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Widerspruch
Aus Kefk.
Das Wort Widerspruch bezeichnet
- umgangssprachlich eine widersprechende Äußerung
- eine Art Protest: man nimmt etwas nicht widerspruchslos hin!
- in der Rhetorik etwa eine Gegenrede
- in der juristischen Fachsprache einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen: Siehe Widerspruch (Recht)
- in der Logik, Mathematik und Wissenschaftstheorie das Auftreten sich einander widersprechender Bestimmungen/Aussagen über ein und dasselbe Objekt. Dabei dient das Aufspüren von Widersprüchen oft zur Entkräftung von Aussagen: Siehe Kontradiktion
- einen Begriff aus der Hegelschen Philosophie, den auch Karl Marx übernommen hat: Siehe Widerspruch (Dialektik)
- Satz vom Widerspruch
- Als Widerspruch im Verwaltungsrecht versteht man das Vorverfahren für den Rechtschutz gegen einen Verwaltungsakt
Siehe auch: Aporie, Antagonismus, Realrepugnanz, Widerlegung und Antinomie
- Griechisch: antiphasis
- Lateinisch: contradictio
- Englisch: contradiction
- Französisch: contradiction
- Spanisch: la contradicción
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
