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Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
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Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜV) vom 23. Mai 1969 (auch: Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK), engl. Vienna Convention on the Law of Treaties (VCLT)) regelt das Recht der Verträge zwischen Staaten. Damit ist es ein grundlegender völkerrechtlicher Vertrag.
Inhaltsverzeichnis |
Zustandekommen
Zwei Resolutionen der Generalversammlung folgend, kam zweimal, 1968 und 1969, die „United Nations Conference on the Law of Treaties“ in Wien in der neuen Hofburg zusammen, um über den Vertragstext zu beraten. In seiner endgültigen Fassung wurde dieser 1969 angenommen und zur Unterzeichnung freigegeben. Das Original des Abschlussdokuments lagert im Archiv des Außenministeriums der Republik Österreich. Der Vertrag trat am 27. Januar 1980 in Kraft, nachdem ihm 35 Staaten beigetreten waren.
Geltungsbereich
Es gilt für alle ihm beigetretenen Staaten; das sind etwa die Hälfte aller bestehenden Staaten, wobei auch bedeutende Staaten, wie etwa die USA, Frankreich, Brasilien und Indonesien noch nicht beigetreten sind. Für Deutschland gilt das Übereinkommen seit dem 20. August 1987. Es gilt nur für Verträge, die von Staaten nach deren Beitritt geschlossen wurden. Da die Konvention in weiten Teilen jedoch nur bereits bestehendes Völkergewohnheitsrecht kodifiziert hat, können die meisten ihrer Bestimmungen auch auf Verträge angewandt werden, die abgeschlossen wurden ohne dass die beteiligten Staaten ihr beigetreten waren.
Die rechtsdogmatische Schwäche des WÜV besteht darin, dass es selbst nur ein Vertrag ist und somit keinen höheren Rang hat als die Verträge, für die seine Regelungen gelten sollen. Theoretisch wäre es also möglich, dass in einem zu schließenden Vertrage ausdrücklich von den Bestimmungen des WÜV abgewichen wird.
Inhalt
Zum Regelungsinhalt gehört das Recht über den Abschluss und das Inkrafttreten von zwischenstaatlichen Verträgen. Dazu gehören Regelungen darüber, wer einen Staat wirksam vertreten kann und wie ein Staat einem Vertrag zustimmen kann. Bedeutend ist die Regelung, dass ein Staat, der seinen Beitritt zu einem Vertrag etwa durch dessen Unterzeichnung signalisiert, aber diesen noch nicht ratifiziert hat, alles zu unterlassen, was den Ziel und Zweck des Vertrages vereiteln würde (Frustrationsverbot). Staaten dürfen unter festgelegten Voraussetzungen auch Vorbehalte gegen Teile eines Vertrages äußern, sofern die anderen Vertragspartner dies zulassen. Dann gelten diese Regelungen des Vertrages gegen den den Vorbehalt aussprechenden Staat nur im Rahmen dieses Vorbehalts. Des weiteren werden die Einhaltung, Anwendung und Auslegung von Verträgen geregelt. Dabei wird auch der allgemeine Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" festgeschrieben. Auch die Auslegungsregeln entsprechen weitgehend den allgemeinen Regeln, die auch im nationalen Recht gelten. Im Gegensatz zum nationalen Recht kann jedoch Völkervertragsrecht durch Gewohnheitsrecht überlagert und somit geändert werden.
