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Wikipedia:Löschkandidaten/DDR-URV/Abgebildetes

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Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/DDR-URV/Abgebildetes, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.


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Abgebildetes bezeichnet in der Terminologie früherer Erkenntnistheorien das, was man „Urbild“ nannte (bei Platon ein Abbild unkörperlichen Ideen, bei Plotin ist das Urbild die schöpferische Ursache des Abbilds), als das Glied einer Widerspiegelungsbeziehung, das dem Abbild zugrunde liegt, mit dem das Abbild übereinstimmt, das aber unabhängig von dem Abbild existiert.

Nach dieser Theorie existiert das Abgebildete aus dem Bereich der Erkenntnisobjekte, das durch ideelle Abbilder dargestellt ist, vorwiegend objektiv-real. Abbilder über objektiv-reale Gegenstände bilden eine elementare Voraussetzung für den Vollzug der materiellen Tätigkeit der Menschen.

Doch gibt es auch Abgebildetes, das ideeller Natur ist, z.B. wissenschaftliche Aussagesysteme oder deren Bestandteile, die zum Gegenstand metawissenschaftlicher Überlegungen werden. Abgebildetes, das ideeller Natur ist, wird jedoch letztlich deshalb durch Abbilder erfasst, um den materiellen Lebensprozess der Menschen bewußter gestalten zu können.

Das Abgebildete im Bereich des Erkenntnisobjektes ist allerdings mit dem Erkenntnisobjekt nicht identisch, sondern umfasst nur den Teilbereich desselben, über den ideelle Abbilder bereits erreicht wurden.

Eine funktionelle Darstellung zwischen einer Abbildung und dem Abgebildeten kann wie folgt beschrieben werden:

"Abbild" und "Abgebildtes" werden als Eigenschaften von materiellen oder ideellen Gegebenheiten verstanden. Und zwar kommt einer Gegebenheit x' die Eigenschaft, Abbild einer Gegebenheit x zu sein, und einer Gegebenheit x die Eigenschaft, durch x' Abgebildetes zu sein, dann zu, wenn zwischen x' und x eine Widerspiegelungsbeziehung besteht. Eine Gegebenheit x' stehtr dann in einer Widerspiegelungsbeziehung zu einer Gegebenheit x (bzw. x' spiegelt x dann wider), wenn sich die Gesamtheit der folgenden Beziehungen zwischen x' und x findet:

  • 1. x' und x sind voneinander verschieden (bzw. x' und x sind nicht identisch) und
  • 2. x' existiert abhängig von x und
  • 3. x existiert nicht abhängig von x' und
  • 4. x' stimmt mit x überein (bzw. x' entspricht x bzw. x' ist x ähnlich)

Schlußfolgerung:

Wenn die Gesamtheit dieser Beziehungen zwischen zwei Gegebenheiten x' und x besteht, dann besitzt x' die Eigenschaft, Abbild von x zu sein, und x die Eigenschaft, durch x' Abgebildetes zu sein.

Die genannten Eigenschaften kommen also den beiden Gliedern einer Widerspiegelungsbeziehung zu, und zwar die Eigenschaft, Abbildung von etwas zu sein, dem Vorderglied (hier: x') und die Eigenschaft, durch etwas Abgebildetes zu sein, dem Hinterglied (hier: x) einer Widerspiegelungsbeziehung. Häufig werden die Gegebenheiten, denen die Eigenschaften, Abbild von etwas zu sein, bzw. die, durch etwas Abgebildetes zu sein, zukommen, als "Abbild" und "Abgebildetes" bezeichnet. Wenn man dieser Bezeichnung folgt, muss folgendes strikt beachtet werden, um theoretische Konfusionen auszuschließen:

  • Die Eigenschaft, Abbild von etwas zu sein, bzw. die, durch etwas Abgebildetes zu sein, kann der betreffenden Gegebenheit niemals an sich, sondern stets nur in Verbindung mit mindestens einer von ihr verschiedenen Gegebenheit zukommen.
  • Abbild von etwas zu sein bzw. durch etwas Abgebildetes zu sein stellt jeweils nur eine Eigenschaft einer Gegebenheit dar und darf nicht mit der gesamten Gegebenheit. die eine dieser Eigenschaften besitzt, identifiziert werden.

Beispiele

Eine Aussage A, der die Eigenschaft, Abbild eines Sachverhalts zu sein, besitzt neben dieser Eigenschaft viele andere. Solche weiteren Eigenschaften einer Aussage sind etwa, dass sie über einen bestimmten Sachverhalt informiert, in einer bestimmten Weise sprachlich dargestellt ist, eine logische Struktur besitzt, eine bestimmte praktische oder theoretische Bedeutung besitzt u.a. Keine Gegebenheit kann auf die Eigenschaft, Abbild von etwas zu sein, bzw. auf die, durch etwas Abgebildetes zu sein, reduziert werden. Die genannten Eigenschaften sind nur dann möglich, wenn eine Gegebenheit weitere von diesen Eigenschaften verschiedene Merkmale besitzt. So ist die Eigenschaft der Aussage A, Abbild eines Sachverhalts S zu sein, daran gebunden, dass die Aussage A eine bestimmte Information über den Sachverhalt S bietet.

Siehe auch: Abbild, Erkenntnis, Abbildrelation

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