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Wertsteuer

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Nach der geläufigen Terminologie unterscheidet man Mengensteuern (specific taxes) und Wertsteuern (ad valorem taxes).


Eine Wertsteuer ist eine Steuer auf den Preis des betrachteten Gutes bzw. den Wert einer Transaktion und nicht auf die gekaufte Menge. Wertsteuern werden als prozentuale Aufschläge oder Abschläge von Wertgrößen wie Umsatz, Einkommen oder Zollwert erhoben. Wird ein Gut zum Beispiel mit einem Umsatzsteuersatz von τ belastet, ergibt sich ein Konsumentenpreis von q = (1+τ)p. Wertsteuern sind historisch jünger als Mengensteuern, weil sie auf Seiten der Finanzverwaltung Lese- oder Rechenfertigkeiten erfordern, während Mengensteuern nur die Fähigkeit des Zählens voraussetzen.

Wertsteuern haben den Vorteil, dass sie mit der inflationsbedingten Rate der Geldgrößen mitwachsen. Dies ist bei den Mengensteuer nicht der Fall. Um die Inflationsrate auszugleichen sind also keine Steuererhöhungen notwendig, die von der Politik schwer zu vermitteln sind. Deswegen sind die bedeutendsten Steuern heutzutage alles Wertsteuern.

Bei progressiven Steuern ist der beschriebene Aufkommenseffekt noch ausgeprägter. So kann der Gesetzgeber sogar "Steuersenkungen" verkünden, bei denen er nur jene Mehreinnahmen nachläßt, die in den Vorjahren durch die kalte Progression einkamen. Bestes Beispiel dafür ist die deutsche Einkommensteuer. Wurde früher der Spitzensteuersatz nur von Spitzenverdienern gezahlt, so muss heute auf Grund von Inflation jeder mit einem mittleren Einkommen schon den Spitzensteuersatz zahlen. Im Gegensatz zu anderen Ländern hat es in Deutschland keine Anpassungen gegeben, was den Mittelstand schwer belastet hat.

Zu unterscheiden sind Bruttowertsteuern und Nettowertsteuern. Während bei Bruttowertsteuern die Steuer von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird, wird bei Nettowertsteuern die Steuer zur Bemessungsgrundlage hinzuaddiert. Die Umsatzsteuer ist eine Nettowertsteuer und beträgt aktuell 19%. Das entspricht einer Bruttowertsteuer in Höhe von ca. 15,97%. Ein Steuersatz von 19% vom Hundert entspricht also einem Steuersatz von 15,97% im Hundert. Demgegenüber gehört die Einkommensteuer zu Gruppe der Bruttowertsteuern. Daraus folgt das eine 100%ige Umsatzsteuer dieselbe Belastungswirkung hat wie eine 50%ige Einkommensteuer.

Formel: Bruttowertsteuer = 1 - \frac{1}{1+Nettowertsteuer}

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