Mitgliedstaaten
Ratifiziert haben die WVK folgende Staaten (nicht Mitglieder sind u.a. die USA und Frankreich):
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- Algerien
- Bild:Flag of Andorra.svg Andorra
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- Bild:Flag of Australia.svg Australien
- Bild:Flag of Barbados.svg Barbados
- Belarus
- Bild:Flag of Belgium (with spacing).svg Belgien
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- Bild:Flag of Chile (bordered).svg Chile
- Bild:Flag of the People's Republic of China.svg China
- Bild:Flag of Costa Rica.svg Costa Rica
- Bild:Flag of Denmark.svg Dänemark
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- Bild:Flag of Guatemala.svg Guatemala
- Bild:Flag of Guinea.svg Guinea
- Bild:Flag of Haiti.svg Haiti
- Bild:Flag of Iran.svg Iran
- Bild:Flag of Italy.svg Italien
- Bild:Flag of Jamaica.svg Jamaika
- Bild:Flag of Japan (bordered).svg Japan
- Bild:Flag of SFR Yugoslavia.svg Jugoslawien
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(entpricht heute Bild:Flag of Serbia (state) (bordered).svg Serbien
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und Montenegro)
- Bild:Flag of Kazakhstan.svg Kasachstan
- Bild:Flag of Kyrgyzstan.svg Kirgisistan
- Bild:Flag of Kiribati.svg Kiribati
- Bild:Flag of Colombia.svg Kolumbien
- Bild:Flag of the Democratic Republic of the Congo.svg Demokratische Republik Kongo
- Bild:Flag of the Republic of the Congo.svg Republik Kongo
- Bild:Civil Ensign of Croatia.svg Kroatien
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- Bild:Flag of Cuba.svg Kuba
- Bild:Flag of Kuwait.svg Kuwait
- Bild:Flag of Laos.svg Laos
- Bild:Flag of Lesotho.svg Lesotho
- Bild:Flag of Latvia.svg Lettland
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- Bild:Flag of Liberia.svg Liberia
- Bild:Flag of Liechtenstein.svg Liechtenstein
- Bild:Flag of Lithuania.svg Litauen
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- Bild:Flag of Luxembourg.svg Luxemburg
- Bild:Flag of Malawi.svg Malawi
- Bild:Flag of Malaysia.svg Malaysia
- Bild:Flag of Maldives.svg Malediven
- Bild:Flag of Mali.svg Mali
- Bild:Flag of Morocco.svg Marokko
- Bild:Flag of Mauritius.svg Mauritius
- Bild:Flag of Macedonia.svg Mazedonien
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- Bild:Flag of Mongolia.svg Mongolei
- Bild:Flag of Mozambique.svg Mosambik
- Bild:Flag of Nepal (with spacing).svg Nepal
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- Bild:Flag of Niger.svg Niger
- Bild:Flag of Nigeria.svg Nigeria
- Bild:Flag of Oman.svg Oman
- Bild:Flag of Austria.svg Österreich
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- Bild:Flag of Pakistan.svg Pakistan
- Bild:Flag of Panama.svg Panama
- Bild:Flag of Paraguay.svg Paraguay
- Bild:Flag of Peru.svg Peru
- Bild:Flag of the Philippines.svg Philippinen
- Bild:Flag of Poland (bordered).svg Polen
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- Bild:Flag of the Solomon Islands.svg Salomonen
- Bild:Flag of Saudi Arabia.svg Saudi-Arabien
- Bild:Flag of Sweden.svg Schweden
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- Bild:Flag of Senegal.svg Senegal
- Bild:Flag of Slovakia (bordered).svg Slowakei
- Bild:Flag of Slovenia (bordered).svg Slowenien
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- Bild:Flag of Saint Vincent and the Grenadines.svg St. Vincent und die Grenadinen
- Bild:Flag of Sudan.svg Sudan
- Bild:Flag of Suriname.svg Suriname
- Bild:Flag of South Korea (bordered).svg Südkorea
- Bild:Flag of Syria.svg Syrien
- Bild:Flag of Tajikistan.svg Tadschikistan
- Bild:Flag of Tanzania.svg Tansania
- Bild:Flag of the Czech Republic (bordered).svg Tschechien
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- Bild:Flag of Tunisia.svg Tunesien
- Bild:Flag of Turkmenistan.svg Turkmenistan
- Bild:Flag of Ukraine.svg Ukraine
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- Bild:Flag of Uruguay.svg Uruguay
- Bild:Flag of Uzbekistan.svg Usbekistan
- Bild:Flag of the United Kingdom.svg Vereinigtes Königreich
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- Bild:Flag of the Vatican City.svg Vatikanstadt
- Bild:Flag of Vietnam.svg Vietnam
- Bild:Flag of the Central African Republic.svg Zentralafrikanische Republik
- Bild:Flag of Cyprus (bordered).svg Zypern
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Fundstellen
Verwandte Abkommen
Das Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen von 1986 ähnelt dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge deutlich. Es ist noch nicht in Kraft getreten.
Weblinks
- Deutsche Übersetzung der Wiener Vertragsrechtskonvention
- Wiener Vertragsrechtskonvention auf Englisch/pdf
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