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Whistleblower

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Whistleblower (engl. „Skandalaufdecker“, wörtlich „Pfeifenbläser“) bezeichnet einen Informanten, der Missstände, illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) oder allgemeine Gefahren (z. B. Verstrahlung) von denen er an seinem Arbeitsplatz erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

Es gibt vier Kriterien für Whistleblowing:

  1. Brisante Enthüllung: Ein Whistleblower enthüllt nicht tolerierbare Gefahren, Risiken und Fehlentwicklungen, Korruption, Verstöße gegen internationale Abkommen, die das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft oder die Umwelt bedrohen.
  2. Selbstlose Motive: Er handelt nicht aus Eigennutz, sondern aus Sorge um das Wohlergehen der Mitmenschen und den Erhalt der Umwelt.
  3. Alarm schlagen: Er bringt Missstände an seinem Arbeitsplatz zur Diskussion. Wenn die Firma nicht angemessen reagiert, geht er an die Öffentlichkeit.
  4. Bedrohung der Existenz: Er geht ein hohes Risiko ein, setzt seine berufliche Karriere oder gar seine Existenz aufs Spiel.

Whistleblower sind Dissidenten oder Hinweisgeber aus Gewissensgründen - Menschen, die in einem Akt der Zivilcourage unlautere Machenschaften von Regierungen, Verwaltungen oder Unternehmen an die Öffentlichkeit bringen, um diese Missstände zu unterbinden. Whistleblower setzen so nicht selten ihren Arbeitsplatz und ihr soziales Ansehen und ihren Ruf aufs Spiel. Sie werden sehr häufig Opfer von Mobbing-Attacken. Wer Staatsgeheimnisse an die Öffentlichkeit bringt, zum Beispiel Entsorgung von Atommüll im Meer, kommt unter Umständen ins Gefängnis oder wird in die Psychiatrie eingewiesen. Wer Fehlverhalten großer Unternehmen, bei denen hohe Investitionen auf dem Spiel stehen, publik macht, muss auch mit hohen Schadenersatzforderungen und kriminellen Angriffen rechnen.

Dabei handelt der Whistleblower loyal, in dem er sich z.B. mit seiner Firma identifiziert und an ihre Zukunft denkt. Er will sie vor der Gefahr bewahren, angeklagt und zur Rechenschaft gezogen zu werden. Zur Eindämmung von Korruption und zur Sicherung des sozialen Friedens werden Whistleblower-Schutzgesetze dringend notwendig.

Der angloamerikanische Rechtsbegriff findet bislang keine exakte Entsprechung im Deutschen - gleichwohl reflektierten etwa Wissenschafts- und Verwaltungsethik das Phänomen „Whistleblowing“ zunehmend . In Großbritannien und USA schützt das Gesetz Whistleblower bereits zunehmend (Whistleblower Protection Act). Hier wurden bereits große Prozesse gewonnen. Außerdem verabschiedete der US-Kongress 2002 im Anschluss an mehrere Finanzskandale den Sarbanes-Oxley Act (SOX). Nach dem SOX müssen US-Aktiengesellschaften und ihre Unternehmenseinheiten in der EU sowie Nicht-US-Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, im Rahmen ihres Prüfungsausschusses Verfahren zur Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von Beschwerden einführen, die der Emittent in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen und Wirtschaftsprüfungsfragen erhält; und zur vertraulichen, anonymen Einreichung von Beschwerden durch Angestellte des Emittenten in Bezug auf fragliche Rechnungslegungs- oder Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Darüber hinaus enthält Abschnitt 806 des SOX Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes von Beschäftigten börsennotierter Unternehmen, die Beweise für Betrug vorlegen, vor Vergeltungsmaßnahmen, die wegen der Nutzung des Meldeverfahrens gegen sie ergriffen werden könnten.

Trotz der Repressionen, die Whistleblower unter Umständen erleiden, würden sich - laut einer US-Studie (Dr. Don Soeken) - 90% der Whistleblower in der gleichen Situation noch einmal genauso verhalten.

2002 wurden drei Whistleblowers vom Time Magazine als Person of the Year ausgezeichnet.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat für anonyme Hinweise auf Korruption eigens eine Website in Betrieb genommen.

