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Widerspruch

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Das Wort Widerspruch bezeichnet

  • umgangssprachlich eine widersprechende Äußerung
  • eine Art Protest: man nimmt etwas nicht widerspruchslos hin!
  • in der Rhetorik etwa eine Gegenrede
  • in der juristischen Fachsprache einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen: Siehe Widerspruch (Recht)
  • in der Logik, Mathematik und Wissenschaftstheorie das Auftreten sich einander widersprechender Bestimmungen/Aussagen über ein und dasselbe Objekt. Dabei dient das Aufspüren von Widersprüchen oft zur Entkräftung von Aussagen: Siehe Kontradiktion
  • einen Begriff aus der Hegelschen Philosophie, den auch Karl Marx übernommen hat: Siehe Widerspruch (Dialektik)
  • Satz vom Widerspruch
  • Als Widerspruch im Verwaltungsrecht versteht man das Vorverfahren für den Rechtschutz gegen einen Verwaltungsakt

Siehe auch: Aporie, Antagonismus, Realrepugnanz, Widerlegung und Antinomie

Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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