen Jagdberechtigten informiert und ggf. den Unfall polizeilich aufnimmt.
Umgang mit verletzten Wildtieren
Hier sind wieder zwei Rechtsgebiete relevant:
- nach dem Tierschutzgesetz ist es geboten, verletzten Tieren zu helfen und ihnen Leiden zu ersparen. Dazu kann es sinnvoll sein, leichter verletzte Tiere in tierärztliche Behandlung zu bringen. Übersehen wird dabei allerdings
- a) auch bei leichter Verletzung stellt allein der Transport eine mitunter lebensbedrohliche Stressituation für das Tier dar. Selbst gesunde Wildtiere, vor allem die extrem stressintoleranten Rehe, können leicht nur durch den Transportstress verenden;
- b) selbst bei äußerlich unsichtbaren Unfallfolgen am Tier sind zumeist erhebliche innere Verletzungen zu befürchten.
- c) Schließlich hängt die Perspektive auch davon ab, ob ein bei Wildtieren erfahrener Tierarzt verfügbar ist, was eher selten der Fall sein dürfte.
- Tiermedizinisch geboten ist vor einem Transport eine kreislaufstabilisierende und schmerzstillende Injektion.
- Nach dem Bundesjagdgesetz bzw. den entsprechenden Landesgesetzen ist jedoch die Entnahme von Wildtieren aus der Natur als Wilderei strafbar. Eine Mitnahme verletzter Wildtiere überspielt daher in keinem Fall das Aneignungsrecht des Jagdberechtigten. Hat ein Laie oder Unfallbeteiligter ein krankes oder verunfalltes Wildtier z.B. ärztlich versorgt, und fordert der Jagdberechtigte das Tier anschließend zurück, so ist dem Wunsch des Jagdberechtigten Folge zu leisten. Allerdings ist der Jagdberechtigte zivilrechtlich verpflichtet, dem Helfer die entstandenen Kosten (z.B. Tierarzt, Pflege usw.) in angemessener Form zu erstatten.
- In der Inanspruchnahme des Jagdberechtigten liegt die Chance, die Situation durch einen Fachkundigen beurteilen zu lassen.
- Bei der Arbeitsgemeinschaft Wildtierhilfe Deutschland http://www.wildtier.de werden jährlich hunderte verletzter oder verwaister Wildtiere durch Jagdberechtigte zur Pflege abgegeben. Außerdem fordern zunehmend mehr Jagdberechtigte Informationen an, um selbst diese Tiere aufzuziehen und auszuwildern.
- Die herbeigerufene Polizeistreife kann in Deutschland eigenmächtig entscheiden, ob das Tier ärztlicher Behandlung bedarf oder vor Ort den Gnadenschuß erhält.
Schlussendlich sind alle Bemühungen um verletzte Wildtiere nach der Perspektive zu bewerten, ob das wildgeprägte Tier nach Ausbehandlung ein artgerechtes Leben weiterführen kann. Für unfallbedingt "behinderte" und erwachsene Wildtiere muss dies im Gehege zumeist aufgrund unabweisbarer artbedingter Voraussetzungen (Scheu usw.) verneint werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Wildunfall nahezu immer das Leben eines Wildtieres zerstört und daher Abhilfe nur in vorausschauender, umsichtiger und vor allem langsamer Fahrweise liegt.
Weblinks
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