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Werttransport
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Ein Werttransport oder auch Valoren-Transport bezeichnet den Transport von Wertgegenständen aller Art (Wertschriften, Banknoten, Edelmetalle, Münzen, Edelsteine, Schmuck, Kunstgegenstände, Dokumente, Liebhaberwerte). Für den Transport werden sicherheitstechnische Vorkehrungen getroffen. Zulässige Wertransportmittel sind spezielle Geldkassetten, Schmuckkoffer, Sicherheitstaschen, Spezial-Container, Panzerfahrzeuge, Flugzeuge (konzessioniert) bei den Beförderungsarten Post, Bahn, Auto (Panzerfahrzeug) und Flugzeug.
Je nach Höhe des Wertes des Transportguts gelten besondere Bestimmungen für die betrauten Personen und Mittel: spezielle Ausbildung, Anzahl der Begleitpersonen, spezielle Fahrzeuge (Panzerung), Funk und Autotelefon, Fahrtenschreiber, Alarmanlage. Maßgebend für den Transport sind die Bestimmungen der Transportversicherer. Bei periodisch ausgeführten Wertransporten variieren Fahrtroute, Fahrzeit und Fahrzeug.
Siehe auch
Weblinks
- Unfallverhütungsvorschrift "Kassen", u.a. § 36, Geldtransporte
- BGV C 7: Wach- und Sicherungsdienste, III. Besondere Bestimmungen für Geldtransporte
- BGR 135: Berufsgenossenschaftliche Regelung für Werttransportfahrzeuge
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