Inhaltsverzeichnis

Prominente Whistleblower

  • Hippasos von Metapont (* ca. 450 v. Chr.) war ein griechischer Mathematiker aus dem Kreis der Pythagoreer. Der Legende nach soll Hippasos den Beweis der Existenz der Irrationalen Zahlen an Außenstehende verraten haben, wofür ihn die Pythagoreer im Meer ertränkt haben sollen. Die Doktrin des Pythagoras war: Das Maß aller Dinge ist die Zahl. Das kann man deuten als Behauptung, alle Zahlenverhältnisse ließen sich durch Verhältnisse natürlicher Zahlen (also als rationale Zahlen) ausdrücken. Möglicherweise musste Hippasos also sterben, weil nicht alle Welt wissen durfte, dass bewiesen war, dass die alte pythagoreische Lehre falsch ist.
  • Meier 19 war ein Polizist der Stadtpolizei Zürich, der eine Polizei- und Justizaffäre an die Öffentlichkeit brachte und danach verfolgt wurde. Über seinen Fall gibt es auch ein Buch und einen Film.
  • Jürgen Bertram: mit seinem politischem Buch "Mattscheibe Das Ende der Fernsehkultur"
  • Paul van Buitenen, EU-Kontrollbeamter, der sich 1998 öffentlich gegen die betrügerischen Machenschaften einiger Mitglieder der Europäischen Kommission wandte. Als Folge seiner Aktion musste die ganze Kommission zurücktreten. Eine weitere Folge war, dass Paul von Buitenen vier Monate lang beurlaubt wurde (mit Halbierung seines Entgelts) und danach an eine "ungefährliche" Stelle versetzt wurde. Heute ist er Mitglied des Europaparlaments und vertritt die niederländische Kleinpartei Europa Transparant.
  • Klaus Förster, in den 80er Jahren ein hoher Beamter der nordrhein-westfälischen Finanzbehörden, deckte durch seine Zivilcourage die illegale Parteispenden-Praxis Friedrich Karl Flicks, den Flick-Skandal auf. Heute arbeitet er privatwirtschaftlich als Selbständiger im Rheinland.
  • Ein israelischer Atomtechniker, Mordechai Vanunu, verriet 1986 westlichen Medien, dass Israel die Atombombe besitzt. Er wurde vom israelischen Geheimdienst von Italien nach Israel verschleppt und wegen Geheimnisverrats von einem israelischen Gericht zu einer 18-jährigen Haftstrafe verurteilt.
  • Katherine Gun, Übersetzerin beim britischen Geheimdienst GCHQ, gab der Öffentlichkeit preis, dass UN-Behörden und -Delegierte vom britischen Geheimdienst abgehört werden. Sie konnte ihre Beteiligung an den Vorbereitungen zum 3. Golfkrieg nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Vom Gericht wurde sie freigesprochen.
  • Hans-Peter Martin, Mitglied des Europäischen Parlaments, versuchte im Jahre 2004 Tagegelderschleichungen zu beweisen.
  • Klar festzuhalten ist, dass nicht der US-amerikanische Vizepräsidentenberater Lewis Libby oder die beteiligte, notgedrungen zurückgetretene New York Times- Journalistin Judith Miller als Whistleblower gelten können, wohl aber der Ehepartner der gesetzeswidrig aufgedeckten CIA-Geheimagentin, Joseph C. Wilson, der mit seinem öffentlichen Eintreten für die ihm fachlich genau bekannte Wahrheit (dass kein nigerischer Atomwaffenrohstoff von Saddam Hussein erhandelt worden war) den Racheakt Libbys auslöste.
  • Christoph Meili, ehemaliger Wachmann der Schweizerischen Großbank UBS schmuggelte 1997 Holocaust-Dokumente aus der Bank und rettete sie vor dem Aktenvernichter.

Literatur

  • Antje Bultmann, Naturwissenschaftler-Initiative ‚Verantwortung für den Frieden’, DGB-Angestellten - Sekretariat (Hg.): Auf der Abschussliste - Wie kritische Wissenschaftler mundtot gemacht werden sollen, Knaur-Verlag, München 1997, ISBN 3-426-77265-5
  • Dieter Deiseroth: Berufsethische Verantwortung in der Forschung, Möglichkeiten und Grenzen des Rechts, Münster, LIT-Verlag, 1997, ISBN 3-8258-3160-4
  • Dieter Deiseroth: 'Whistleblowing in Zeiten von BSE – Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst', Berlin-Verlag, 2001, ISBN 3-8305-0258-3
  • Deiseroth / Göttling: Der Fall Nikitin.Whistleblower-Preis 1999. MIRZ- Schriftenreihe, G. Emde Verlag, Pittenhart, 2000, ISBN 3-923637-56-X
  • Deiseroth/Falter: Zivilcourage im BSE-Skandal - und die Folgen. Whistleblower-Preis 2001 für die Tierärztin Dr. Margrit Herbst. VDW-Materialien 2/2002 (unter: www.vdw-ev.de)
  • Deiseroth / Falter: Whistleblowerpreis.2003. Daniel Ellsberg. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2004, ISBN 3-8305-0973-1
  • Deiseroth/Falter: Whistleblower in Gentechnik und Rüstungsforschung. Whistleblower-Preis 2005 an Theodore A. Postol und Arpad Pusztai. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2006, ISBN -13: 978-3-8305-1262-s
  • Tom Devine: The Whistleblower's Survival Guide: Courage Without Martyrdom, Government Accountability Project, Selbstverlag (kostenlos als PDF), Washington DC 1997
  • Klaus M. Leisinger: Whistleblowing und Corporate Reputation Management, München 2003, ISBN 3-87988-731-4
  • Michael Müller, Whistleblowing - ein Kündigungsgrund? Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (C.H. Beck-Verlag) 2002, S. 424 - 437
  • Björn Rohde-Liebenau: Whistleblowing - Beitrag der Mitarbeiter zur Risikokommunikation, Düsseldorf 2005, ISBN 3-86593-036-0
  • Knyrim/Kurz: Whistleblowing-Hotlines, Fachartikel zum Datenschutz- und Arbeitsrecht, ARD 5681/5/2006

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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