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Wikipedia:Löschkandidaten/DDR-URV/Sache, Gegenstand, Ding
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Die Wörter Sache, Ding oder Gegenstand stehen
- in der Regel als Platzhalter für ein konkretes, materielles Objekt
- im übertragenen Sinne auch für rein geistige Konzepte (Idee, Ereignis, Thema)
- für einen Sachverhalt
Inhaltsverzeichnis |
Mögliche Bedeutungen in speziellen Fachgebieten
Rechtswissenschaft
Zur juristischen Definition einer Sache siehe unter Sache (Recht). Gegenstand ist in der Rechtswissenschaft ein Oberbegriff, der alles umfasst, was Objekt von Rechten sein kann, also neben Sachen auch Forderungen und Rechte.
Philosophie
Die Worte "Ding", "Gegenstand", "Sache" (und auch "Objekt") werden von einigen Philosophierichtungen synonym verwendet, von anderen mit geringfügigen Bedeutungsunterschieden.
Generell wird angenommen, dass Dingen bestimmte Eigenschaften zukommen und sie in bestimmten Beziehungen zu anderen Dingen stehen.
Einige philosophische Schulen vertreten die Ansicht, dass Dinge und Gegenstände unabhängig von der menschlichen Erkenntnis existieren und wahrgenommen werden. Andere verneinen dies. Die erste Position wird oft als Realismus, die zweite als Idealismus bezeichnet; zu beachten ist, dass beide Wörter auch andere Bedeutungen haben können. Eine mittlere Position nimmt der Transzendentalismus Immanuel Kants ein (siehe auch: Ding an sich). Eher auf der ersten Seite stehen die meisten praktischen Wissenschaften sowie etwa der Dialektische Materialismus. Der kritische Rationalismus lässt die Frage offen, weil sie unbeantwortbar sei, neigt praktisch aber dazu, eine unabhängige Realität anzuerkennen. Der Deutsche Idealismus sieht dagegen eine beidseitige Abhängigkeit des Subjekts und der Objekte. Arthur Schopenhauer sieht alle Dinge ebenso wie das erkennende Ich als Manifestationen eines einzigen „Willens“. Eine radikale Position vertritt der Solipsismus, nach dem nichts außer dem Subjekt existiert.
Weite Umschreibungen
Die Definition von „Ding“ (oder, wie manche es noch weiter fassen, „Seiendes“) ist äußerst schwierig. Neben anderen hat etwa Martin Heidegger darauf hingewiesen, dass schon ein gewisses Vorverständnis des Begriffs „Sein“ existieren muß, um überhaupt über „Seiendes“ zu sprechen (vergleiche Hermeneutischer Zirkel). Um dies zu umgehen, werden Dinge oft einfach als Objekte der Erkenntnis beschrieben, so dass der Begriff alles umfasst, was überhaupt wahrgenommen und gedacht werden kann.
In der materialistischen Dialektik wird ein „Ding“ als „System von Qualitäten“ definiert. Dinge seien „materiell“. Der Begriff „Gegenstand“ umfasst in dieser Philosophie neben den Dingen auch Eigenschaften, Urteile und Begriffe („abstrakte Gegenstände“).
- Beispiel: In dem Urteil „Eine sophistische Schlussfolgerung ist eine bewusst falsche Konstruktion, die zum Ziel hat, Menschen in die Irre zu leiten“, ist der Begriff „sophistische Schlussfolgerung“ der Denk-Gegenstand.
Engere Umschreibungen
Eine weitere, engere Definition (oft in mechanizistischen Philosophien) betrachtet ein Ding oder einen Gegenstand als etwas, das einen „Körper“, das heißt eine begrenzte räumliche Ausdehnung und messbare Eigenschaften hat. Eine begrenzte zeitliche Ausdehnung, also Dauer der Existenz eines Dings, wird meist nicht berücksichtigt.
Sache und Sachverhalt
Eine Sache ist: Das ist blau. Ein Sachverhalt ist: Was bedeutet "blau"?
